06.11.2012 Aufrufe

Qualität überzeugt - DEG Alles für das Dach eg

Qualität überzeugt - DEG Alles für das Dach eg

Qualität überzeugt - DEG Alles für das Dach eg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wenn Wärmedämmung<br />

– dann Bauder<br />

Im Alt- oder Neubau,<br />

direkt auf den Sparren oder auf Schalung<br />

Mit der EnEV sind die Ansprüche an die Wärmedämmung im<br />

Steildach nochmals gesti<strong>eg</strong>en. Hier empfiehlt sich die Aufsparrendämmung<br />

mit PIR-Hartschaum als bauphysikalisch beste Lösung.<br />

Zudem hat dieser bewährte Wärmedämmstoff im Vergleich zu<br />

anderen die geringste Dicke. Bauder bietet Ihnen eine Fülle von<br />

Systemlösungen: Ob Metall- oder Schieferdach, ob Sie tapezieren,<br />

verputzen möchten oder eine sichtbare <strong>Dach</strong>konstruktion bevorzugen:<br />

BauderPIR schafft Freiraum und beschleunigt den Baufortschritt.<br />

Selbst Schallschutz, Brandschutz und Schutz vor Elektrosmog<br />

sind kein Problem. Deshalb: wenn Wärmedämmung, dann<br />

von Bauder.<br />

Paul Bauder GmbH & Co. KG · Korntaler Landstraße 63 · 70499 Stuttgart<br />

Telefon 0711/8807-0 · Telefax 0711/8807-291 · www.bauder.de · stuttgart@bauder.de<br />

Recht und Finanzen<br />

aufbewahrung von Unterlagen<br />

Entgeltunterlagen auch<br />

elektronisch<br />

Seit dem 1.1.2008 reicht die elektronische Archivierung<br />

von Entgeltunterlagen. Arbeitgeber müssen bis zum Ablauf<br />

des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres<br />

die Unterlagen aufbewahren, die den Bereich<br />

der Entgeltabrechnung und des Rechnungswesens<br />

betreffen. Entgeltunterlagen des Arbeitgebers enthalten<br />

Angaben zum Beschäftigungsverhältnis, zur Erstattung<br />

von Meldungen und insbesondere zum versicherungsrechtlichen<br />

Status des Versicherten.<br />

Nun können Arbeitgeber den Trägern der Rentenversicherung<br />

diese Entgeltunterlagen <strong>für</strong> die Durchführung einer<br />

Betriebsprüfung auch vollständig auf ordnungsgemäß<br />

maschinell verwertbaren Datenträgern zur Verfügung<br />

stellen. Eine solche Berechtigung gab es bislang nur im<br />

Steuerrecht.<br />

Pauschalbesteuerung<br />

Details sind endlich da<br />

Mit Wirkung ab 2007 wurde die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung<br />

<strong>für</strong> Geschenke und Incentives an Mitarbeiter<br />

und Kunden eingeführt. Danach hat der Zuwendende<br />

die Möglichkeit, den gewährten Vorteil – der nicht<br />

in Geld bestehen darf – einer Pauschalbesteuerung zu<br />

unterwerfen. Dabei beträgt der Steuersatz 30%, zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Aktuell hat die<br />

Finanzverwaltung in einem Schreiben vom 29.4.2008 zu<br />

wichtigen Zweifelsfragen Stellung genommen, u.a. zum<br />

Wahlrecht: Das Wahlrecht zur Pauschalierung ist einheitlich<br />

<strong>für</strong> alle Zuwendungen eines Wirtschaftsjahres auszuüben.<br />

Es ist jedoch zulässig, <strong>für</strong> Zuwendungen an Dritte<br />

und an die eigenen Arbeitnehmer die Wahl gesondert<br />

zu treffen. Grundsätzlich ist die nicht revidierbare Entscheidung<br />

spätestens in der letzten Lohnsteuer-Anmeldung<br />

des Jahres vorzunehmen. Vorherige Anmeldungen<br />

brauchen nicht berichtigt zu werden. Bei Zuwendungen<br />

an eigene Arbeitnehmer endet die Frist mit der Übermittlung<br />

der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung am 28.<br />

Februar des Folgejahres.<br />

4 Das <strong>Dach</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!