28 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>45</strong>/2011 Haftungsrisiko abdecken! Sie gehört zu den wichtigsten Policen überhaupt, die private Haftpflichtversicherung. Die Haftung von Privatpersonen ist in Deutschland nicht begrenzt und kann im Schadensfall ein erhebliches finanzielles Risiko bis hin zur Existenzgefährdung bedeuten. Die private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder einen Berechtigten im privaten Bereich entstehen. Nicht abgesichert sind Bereiche z. B. während der beruflichen Tätigkeit oder im Sportverein. Auch eine evtl. nebenberufliche Tätigkeit ist nicht über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Grundsätzlich kommt die private Haftpflichtversicherung für alle Unfälle auf, die im privaten Bereich passieren. Dies können Unfälle im Reparaturbüro für Versicherungsverträge ® Maklerbüro Culina Joachim Derks Asbacher Str. 32 535<strong>45</strong> Linz Tel.: 02644 4063517 Handy: 0171 644 6965 E-Mail: joachim.derks@mbculina.de Haushalt, im Straßenverkehr oder beim Sport (nicht im Verein) sein. Ausgeschlossen ist allerdings die PKW-Nutzung, diese muss über die KFZ-Haftpflicht abgesichert sein. Die gesetzliche Absicherung zum Beispiel für Kinder auf dem Schulweg greift nur in sehr eingeschränktem Rahmen. Weicht der Schüler nur unwesentlich von seinem normalen Heimweg ab, ist er über die gesetzliche Versicherung nicht mehr abgesichert. In diesem Fall springt dann die private Haftpflichtversicherung ein. Auch bei Schäden, die von den eigenen Kindern verursacht werden, tritt die private Haftpflichtversicherung ein. Die private Haftpflichtversicherung sollte also auf jeden Fall zu den Versicherungen gehören, die man abgeschlossen hat. Bürozeiten: Mo., Mi., Fr. 9.00 bis 12.30 Uhr - Di. u. Do. 15.00 bis 18.00 Uhr Richtig versichert im Wintersport Kommen bei einem Skiunfall andere Personen zu Schaden, übernimmt die private Haftpflichtversicherung in erster Linie bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die berechtigten Ansprüche des Unfallopfers wie Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Sie dient aber gleichzeitig auch als Rechtsschutzversicherung und schützt so den Versicherten vor unberechtigten oder überzogenen Forderungen. Die private Unfallversicherung sichert das Risiko einer dauerhaften Invalidität nach einem Unfall ab. Bei Vertragsabschluss sollte darauf Ferienjobs und Sozialversicherungspflicht geachtet werden, dass die Versicherung gegebenenfalls auch Bergungskosten übernimmt. Die private Auslandskrankenversicherung stellt sicher, dass man nicht auf einem Teil der Arztrechnungen sitzen bleibt. Falls erforderlich, übernimmt sie auch die Kosten für einen notwendigen Rücktransport in die Heimat. Spezielle Policen wie eine Wintersportgeräteversicherung sind dagegen nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht erforderlich, da beispielsweise der Verlust der Ski durch Raub oder Einbruchdiebstahl durch die Hausratversicherung abgedeckt wird. Foto: Stricker_pixelio.de Wer lediglich in den Sommerferien arbeitet, muss aus dieser Beschäftigung keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, egal wie hoch der Verdienst ist. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Es müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, wenn lediglich eine „kurzfristige“ Beschäftigung ausgeübt wird. Diese Art der Beschäftigung liegt immer dann vor, wenn im laufenden Jahr insgesamt nicht mehr als zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage gearbeitet wird. Dass es nicht mehr wird, muss von vornherein festgelegt sein. Dauert die Beschäftigung länger, wird also beispielsweise auch außerhalb der Ferien regelmäßig gearbeitet, bleibt sie nur dann versicherungsfrei, wenn es sich um einen Minijob handelt. Hier dürfen das ganze Jahr über regelmäßig monatlich bis zu 400 Euro verdient werden, ohne dass man selbst Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss. Das übernimmt der Arbeitgeber, der eine Pauschale für die Rentenund Krankenversicherung zahlt. Fragen zum Thema Ferienjob und Sozialversicherung beantworten die Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 480 70. Auskunft zu diesen Fragen geben auch die Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen. Die Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de liefert ebenfalls Informationen zu diesem Thema.
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