Muster 2 (Auszug aus Muster Kaufvertrag Kaufpreisabwicklung über ...
Muster 2 (Auszug aus Muster Kaufvertrag Kaufpreisabwicklung über ...
Muster 2 (Auszug aus Muster Kaufvertrag Kaufpreisabwicklung über ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Belastungen und Beschränkungen, von Miet- und Pachtverhältnissen und von<br />
Rückständen öffentlicher Abgaben, soweit sie der Käufer nicht jeweils <strong>aus</strong>drücklich in<br />
dieser Urkunde übernimmt. Die Beteiligten beantragen den Grundbuchvollzug aller<br />
dazu geeigneten Erklärungen. Der Vertragsgegenstand darf keinen Beschränkungen<br />
<strong>aus</strong> Abstandsflächenübernahmen unterliegen.<br />
2. Beschaffenheitsvereinbarung<br />
(bebautes Kaufobjekt, bei gebrauchten Zustand Gebäude älter als 2 Jahre)<br />
Das Kaufobjekt wurde im Jahr 2001 fertig gestellt. Seither ist es in Benutzung; es wird<br />
daher mit der durch den Gebrauch üblichen bedingten Abnutzung verkauft.<br />
Der gebrauchte Zustand des Kaufobjektes ist dem Käufer hinlänglich bekannt,<br />
was bei der Kaufpreisfestlegung bereits berücksichtigt wurde.<br />
Der Verkäufer garantiert, dass der Vertragsbesitz nicht im Rahmen des Sozialen<br />
Wohnungsb<strong>aus</strong> errichtet wurde und somit keiner Wohnungsbindung unterliegt.<br />
3. Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels an Grund und Boden, des<br />
Bauwerks und etwa mitverkaufter beweglicher Sachen sind <strong>aus</strong>geschlossen,<br />
allerdings mit Ausnahme<br />
a) der in dieser Urkunde enthaltenen Beschaffenheitsvereinbarungen und Garantien<br />
b) vorsätzlich zu vertretender oder arglistig verschwiegener Mängel. Der Verkäufer<br />
erklärt, er habe keine ihm bekannten Mängel, schädlichen Bodenveränderungen oder<br />
Altlasten arglistig verschwiegen, auf die der Käufer angesichts ihrer Bedeutung und<br />
des sonstigen Zustandes des Objektes einen Hinweis erwarten durfte.<br />
c) solche Sachmängel, die erst nach Besichtigung bzw. Vertragsschluss entstanden<br />
sind und die über die gewöhnliche Abnutzung hin<strong>aus</strong>gehen; hierfür wird - außer bei<br />
Vorsatz - die Verjährung auf drei Monate ab Übergabe verkürzt.<br />
Die Gefahr von Brandschäden und Elementarschäden bleibt jedoch bis zum<br />
Besitzübergang beim Verkäufer. Bis dahin ist der Verkäufer verpflichtet, den<br />
Vertragsgegenstand ordnungsgemäß zu verwalten.