Grundlagen des Haushaltsrechts - Finanzministerium NRW
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Steuerschätzung für Haushalt und Finanzplanung<br />
Ziele und Aufgaben der Steuerschätzung<br />
Die Steuereinnahmen sind die wichtigste Einnahmequelle <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>haushalts. Mit den für 2006<br />
erwarteten Einnahmen von 35,2 Mrd. EUR können knapp 73 % der Gesamtausgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
finanziert werden.<br />
Der von Art. 81 der Lan<strong>des</strong>verfassung (LV) <strong>NRW</strong> geforderte Ausgleich von Ausgaben und Einnahmen<br />
im Haushaltsplan ist um so leichter zu erfüllen, je genauer die zukünftige Einnahme- und Ausgabenentwicklung<br />
vorhergesagt wird. Untermauert wird diese Forderung nach größtmöglicher Genauigkeit<br />
der Prognosen durch den in § 11 der Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung (LHO) verankerten Grundsatz der<br />
„Kassenwirksamkeit“, der zum Inhalt hat, dass nur Einnahmen und Ausgaben in den Haushaltsplan<br />
eingestellt werden dürfen, die im Haushaltsjahr effektiv zu erwarten bzw. zu leisten sind, also kassenwirksam<br />
werden.<br />
Da die Steuereinnahmen den weitaus überwiegenden Anteil der Gesamteinnahmen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und<br />
damit die Basis für den finanzpolitischen Rahmen der nächsten Jahre darstellen, werden an die Verlässlichkeit<br />
der Steuerschätzung hohe Erwartungen gestellt. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass<br />
die Vorausschau bei den Steuereinnahmen noch schwieriger als bei den Ausgaben ist. Die Steuereinnahmeentwicklung<br />
ist in hohem Maße von exogenen Faktoren abhängig, deren Ermittlung bereits<br />
mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist und die der Fiskus nicht unmittelbar beeinflussen kann.<br />
Zu diesen Faktoren gehören: Die wirtschaftliche Entwicklung, die Verbrauchs- und Zahlungsgewohnheiten<br />
der Steuerzahler und nicht zuletzt die Reaktionen der Steuerpflichtigen auf Steuerrechtsänderungen.<br />
Letztlich befinden die Steuerzahler zu einem guten Teil selber darüber, inwieweit steuerpflichtige<br />
Tatbestände entstehen und zu kassenmäßigen Steuereinnahmen führen. Voraussetzung für die<br />
Schätzung der Steuereinnahmen sind <strong>des</strong>halb konkrete Annahmen über die Entwicklung dieser exogenen<br />
Faktoren. Annahmen über die Veränderung der unterschiedlichen Einflussgrößen der Steuereinnahmeentwicklung<br />
fließen in die jeweiligen Schätzmethoden ein.<br />
Die Einnahmeeinbrüche der Jahre 2001 bis 2003 haben zudem gezeigt, dass die gehäuften Steuerrechtsänderungen<br />
der vergangenen Jahre und die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft zu<br />
Strukturbrüchen in der Steueraufkommensentwicklung führen, die mit den vorhandenen Informationsquellen<br />
nicht hinreichend erfasst werden können. Die mit der Steuerreform 2000 verbundenen Neuregelungen,<br />
insbesondere die Systemänderungen im Bereich der Körperschaftsteuer, erhöhten die Risiken<br />
der Steuerschätzung. Die direkten finanziellen Wirkungen der Rechtsänderungen wurden dabei<br />
von indirekten, durch Verhaltensänderungen der Steuerpflichtigen verursachten Effekten, überlagert.<br />
Methoden der Steuerschätzung<br />
Für die Aufstellung der Haushalte der Gebietskörperschaften ist eine gesonderte Schätzung <strong>des</strong> Aufkommens<br />
jeder einzelnen Steuerart erforderlich. Dies kann mittels direkter oder indirekter Schätzverfahren<br />
geschehen.