Grundlagen des Haushaltsrechts - Finanzministerium NRW
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Die gemeinsame Forschungsförderung<br />
Geförderte Einrichtungen und Finanzierungsverhältnisse<br />
Die gemeinsame Forschungsförderung nach der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung erstreckt<br />
sich auf die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, derzeit 84 Forschungseinrichtungen<br />
und Serviceeinrichtungen für die Forschung (Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft<br />
Gottfried Wilhelm Leibniz – WGL – oder sog. Blaue Liste), die Fraunhofer-Gesellschaft,<br />
15 Großforschungseinrichtungen und ein Akademienprogramm. Die Förderung erfolgt überwiegend<br />
durch gemeinsame Zuwendungen i.S. von §§ 23, 44 BHO/LHO <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder. Bei den<br />
Einrichtungen der WGL gewähren nur die Sitzländer Zuwendungen nach § 23 LHO, sie refinanzieren<br />
dies anteilig aus Zuweisungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Die Finanzierungsschlüssel zwischen Bund und Ländern<br />
sind je nach Interessenlage unterschiedlich. Die Länder bringen ihren Anteil entweder gemeinsam<br />
oder alleine (Sitzland) auf. Bei gemeinsamer Finanzierung <strong>des</strong> Länderanteils gilt der schon erwähnte<br />
so genannte Königsteiner Schlüssel aus dem ehemaligen Königsteiner Staatsabkommen von 1949.<br />
Dieser Schlüssel setzt sich zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl und zu zwei Dritteln aus dem<br />
Steueraufkommen zusammen. Vorab wird in der Regel eine so genannte Sitzlandquote (Interessenquote<br />
<strong>des</strong> Sitzlan<strong>des</strong>) abgezogen, die dasjenige Land, in dem sich die Einrichtung oder ein Institut<br />
befindet, alleine vor Anwendung <strong>des</strong> Schlüssels tragen muss.<br />
Den höchsten Zuschuss erhält die Deutsche Forschungsgemeinschaft mit rd.1,4 Mrd. Euro in 2007;<br />
dieser Betrag wird zu 58 v. H. durch dem Bund und zu 42 v. H. durch die Länder aufgebracht. Ferner<br />
erhält die DFG 2007 Sondermittel für eine Exzellenzinitiative i. H. v. 0,4 Mrd. Euro, die zu 75 v. H.<br />
durch den Bund und zu 25 % durch die Länder aufgebracht werden.<br />
Der Zuschuss 2007 an die Max-Planck-Gesellschaft liegt bei rd. 1,1 Mrd. Euro und wird vom Bund und<br />
allen Ländern im Verhältnis 50 : 50 finanziert. Die Forschungseinrichtungen der Blauen Liste (Zuweisungen<br />
2006 insgesamt rd. 726 Mio. Euro) und das Akademienprogramm (rd. 43,3 Mio. Euro für<br />
2006) tragen Bund und Sitzland ebenfalls je zur Hälfte. Die Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung<br />
variieren mit Bund-Länder-Schlüsseln zwischen 85 : 15 bis 30 : 70, wobei die jeweiligen Länderanteile<br />
zu 25 v.H. – bei Serviceeinrichtungen zu 75 v.H. – von allen Ländern gemeinsam und im<br />
Übrigen vom Sitzland aufgebracht werden.. Bei der Fraunhofer-Gesellschaft (Zuwendungsbedarf 2007<br />
rd. 465 Mio. Euro) und den Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft (HGF, ehemals Großforschungseinrichtungen;<br />
rd. 1,6 Mrd. Euro Zuschuss 2006) beträgt der Finanzierungsschlüssel aufgrund<br />
der hohen gesamtstaatlichen Bedeutung der Forschungsaufgaben zwischen Bund und Sitzland<br />
(bzw. den Sitzländern) 90 : 10. In allen Fällen können Bund und Länder mit Zustimmung der Beteiligten<br />
Sonderfinanzierungen leisten. Bei der Fraunhofer-Gesellschaft sind derartige Sonderfinanzierungen<br />
für Errichtung neuer Institute durch die Sitzländer zur regelmäßigen Finanzierung geworden. Wegen<br />
<strong>des</strong> besonderen Interesses bringt das Sitzland 50 v.H. der Investitionen zur Entlastung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>,<br />
der die übrigen 50 v.H. (statt 90) trägt, und der beteiligten Länder auf. Die Einzelheiten der Finanzierung<br />
sind in Ausführungsvereinbarungen zur Rahmenvereinbarung Forschungsförderung oder<br />
wie meist bei den HGF-Zentren in Konsortialverträgen geregelt.