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22<br />

Recht<br />

Der gläserne Händler –<br />

Telekommunikationsüberwachung und<br />

Vorratsdatenspeicherung<br />

§Am 9. November 2007<br />

hat der Bundestag in namentlicher<br />

Abstimmung<br />

(366 Ja-Stimmen, 156<br />

Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen<br />

und immerhin 89<br />

Abgeordnete stimmten<br />

überhaupt nicht ab) das<br />

Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung<br />

und<br />

anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen<br />

sowie zur Umsetzung<br />

der Richtlinie 2006/24/EG (BundestagsdrucksachenNr.<br />

16/5846 und<br />

16/6979) verabschiedet. So sperrig<br />

der Name dieses Gesetzes auch sein<br />

mag, so bedeutet es doch eine neue<br />

Qualität des Eingriffs in die Rechte<br />

aller in Deutschland lebender Menschen.<br />

Allerdings hat kaum jemand<br />

eine klare Vorstellung, was ab dem<br />

1. Januar 2008 auf ihn zukommt. So<br />

wird in den Medien oftmals nicht klar<br />

dargestellt, dass das beschlossene<br />

Gesetz zwei unterschiedliche Komponenten<br />

enthält, die aber gerade in<br />

ihrem Zusammenwirken die Schwere<br />

des Eingriffs begründen.<br />

Novellierung der Telekommunikationsüberwachung<br />

So ändert das Gesetz zum einen die Regelungen im<br />

Bereich der Telekommunikationsüberwachung und<br />

anderer heimlicher Ermittlungen. Bundesjustizministerin<br />

Brigitte Zypries hierzu in Berlin: Ziel der Novelle ist es, die<br />

verfassungsrechtlich gebotene effektive Strafverfolgung<br />

so grundrechtsschonend wie möglich zu gewährleisten.<br />

Eine Telefonüberwachung wird deshalb künftig nur noch<br />

bei schweren Straftaten zulässig sein, also bei Straftaten,<br />

die im Höchstmaß grundsätzlich mit mindestens<br />

fünf Jahren Haft bedroht sind. Die Entscheidung über<br />

den Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen fällt<br />

weiterhin das Gericht. Ist der Kernbereich privater Lebensgestaltung<br />

betroffen, ist eine Telefonüberwachung<br />

von vornherein verboten. Insbesondere bei den Berufsgeheimnisträgern<br />

wie beispielsweise Ärzten, Journalisten<br />

oder Rechtsanwälten wird der nach geltendem Recht<br />

vorhandene Schutz nicht nur vollumfänglich erhalten,<br />

sondern ausgebaut, indem eine weitere Verhältnismäßigkeitsprüfung<br />

eingeführt wird. Zudem sorgen verfahrenssichernde<br />

Regelungen wie Benachrichtigungspfl ichten,<br />

einheitliche Löschungsregelungen und ein umfassender<br />

nachträglicher Rechtsschutz für so viel Grundrechtsschutz<br />

wie noch nie zuvor im Bereich der „heimlichen<br />

Ermittlungsmaßnahmen“.<br />

Sieh an, sie an! In der Presse wird und wurde immer<br />

nur in der Vergangenheit davon gesprochen, dass die<br />

„Sicherheitsgesetze“ dem Schutz vor terroristischer<br />

Bedrohung und schwersten Straftaten dienen sollten.<br />

Tatsächlich war es bislang so, dass selbst bei Verstößen<br />

gegen das Vereinsgesetz (Ahndung in der Regel mit<br />

Geldstrafen) Telefone abgehört werden konnten. Diese<br />

Regelung ist immerhin gestrichen.<br />

Veränderter Straftatenkatalog bei der Telefonüberwachung<br />

Der Katalog der Straftaten, zu deren Aufklärung eine<br />

Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO angeordnet<br />

werden kann, wird grundsätzlich auf schwere<br />

Straftaten begrenzt: Straftaten, die im Höchstmaß mit<br />

weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind,<br />

werden aus dem Katalog gestrichen (z.B. fahrlässige<br />

Verstöße gegen das Waffenrecht, Anstiftung/Beihilfe<br />

zur Fahnenfl ucht durch Nicht-Soldaten, Verstöße gegen<br />

das Vereinsgesetz).<br />

Gewerbetreibende müssen mit Abhören des Telefons<br />

rechnen<br />

Neu in den Katalog aufgenommen werden auch schwere<br />

Straftaten aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität:<br />

Korruptionsdelikte, gewerbs- oder bandenmäßiger Betrug,<br />

gewerbs- und bandenmäßige Urkundenfälschung,<br />

schwere Steuerdelikte, wie etwa der gewerbs- oder<br />

bandenmäßige Schmuggel.<br />

Aber auch hier verschweigt die Ministerin etwas, wenn<br />

sie von einer Begrenzung auf Straftaten spricht, die

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