25.12.2014 Aufrufe

Muster 2 (Auszug aus Muster Kaufvertrag Kaufpreisabwicklung über ...

Muster 2 (Auszug aus Muster Kaufvertrag Kaufpreisabwicklung über ...

Muster 2 (Auszug aus Muster Kaufvertrag Kaufpreisabwicklung über ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Belastungen und Beschränkungen, von Miet- und Pachtverhältnissen und von<br />

Rückständen öffentlicher Abgaben, soweit sie der Käufer nicht jeweils <strong>aus</strong>drücklich in<br />

dieser Urkunde übernimmt. Die Beteiligten beantragen den Grundbuchvollzug aller<br />

dazu geeigneten Erklärungen. Der Vertragsgegenstand darf keinen Beschränkungen<br />

<strong>aus</strong> Abstandsflächenübernahmen unterliegen.<br />

2. Beschaffenheitsvereinbarung<br />

(bebautes Kaufobjekt, bei gebrauchten Zustand Gebäude älter als 2 Jahre)<br />

Das Kaufobjekt wurde im Jahr 2001 fertig gestellt. Seither ist es in Benutzung; es wird<br />

daher mit der durch den Gebrauch üblichen bedingten Abnutzung verkauft.<br />

Der gebrauchte Zustand des Kaufobjektes ist dem Käufer hinlänglich bekannt,<br />

was bei der Kaufpreisfestlegung bereits berücksichtigt wurde.<br />

Der Verkäufer garantiert, dass der Vertragsbesitz nicht im Rahmen des Sozialen<br />

Wohnungsb<strong>aus</strong> errichtet wurde und somit keiner Wohnungsbindung unterliegt.<br />

3. Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels an Grund und Boden, des<br />

Bauwerks und etwa mitverkaufter beweglicher Sachen sind <strong>aus</strong>geschlossen,<br />

allerdings mit Ausnahme<br />

a) der in dieser Urkunde enthaltenen Beschaffenheitsvereinbarungen und Garantien<br />

b) vorsätzlich zu vertretender oder arglistig verschwiegener Mängel. Der Verkäufer<br />

erklärt, er habe keine ihm bekannten Mängel, schädlichen Bodenveränderungen oder<br />

Altlasten arglistig verschwiegen, auf die der Käufer angesichts ihrer Bedeutung und<br />

des sonstigen Zustandes des Objektes einen Hinweis erwarten durfte.<br />

c) solche Sachmängel, die erst nach Besichtigung bzw. Vertragsschluss entstanden<br />

sind und die über die gewöhnliche Abnutzung hin<strong>aus</strong>gehen; hierfür wird - außer bei<br />

Vorsatz - die Verjährung auf drei Monate ab Übergabe verkürzt.<br />

Die Gefahr von Brandschäden und Elementarschäden bleibt jedoch bis zum<br />

Besitzübergang beim Verkäufer. Bis dahin ist der Verkäufer verpflichtet, den<br />

Vertragsgegenstand ordnungsgemäß zu verwalten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!