Grundlagen des Haushaltsrechts - Finanzministerium NRW
Grundlagen des Haushaltsrechts - Finanzministerium NRW
Grundlagen des Haushaltsrechts - Finanzministerium NRW
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Finanzierungsverfahren<br />
Der gemeinsame Zuschuss wird in einem mehrstufigen Verfahren entsprechend den haushaltsrechtlichen<br />
Vorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder in den Gremien der BLK oder in besonderen Ausschüssen<br />
(z.B. Ausschuss „Fraunhofer-Gesellschaft“) unter Mitwirkung der Finanzressorts festgelegt.<br />
An gemeinsame Beschlüsse sind nur diejenigen gebunden, die ihnen zugestimmt haben. Kommt eine<br />
Einigung nicht zustande, entscheiden bei den gemeinsamen Zuschüssen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und aller Länder<br />
die Regierungschefs. Die Verhandlungsergebnisse über die Höhe der Zuschüsse stehen jedoch<br />
ausdrücklich – die Rahmenvereinbarung Forschungsförderung ist kein Staatsvertrag, sondern ein<br />
Regierungsabkommen – unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch die gesetzgebenden<br />
Körperschaften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder (sog. Haushaltsvorbehalt).<br />
Beginnend mit dem Jahr 2002 hat der Bund die bisherige Fehlbedarfsfinanzierung der 15 HGF-<br />
Zentren auf eine programmorientierte Förderung (POF) umgestellt, d.h. nicht mehr die Finanzierung<br />
<strong>des</strong> einzelnen Zentrums sondern eines inhaltlichen Programms steht im Vordergrund. Es wurden 6<br />
Forschungsbereiche gebildet, für die der Bund zusammen mit dem HGF-Senat Budgetrahmen und<br />
programmatische Schwerpunkte festlegt. Die Zentren erarbeiten einzeln oder in Verbünden mehrjährige<br />
Programmportfolios, die durch konkurrierende Antragstellungen und Überzeichnung von Programmanteilen<br />
zueinander in Wettbewerb treten. Die Portfolios werden einem oder mehreren der 6<br />
Forschungsbereiche zugeordnet, und bereichsweise hinsichtlich ihrer Qualität, strategischen Ausrichtung<br />
sowie wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Relevanz sowie ihres finanziellen<br />
Umfanges in fachlichen Gutachterkommissionen <strong>des</strong> HGF-Senates evaluiert. Aufgrund dieser<br />
Bewertung wählt der HGF-Senat nach entsprechender Vorbereitung durch den Präsidenten die für<br />
eine in der Regel 5-jährige Programmperiode zu finanzierenden Programmteile aus. Das Budget eines<br />
Zentrums soll sich in Zukunft aus der Summe der jeweiligen Programmteile zusammensetzen zuzüglich<br />
eines Anteils von 20% ungebundener Mittel der HGF und weiteren Mitteln aus einem Impuls-und<br />
Vernetzungsfonds <strong>des</strong> HGF-Präsidenten.<br />
Bewirtschaftung<br />
Bund und Länder wirken nicht nur bei der Festlegung <strong>des</strong> jährlichen Zuschussbedarfes der Forschungseinrichtungen<br />
zusammen, sondern auch bei deren Haushalts- und Wirtschaftsführung einschließlich<br />
der Erfolgskontrolle. Aufgrund Beschlusses der Regierungschefs <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder<br />
zur Sicherung der Qualität der Forschung vom 14.10./ 03.11.1997 sind auch im Bereich der gemeinsamen<br />
Forschungsförderung weit reichende Maßnahmen für eine flexiblere Bewirtschaftung der<br />
Mittel und Stellen eingeführt und mit der Entwicklung von Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung<br />
sowie der Output-Steuerung zur Effizienzsteigerung verbunden worden<br />
Budgetierung <strong>des</strong> MPG-Haushalts<br />
Die ab 1999 geltenden Bewirtschaftungsgrundsätze ermöglichen es der MPG,<br />
- Mehreinnahmen ohne Einschränkung für Mehrausgaben zu verwenden;<br />
- innerhalb <strong>des</strong> Betriebshaushalts und innerhalb <strong>des</strong> Investitionshaushalts Mehrausgaben im Rahmen<br />
der Deckungsfähigkeit durch Minderausgaben auszugleichen;<br />
- Mehrausgaben im Investitionshaushalt uneingeschränkt durch Minderausgaben im Betriebshaushalt<br />
und Mehrausgaben im Betriebshaushalt bis zu 20 % der investiven Zuwendungen durch Minderausgaben<br />
im Investitionshaushalt zu decken;<br />
- Betriebsausgaben bis zu 10 % der Zuwendungen zum Betriebshaushalt in das nächste Haushaltsjahr<br />
zu übertragen.