Muster 2 (Auszug aus Muster Kaufvertrag Kaufpreisabwicklung über ...
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4. Der Grundbesitz liegt nach Kenntnis des Verkäufers nicht in einem Entwicklungs-,<br />
Sanierungs-, Umlegungs- oder Flurbereinigungsgebiet. Die Freiheit von gesetzlichen<br />
Vorkaufsrechten wird jedoch nicht zugesichert.<br />
5. Der Verkäufer erklärt, dass vermögensrechtliche Ansprüche am Kaufgegenstand<br />
nicht bestehen bzw. nicht angemeldet sind.<br />
6. (Variante Erschließung nach Ausbauzustand)<br />
Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder dem Kommunalabgabenrecht hat der<br />
Verkäufer zu tragen, soweit die Anlagen bis heute ganz oder teilweise baulich erstellt<br />
sind. Für künftig erstellte Erschließungs- anlagen trägt der Käufer die<br />
Erschließungskosten. Dasselbe gilt für die kommunalabgabenrechtlichen<br />
Kostenerstattung für H<strong>aus</strong>anschlüsse sowie ggf. die Kosten naturschutzrechtlicher<br />
Ausgleichsmaßnahmen. Die Notarin riet den Beteiligten, sich den derzeitigen<br />
Ausbauzustand von der Gemeinde mitteilen zu lassen<br />
Der Verkäufer versichert, dass er alle ihm bisher zugegangenen Bescheide bezahlt<br />
hat, einschließlich Bescheiden über Vor<strong>aus</strong>leistungen. Bereits erbrachte<br />
Vor<strong>aus</strong>leistungen sind dem Verkäufer nach Zugang des endgültigen<br />
Beitragsbescheides zu erstatten, soweit der Käufer im Innenverhältnis die<br />
Erschließungskosten zu tragen hat. Etwaige Erstattungsansprüche auf Grund<br />
aufgehobener Bescheide werden hiermit an den Käufer abgetreten; die Beteiligten<br />
werden die Abtretung der Gemeinde selbst anzeigen. Soweit die Erstattung nicht zur<br />
Zahlung der endgültigen Beitragsschuld erforderlich ist bzw. soweit die betreffenden<br />
Erschließungskosten im Innenverhältnis vom Käufer zu tragen wären, verpflichtet sich<br />
der Käufer zur Rückerstattung an den Verkäufer.<br />
(Variante- Bescheiderteilung):<br />
6. Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder dem Kommunalabgabenrecht hat<br />
der Käufer zu tragen bzw. dem Verkäufer zu erstatten, soweit ein Beitragsbescheid<br />
ab dem heutigen Tag zugestellt wird. Dasselbe gilt für die<br />
kommunalabgabenrechtlichen Kostenerstattung für H<strong>aus</strong>anschlüsse sowie ggf. die<br />
Kosten naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen. Dem Käufer ist bekannt, dass<br />
Bescheide manchmal erst Jahre nach Abschluss der Erschließung zugestellt werden.