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Grundlagen des Haushaltsrechts - Finanzministerium NRW

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sie wird bis 2018 planmäßig rd. 9 Mrd. Euro erreichen. Dies reicht jedoch nicht aus, um die dann<br />

anfallenden Versorgungsausgaben zu finanzieren, sondern nur, um die ca. ab 2020 auftretenden Spitzenbelastungen<br />

abzumildern.<br />

Deshalb ist zusätzlich der Versorgungsfonds <strong>NRW</strong> eingeführt worden, dem ab 2006 monatlich<br />

500 Euro für jeden neu eingestellten Beamten zugeführt werden. Damit wird dann eine 2/3-Deckung<br />

der Versorgungsausgaben für diese Beamten erreicht, so dass dann nur noch eine Versorgungslast<br />

von rd. 2,3 (statt 6,9) Mrd. Euro im Jahr auf den Lan<strong>des</strong>haushalt zukommt, wie es zuletzt Anfang der<br />

90er Jahre der Fall war.<br />

IV. Ansatzpunkte für zukünftiges Handeln<br />

Zur Konsolidierung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>haushaltes sind gravierende Ausgabeneinsparungen notwendig. Als<br />

größter Ausgabenblock steht der Personalhaushalt auch im Focus der Überlegungen. Die Lan<strong>des</strong>regierung<br />

strebt die Begrenzung der Personalausgaben auf 50 % der Steuereinnahmen an – einschließlich<br />

der Personalausgaben in den ausgegliederten Bereichen. Um diese selbst gesetzte Grenze<br />

der generellen Handlungslinie zu erreichen, sind für den Bereich der Personalausgaben folgende<br />

Möglichkeiten denkbar:<br />

- ein Aufgabenabbau<br />

und/oder damit einhergehend<br />

- ein weiterer Stellenabbau oder/und monetäre Kürzungen im Personalbereich<br />

1. Aufgabenabbau<br />

Derzeit versucht die Lan<strong>des</strong>regierung Aufgaben<br />

• verwaltungsübergreifend zu bündeln und zu straffen.<br />

• wegfallen zu lassen.<br />

• zu privatisieren.<br />

• zu kommunalisieren.<br />

Darüber hinaus ist als Daueraufgabe eine Verringerung der Intensität der Aufgabenwahrnehmung zu<br />

prüfen, was jedoch in der Regel zu einer Verminderung der Qualität der Aufgabenwahrnehmung führt.<br />

Bei Privatisierungsmaßnahmen sind in Zeiten von Personalüberhängen (fällige, noch nicht realisierte<br />

kw-Vermerke) bei den Wirtschaftlichkeitsberechnungen die Personalausgaben für die bisher mit diesen<br />

Aufgaben betrauten Beschäftigten – zumin<strong>des</strong>t vorübergehend – mit einzubeziehen, wenn das<br />

Land sich nicht gleichzeitig vom Personal trennen kann, was in der Regel der Fall sein wird.

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