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Muster 2 (Auszug aus Muster Kaufvertrag Kaufpreisabwicklung über ...

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4. Der Grundbesitz liegt nach Kenntnis des Verkäufers nicht in einem Entwicklungs-,<br />

Sanierungs-, Umlegungs- oder Flurbereinigungsgebiet. Die Freiheit von gesetzlichen<br />

Vorkaufsrechten wird jedoch nicht zugesichert.<br />

5. Der Verkäufer erklärt, dass vermögensrechtliche Ansprüche am Kaufgegenstand<br />

nicht bestehen bzw. nicht angemeldet sind.<br />

6. (Variante Erschließung nach Ausbauzustand)<br />

Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder dem Kommunalabgabenrecht hat der<br />

Verkäufer zu tragen, soweit die Anlagen bis heute ganz oder teilweise baulich erstellt<br />

sind. Für künftig erstellte Erschließungs- anlagen trägt der Käufer die<br />

Erschließungskosten. Dasselbe gilt für die kommunalabgabenrechtlichen<br />

Kostenerstattung für H<strong>aus</strong>anschlüsse sowie ggf. die Kosten naturschutzrechtlicher<br />

Ausgleichsmaßnahmen. Die Notarin riet den Beteiligten, sich den derzeitigen<br />

Ausbauzustand von der Gemeinde mitteilen zu lassen<br />

Der Verkäufer versichert, dass er alle ihm bisher zugegangenen Bescheide bezahlt<br />

hat, einschließlich Bescheiden über Vor<strong>aus</strong>leistungen. Bereits erbrachte<br />

Vor<strong>aus</strong>leistungen sind dem Verkäufer nach Zugang des endgültigen<br />

Beitragsbescheides zu erstatten, soweit der Käufer im Innenverhältnis die<br />

Erschließungskosten zu tragen hat. Etwaige Erstattungsansprüche auf Grund<br />

aufgehobener Bescheide werden hiermit an den Käufer abgetreten; die Beteiligten<br />

werden die Abtretung der Gemeinde selbst anzeigen. Soweit die Erstattung nicht zur<br />

Zahlung der endgültigen Beitragsschuld erforderlich ist bzw. soweit die betreffenden<br />

Erschließungskosten im Innenverhältnis vom Käufer zu tragen wären, verpflichtet sich<br />

der Käufer zur Rückerstattung an den Verkäufer.<br />

(Variante- Bescheiderteilung):<br />

6. Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder dem Kommunalabgabenrecht hat<br />

der Käufer zu tragen bzw. dem Verkäufer zu erstatten, soweit ein Beitragsbescheid<br />

ab dem heutigen Tag zugestellt wird. Dasselbe gilt für die<br />

kommunalabgabenrechtlichen Kostenerstattung für H<strong>aus</strong>anschlüsse sowie ggf. die<br />

Kosten naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen. Dem Käufer ist bekannt, dass<br />

Bescheide manchmal erst Jahre nach Abschluss der Erschließung zugestellt werden.

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