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Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des europäischen Parlaments und ...

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<strong>Verordnung</strong> (<strong>EG</strong>) <strong>Nr</strong>. <strong>761</strong>/<strong>2001</strong><br />

45<br />

ANHANG VI UMWELTASPEKTE<br />

6.1. Allgemeines<br />

Die Organisation prüft alle Umweltaspekte ihrer Tätigkeiten, Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />

<strong>und</strong> entscheidet dann anhand von Kriterien, die den gemeinschaftlichen<br />

Rechtsvorschriften Rechnung tragen, welche Umweltaspekte wesentliche Auswirkungen<br />

haben <strong>und</strong> daher die Gr<strong>und</strong>lage für die Festlegung ihrer Umweltzielsetzungen<br />

<strong>und</strong> -einzelziele bilden müssen. Diese Kriterien sind der Öffentlichkeit zugänglich<br />

zu machen.<br />

Dabei hat die Organisation sowohl direkte als auch indirekte Umweltaspekte ihrer<br />

Tätigkeiten, Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen zu berücksichtigen.<br />

6.2. Direkte Umweltaspekte<br />

Diese betreffen die Tätigkeiten der Organisation, deren Ablauf sie kontrolliert, <strong>und</strong><br />

können sich unter anderem auf Folgen<strong>des</strong> erstrecken:<br />

a) Emissionen in die Atmosphäre,<br />

b) Einleitungen <strong>und</strong> Ableitungen in Gewässer,<br />

c) Vermeidung, Verwertung, Wiederverwendung, Verbringung <strong>und</strong> Entsorgung<br />

von festen <strong>und</strong> anderen Abfällen, insbesondere gefährlichen Abfällen,<br />

d) Nutzung <strong>und</strong> Verunreinigung von Böden,<br />

e) Nutzung von natürlichen Ressourcen <strong>und</strong> Rohstoffen (einschließlich Energie),<br />

f) lokale Phänomene (Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Staub, ästhetische<br />

Beeinträchtigung usw.),<br />

g) Verkehr (sowohl im Hinblick auf Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen als auch auf die<br />

Arbeitnehmer),<br />

h) Gefahren von Umweltunfällen <strong>und</strong> von Umweltauswirkungen, die sich aus<br />

Vorfällen, Unfällen <strong>und</strong> potenziellen Notfallsituationen ergeben oder ergeben<br />

können,<br />

i) Auswirkungen auf die Biodiversität.<br />

6.3. Indirekte Umweltaspekte<br />

Tätigkeiten, Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen einer Organisation können auch zu wesentlichen<br />

Umweltauswirkungen führen, die die Organisation unter Umständen nicht<br />

in vollem Umfang kontrollieren kann.<br />

© Dr. Manfred Rack, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main

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