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Grundlagen des Haushaltsrechts - Finanzministerium NRW

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Direkte Schätzverfahren stützen sich ausschließlich auf Vergangenheitswerte der zu schätzenden<br />

Steuereinnahmen. Aus der Zeitreihe der bisherigen Einnahmen wird ein Trend berechnet und in die<br />

Zukunft extrapoliert. Änderungen der erwähnten exogenen Faktoren, also <strong>des</strong> Verhaltens der Steuerpflichtigen,<br />

der wirtschaftlichen Entwicklung, aber auch <strong>des</strong> Steuerrechts selbst, können bei diesen<br />

Methoden nicht berücksichtigt werden. Sie eignen sich daher hauptsächlich für kurzfristige Schätzungen.<br />

Eine dynamische Betrachtung ist nur mit Hilfe von indirekten Schätzmethoden möglich. Sie simulieren<br />

auf der Ebene der Gesamtwirtschaft die Veranlagung von Durchschnittssteuerpflichtigen. Ausgehend<br />

von einer zunächst selbst zu schätzenden Steuerbemessungsgrundlage oder einer geeigneten Hilfsgröße<br />

ermitteln sie über den Steuertarif die Steuerschuld. In einem zweiten Schritt wird das durch<br />

Veranlagungs- und Zahlungsmodalitäten entstehende kassenmäßige Aufkommen abgeleitet.<br />

Die indirekten Verfahren sind wesentlich komplexer als die direkten Methoden. Sie erfordern eine<br />

breitere Datenbasis. Insbesondere sind Kenntnisse über die Steuerbemessungsgrundlage notwendig.<br />

Sollen Feinheiten und Besonderheiten <strong>des</strong> Steuerrechts berücksichtigt werden, muss die Bemessungsgrundlage<br />

sogar disaggregiert dargestellt werden.<br />

Bereits bei der Datenbeschaffung treten erhebliche Schwierigkeiten auf: Die von der amtlichen Steuerstatistik<br />

bereitgestellten Daten sind bei ihrem Erscheinen bereits veraltet. Die Veranlagungsdaten<br />

aus dem Festsetzungsverfahren werden alle drei Jahre für statistische Zwecke aufbereitet. Zur Zeit<br />

muss z.B. noch mit der Einkommensteuerstatistik 2001 gearbeitet werden.<br />

Für die in die Zukunft gerichtete Steuerschätzung bedarf es weiter eines einigermaßen gesicherten<br />

Anschlusses der Bemessungsgrundlage an die Gegenwart. Bei allen einkommensabhängigen Steuerarten,<br />

also z. B. der Lohnsteuer, der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer<br />

aber auch der Umsatzsteuer greift man hier auf Teilaggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung<br />

zurück. So wird die Bruttolohn- und -gehaltssumme als Hilfsindikator für die steuerpflichtigen<br />

Arbeitslöhne zur Prognose <strong>des</strong> Lohnsteueraufkommens verwendet.<br />

Ausgangspunkt jeder Steuerschätzung ist somit die Analyse und Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung.<br />

Auf der Grundlage von Konjunkturprognosen und Wachstumsprojektionen werden Basisdaten<br />

der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelt. Die wichtigste Größe ist das Bruttoinlandsprodukt,<br />

definiert als der Marktwert aller Güter, die in einer Volkswirtschaft innerhalb einer bestimmten<br />

Periode konsumiert oder investiert werden, zuzüglich <strong>des</strong> Saldos aus Exporten und Importen sowie<br />

seine Teilaggregate Konsumausgaben der privaten Haushalte und der privaten Organisationen ohne<br />

Erwerbszweck, Konsumausgaben <strong>des</strong> Staates, Bruttoinvestitionen und Außenbeitrag. Von der Entstehungsseite<br />

<strong>des</strong> Bruttoinlandsproduktes her müssen die Bruttolöhne und -gehälter und die Unternehmens-<br />

und Vermögenseinkommen prognostiziert werden.<br />

Die indirekten Schätzverfahren werden insbesondere bei den großen Gemeinschaftsteuern wie Lohn-,<br />

Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer angewendet. Die Schätzergebnisse unterstellen damit<br />

immer eine Entwicklung, die dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt entspricht.

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