WISSENSWERTES ÜBER KENIA HAUPTSTADT Nairobi LANDESSPRACHE Kisuaheli, Geschäftssprache ist Englisch und wird landesweit gesprochen. ZEITDIFFERENZ MEZ plus 2 Stunden, MESZ plus 1 Stunde, z.B. Österreich 12.00 Uhr = Kenia 14.00 Uhr (Winter) bzw. 13.00 Uhr (Sommer). WÄHRUNG 1 Kenya-Shilling (KES) = 100 cents (c), 100 KES = 0,81 EUR 1 EUR =123,60 KES (Stand Julil 2011) EINWOHNER Ca. 37,95 Mio. FLÄCHE Ca. 582 646 km 2 KLIMA Der Klimazone entsprechend gibt es keine Jahreszeiten im eigentlichen Sinn, sonder nur einen Wechsel von Regen- und Trockenzeit. An der Küste herrscht tropisches Klima mit kühlen Monsunwinden, im Hochland gemäßigtes Klima mit kühlen Nächten. Von April bis Mai sowie September bis Oktober kommt es an der Küste, wie z.B. in Mombasa, zu kurzen, heftigen Regenschauern, wogegen Jänner und Februar die trockensten Monate sind. Temperaturschwankungen zwischen 22 und 32°C und eine mittlere Luftfeuchtigkeit von 75 % sind üblich. Sollten Sie eine Safari gebucht haben, empfehlen wir Ihnen, einen warmen Pullover oder eine Jacke mitzunehmen, da es morgens und abends oft sehr kühl ist. STROM 220/240 Volt, 50 Hertz Wechselstrom, dreipolige Stekker, Zwischenstecker erforderlich EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Kenia ein Visum. Sie erhalten das Visum bei der zuständigen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) der Republik Kenia. Sie benötigen dazu den Reisepass, welcher bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss, ein ausgefülltes Antragsformular sowie eine Buchungsbestätigung (die Ein- und Ausreise bestätigt). Sie können das Visum aber auch bei der Einreise am Flughafen in Kenia unter Vorweis des gültigen Rückflugtickets erhalten. Die zu entrichtende Gebühr beträgt für ein einfaches Visum (bis zu 90 Tagen) ca. USD 25,-. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich in USD. Da mit Wartezeiten gerechnet werden muss wird empfohlen, sich das Visum bereits vor der Abreise bei der zuständigen Vertretungsbehörde zu besorgen. Eine Miteintragung von Kindern ist nicht mehr möglich. Kinder benötigen daher einen eigenen Reisepass. Bereits bestehende Miteintragungen bleiben jedoch bis 15. Juni 2012 gültig. Details unter www.bmi.gv.at. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können. Wir ersuchen nicht österreichische Staatsbürger sich über die für sie geltenden Einreisebestimmungen beim jeweiligen Konsulat bzw. der jeweiligen Botschaft zu informieren. Für alle aus der Nicht beachtung der Ein- und Ausreisebestimmungen anfallenden Kosten und Schäden haftet ausschließlich der Reiseteilnehmer. EINFUHR Die Mitnahme von Fremdwährung und Landeswährung ist unbegrenzt erlaubt. Ein Betrag ab umgerechnet USD 5.000,- ist bei der Ein- bzw. Ausreise deklarationspflichtig. Geldwechsel sollte nur bei autorisierten Stellen erfolgen. Es empfiehlt sich die Mitnahme von USD in bar oder von Kreditkarten. Sollten Sie US Dollar mitführen, beachten Sie, dass Dollarscheine, welche vor dem Jahr 2000 gedruckt wurden, zumeist nicht akzeptiert werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Wertvolle Gegenstände sind zu deklarieren und können teilweise nur gegen Stellung einer Kaution eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen, Frischfleisch, Pflanzen und Obst ist verboten. AUSFUHR Die Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährung 124 ist erlaubt. Beträge ab umgerechnet USD 5.000,00 sind bei der Ausreise deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Gold und Diamanten ist verboten. Eine besondere Genehmigung ist für Jagdtrophäen, Felle und Häute erforderlich. Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen (www.bmf. gv.at). DIPLOMATISCHE VERTRETUNG In Kenia: Österreichische Botschaft City House, 2nd floor, Corner Wabera Street/Standard Street Postanschrift: P.O. Box 30560, 00100 Nairobi Tel.: 00254/20/31 90 76 Fax: 00254/20/34 22 90 E-mail: nairobi-ob@bmeia.gv.at Konsulat in Mombasa (ohne Pass- u. Sichtvermerksbefugnis) Ralli House, 3rd floor, Nyerere Avenue, Postanschrift: P.O. Box 84045, Mombasa Tel.: 00254/41/231 33 86 Fax: 00254/41/231 33 86 E-mail: tibor@tgaalarchitects.co.ke In Österreich: Botschaftskanzlei Neulinggasse 29/8, 1030 Wien Tel: 0043/1/712 39 19 - 20 Fax 0043/1/712 39 22 E-mail: kenyarep-vienna@aon.at TELEFON Vorwahl für Kenia aus Österreich: 00254 Vorwahl für Österreich aus Kenia: 00043 GESUNDHEIT Bei der Einreise aus Europa sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei der Einreise über ein Gelbfieberinfektionsgebiet ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung vorgeschrieben, darüber hinaus aber allen Reisenden empfohlen. Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, sowie Typhus), wird jedoch für Individualtouristen eine vorbeugende Impfung gegen Cholera, eitrige Gehirnhautentzündung und Tollwut empfohlen. Malariaprophylaxe im gesamten Landesgebiet wird angeraten. Zusätzlich sollten beispielsweise durch die Verwendung von Insektenabwehrstoffen und Moskitonetzen Moskitostiche möglichst vermieden werden. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Hausarzt oder dem Institut für Reise- u.Tropenmedizin. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wir weisen darauf hin, dass es in südlichen Ländern trotz Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften zum Phänomen der Reisediarrhöe kommen kann, was bei der Zusammenstellung der Reiseapotheke entsprechend berücksichtigt werden sollte. Aufgrund der hygienischen Verhältnisse und des zuweilen auftretenden Medikamentenmangels entspricht die Lage in den Krankenhäusern meist nicht dem europäischen Standard. Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Arzt- und Spitalsrechnungen sind grundsätzlich vor Ort bar zu bezahlen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung für den Krankheitsfall insbesondere für Krankentransportflüge. Details zu den von uns angebotenen Versicherungspaketen entnehmen Sie bitte diesem Katalog. FEIERTAGE 1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai (Tag der Arbeit), 1. Juni (Madaraka Tag), Ramadan (01.-29.08.2011), Eid a-Fitr - Zuckerfest (30.08.-01.09.2011), 10. Oktober Moi Tag, 20. Oktober (Kenyatta Tag), Opferfest (06.- 09.11.2011) ,12. Dezember (Unabhängigkeitstag), 25. und 26. Dezember, sowie jährlich wechselnde, islamische Feiertage. Fällt der Feiertag auf einen Sonntag, ist der folgende Montag meist ein freier Tag. WICHTIGE HINWEISE Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass die einzelnen Hoteleinrichtungen bzw. auch sämtliche für die Gäste im Rahmen des zugesicherten Leistungs angebots verfügbaren Gegenstände (wie z.B. Sport equipment), Waren, etc. Abweichungen zu dem in Österreich oder Ihrem Heimatland gewohnten Standard aufweisen kön- nen. Da insbesondere Sportgeräte zudem permanent in Benutzung stehen und Neuanschaffungen nur in bestimmten zeitlichen Abständen vorgenommen werden können, sind diese nicht immer in neuwertigem Zustand verfügbar. Weiters weisen wir darauf hin, dass die Hoteliers lediglich an deren nationale Rechtsvorschriften, wie z.B. lokale Bauvorschriften, landesübliche Verkehrssicherungspflichten oder nationale Hygienebestimmungen gebunden sind, und auch insofern Abweichungen zu österreichischen Rechtsvorschriften bzw. zum Recht Ihres Heimatlandes gegeben sein können. Sie müssen daher damit rechnen, dass in dem gebuchten Hotel gegebenenfalls nicht jene gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. bauliche und allgemeine Sicherheitsvorschriften eingehalten werden müssen, welche nach österreichischem Recht zwingend sind. Dies kann unter anderem auch Vorschriften zur Lagerung zu verarbeitender Lebensmittel betreffen. Beachten Sie, dass die Teilnahme an Animations- u. Sportaktivitäten, sowie die Benützung von Sportgeräten (Fahrräder, Banana, Fitnessgeräte, etc.) auf eigene Gefahr erfolgt. Sofern Sie sich in der Handhabung dieser Gegenstände bzw. Ausübung der artiger Aktivitäten unsicher fühlen, nehmen Sie sicherheitshalber davon Abstand, um Verletzungen zu vermeiden. Berücksichtigen Sie dabei, dass die Hoteliers auch in diesem Punkt lediglich verpflichtet sind, sich in Bezug auf allfällige Sicherheitsvorkehrungen an deren nationale Vorschriften zu halten. Insofern sind Abweichungen zu in Österreich oder Ihrem Heimatland geltenden Vorschriften möglich. UNSERE TIPPS BEKLEIDUNG An der Küste empfiehlt sich leichte, atmungsaktive Sommerkleidung. Während der Regenzeit ist Regenschutz zu empfehlen. FKK und oben-ohne Sonnenbaden ist gesetzlich verboten. Für Safaris benötigt man bequeme Kleidung in gedeckten Farben und festes, hochgeschlossenes Schuhwerk. Im Hochland trägt man in der Regel Sommerkleidung, Pullover sind jedoch für den Morgen und den Abend sowie für die kühleren Monate anzuraten. Bitte beachten Sie, dass in vielen Hotels abends in den Restaurants entsprechende Kleidung (lange Hosen, keine ärmellose Oberbekleidung) erwartet bzw. vorgeschrieben wird. ESSEN/TRINKEN Die meisten Besucher Kenias sind überrascht von der guten Qualität des Essens, wobei internationale Küche meist abends serviert wird. Herrliche Meeresfrüchte, wie z.B. Austern, Hummer, Krabben und verschiedenste Fische. NICHTRAUCHERSCHUTZ Beachten Sie bitte, dass in Kenia 2008 ein neues Tabakgesetz in Kraft getreten ist. Rauchen ist ab diesem Zeitpunkt in Hotels gegebenenfalls nur mehr in speziell gekennzeichneten Bereichen gestattet. Bei Verstößen ist mit empfindlichen Strafen zu rechnen. VORSICHT Bitte nehmen Sie auf die geänderten und ungewohnten Umstände sowie die höheren Temperaturen Rücksicht. Vermeiden Sie daher vor allem während der ersten Urlaubstage größere Belastungen des Körpers und achten Sie auf ausreichende Flüssigkeitsaufnahme. Nehmen Sie leichte Kost zu sich und vermeiden Sie fette Speisen. Übermäßiger Alkoholgenuss setzt die ohnehin geminderte Leistungsfähigkeit weiter herab. Leitungswasser sollte nicht getrunken und auch nicht zum Zähneputzen verwendet werden. Wir empfehlen nur in Flaschen abgefülltes Wasser zu verwenden. Vom Verzehr von rohem Obst und Salaten wird abgeraten. Die Mitnahme von Sonnenbrillen, Kopfbedeckungen und Sonnenschutzcremen (hoher Lichtschutzfaktor) ist zu empfehlen. Vermeiden Sie während der ersten Tage lange Sonnenbäder! Achten Sie beim Schwimmen und Schnorcheln darauf, dass Ihre Schultern vor Sonneneinstrahlung geschützt sind. STRAND Die Strände sind generell öffentlich und werden vor den jeweiligen Hotels nicht bewirtschaftet (keine Liegen, Schirme, Bars usw.). Deren Reinigung fällt in den Aufga- benbereich der lokalen Behörden. Selbstverständlich sind jedoch auch die Hoteliers bemüht, die Strände sauber zu halten. Klimatische Bedingungen, Windverhältnisse und Meeresströmungen, können Aufwühlungen, Anschwemmungen, z.B. von Seegras, Quallen, Seeigeln oder ähnlichem verursachen. Dies kann zu Beeinträchtigungen oder Veränderungen der Strände führen, was jedoch unvermeidlich ist und unsererseits nicht beeinflusst werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Gezeiten an der Küste Kenias 4 mal pro Tag wechseln. Dadurch kann das Baden im Meer beeinträchtigt sein. In den Hotels gibt es Tabellen, aus denen Sie die Gezeiten entnehmen können. Beim Baden im Meer ist das Tragen von Badeschuhen empfehlenswert. UNGEZIEFER Aufgrund des tropischen Klimas können Ungeziefer und Insekten auftreten, wobei dies auch innerhalb der Hotelanlagen bzw. den einzelnen Wohneinheiten nicht ausgeschlossen werden kann. Wir empfehlen die Mitnahme von Insektensprays und elektrischen Mückensteckern. VERKEHR Es existiert ein Inlandsflugnetz. Die Hauptverkehrsstraßen sind häufig in schlechtem Zustand und die Strecken nicht in gleichen Zeiten wie in Europa zurückzulegen. Für die Anmietung eines Leihautos sind der nationale österreichische sowie der internationale Führerschein erforderlich, eine Haftpflichtversicherung ist verpflichtend. Ein Benützen der öffentlichen Verkehrsmittel wird nicht empfohlen. Es sollten nur lizenzierte Taxis benutzt werden. In Kenia gilt Linksverkehr. INFRASTRUKTUR Die Tourismuszentren werden laufend erweitert, weshalb im Umfeld der Hotelanlagen mitunter mit Bautätigkeiten zu rechnen ist. FOTO/VIDEO Foto- und Filmmaterial ist vor allem in den Tourismuszentren fast überall erhältlich, jedoch zumeist wesentlich teurer, als in unseren heimischen Fotogeschäften. Ferner ist es empfehlenswert vor dem Filmen und Fotografieren von Personen deren Einverständnis einzuholen. Der Präsident, seine Residenz, die Nationalflagge, Militär, Polizei und Flug häfen dürfen nicht fotografiert werden. VERLOREN/VERGESSEN Bitte beachten Sie, dass wir für verlorene oder vergessene Gegenstände keine Haftung übernehmen können. Wir sind Ihnen aber gerne bei der Wiederbeschaffung behilflich. SAFE Bitte deponieren Sie Ihre Dokumente und Wertgegenstände im Hotelsafe bzw. im Zimmersafe, da die Hoteliers meist keine Haftung für aus dem Zimmer entwendete Gegenstände übernehmen. TRINKGELD Trinkgeld ist immer willkommen. In Restaurants sind etwa 10 % des Rechnungsbetrages üblich. Der Kofferträger erwartet ca. USD 1,- pro Gepäckstück. BABIES/INFANTS Für Kleinkinder von 0-2 Jahren werden ca. 10-20% des offiziellen IATA-Tarifs verrechnet. Den genauen Preis erfahren Sie bei Buchung. AGENTUR VOR ORT Für Reservierungen, Transfers und Flugrückbestätigungen ist unsere örtliche Partneragentur zuständig. Die Rückflüge bei Flight-Only (Tramper) Buchungen müssen innerhalb der in den Tickets angegebenen Fristen (meist 2 Tage vor Abflug) bei unserer Agentur bzw. der Fluggesellschaft rückbestätigt werden. Bezüglich aktueller Informationen hinsichtlich der Sicherheitslage in Ihrem Urlaubsland, ersuchen wir Sie, sich an das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zu wenden. Wir weisen darauf hin, dass für die Richtigkeit und die Vollständigkeit dieser Informationen, sowie für gegebenenfalls daraus resultierende Schäden keine Gewähr geleistet wird. Stand Juli 2011
NACH MOMBASA � MBA CHARTERFLÜGE - SAI<strong>SO</strong>NZU-/ABSCHLÄGE pro Person/Roundtrip ab via Fluglinie November Dezember Jänner Februar März April Donnerstag 03 10 17 24 01 08 15 22 29 05 12 19 26 02 09 16 23 01 08 15 22 29 05 12 19 26 Wien DUS AB* pro Erw. 200 165 115 95 10 35 35 255 255 165 185 165 175 175 175 175 185 165 130 130 130 140 265 70 - - *operated by LTU ab via Fluglinie November Dezember Jänner Februar März April Samstag 05 12 19 26 03 10 17 24 31 07 14 21 28 04 11 18 25 03 10 17 24 31 07 14 21 28 Wien TXL AB* pro Erw. 175 140 95 45 25 -35 200 305 140 175 165 165 140 165 175 175 150 140 105 115 105 255 60 60 - - *operated by LTU ab via Fluglinie November Dezember Jänner Februar April Dienstag 01 08 15 22 29 06 13 20 27 03 10 17 24 31 07 14 21 28 06 13 20 27 03 10 17 24 München - AB* pro Erw. 70 50 0 -55 -80 -125 -80 130 155 60 60 50 50 70 60 50 50 35 0 0 0 15 155 -45 -80 - CHARTER-BUSINESSCLASS-ZUSCHLÄGE pro Person/pro Strecke FLUGLINIE TERMINE ZUSCHLAG AB* AB* LINIENFLÜGE Fluglinie/ Basisklasse Condor Basisklasse Economy: DE: L Langstrecke: Hinflug montags über Nairobi, dienstags über Arusha, Rückflug montags über Zanzibar, samstags über Nairobi Swiss International Airlines Basisklasse Economy: LX: L Langstrecke: Hinflug über Arusha ab via Abflugstag Zubringerflüge VIE GRZ LNZ INN SZG FRA 01.11.-15.12.11 31.12.11-29.03.12 09.04.-30.04.12 16.12.-30.12.11 30.03.-08.04.12 Montag Dienstag Freitag Sonntag LH: V-Klasse (ausgenommen LH 6000-6999 LH 2400-2499) oder OS: T-Klasse (ausgenommen OS 7000-7999) VIE ZRH Sonntag LX: L-Klasse 385 435 * Zubringer AB in Economy-Class INFANTS zahlen 10% des Businessclass-Zuschlags Saison- Zu-/Abschlag (Roundtrip) 01.11.-21.11.11 09.12.-15.12.11 29.12.11-05.01.12 27.01.-14.03.12 205 22.11.-08.12.11 06.01.-26.01.12 15.03.-28.03.12 06.04.-29.04.12 135 16.12.-28.12.11 730 29.03.-05.04.12 500 30.04.12 395 01.11.-16.12.11 01.01.-29.04.12 -100 30.04.12 160 (17.12.-31.12.11 L-Klasse nicht anwendbar - siehe Klassenzuschlag W-Klasse) Klassen-Zuschlag (pro Langstrecke) Zubringer: LH: V-Klasse OS: S-Klasse Langstrecke: DE: V-Klasse 01.11.11-30.04.12 25 Zubringer: LH: H-Klasse OS: S-Klasse Langstrecke: DE: H-Klasse 01.11.11-30.04.12 85 Zubringer und Langstrecke: W-Klasse 01.11.-16.12.11 01.01.-30.04.12 55 17.12.-31.12.11 - *operated by LTU Business-Zuschlag (pro Langstrecke) ECO-PREMIUM-CLASS Zubringer: LH: M-Klasse OS: S-Klasse Langstrecke: DE: O-Klasse 01.11.-15.12.11 29.12.11-28.03.12 06.04.-30.04.12 120 16.12.-28.12.11 29.03.-05.04.12 180 COMFORT-CLASS Zubringer: LH: Z-Klasse OS: Z-Klasse Langstrecke: DE: D-Klasse 01.11.-15.12.11 29.12.11-28.03.12 06.04.-30.04.12 440 16.12.-28.12.11 29.03.-05.04.12 670 Zubringer und Langstrecke: Z-Klasse 01.11.-16.12.11 01.01.-30.04.12 980 17.12.-31.12.11 920 125