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esitzt und die erforderliche Befähigung für den Wettkampf im Kickboxsport<br />
nachweist. Diese ist als nachgewiesen anzusehen:<br />
a) durch eine regelmäßige, sechsmonatige Grundausbildung in<br />
einem Verein, gerechnet vom Tage der Anmeldung an.<br />
b) besonders befähigte Kämpfer können nach einer Grundausbildung<br />
von mindestens drei Monaten die Startberechtigung erhalten.<br />
2. Sportler, die ein besonders hohes Maß einer Gefährdung der eigenen<br />
Sicherheit durch gesundheitliche Beeinträchtigungen haben und<br />
eine Gefährdung der Sicherheit Ihrer Gegner aufweisen, sowie die<br />
Träger von Brillen, und Taubstumme dürfen nicht als Kämpfer und<br />
Ringrichter beteiligt sein. Ausschlaggebend ist in jedem Fall die ärztliche<br />
Bescheinigung der Sportfähigkeit. Das tragen weicher Haftschalen<br />
ist erlaubt.<br />
3. Wer die geforderten technischen und sportlichen Voraussetzungen<br />
nicht erfüllt, kann vom Wettkampf ausgeschlossen werden. Ebenso<br />
Sportler, die das Regelwerk der WAKO Deutschland e.V. nicht kennen.<br />
4. Die geforderte Befähigung beinhaltet ebenfalls das sportliche und<br />
faire disziplinierte Verhalten der Kämpfer.<br />
5. Grob unsportliches Verhalten führt automatisch zur Disqualifikation<br />
bzw. zu einer Zeitsperre oder gegebenenfalls sogar zum Ausschluss<br />
aus dem Verband.<br />
6. Jeder Kämpfer hat sich persönlich bzw. über seinen Verein formgerecht<br />
und pünktlich anzumelden.<br />
7. Jeder Kämpfer hat in der vorgeschriebenen, sauberen Kampfkleidung<br />
anzutreten.<br />
8. Wer zum Wiegetermin nicht antritt, scheidet aus.<br />
9. Die Fußnägel müssen kurz geschnitten sein.<br />
10. Die Schutzausrüstung muss von der WAKO Deutschland e.V.<br />
zugelassen sein.<br />
11. Alle Mitglieder, die ohne Genehmigung an Wettkämpfen anderer<br />
Kick-Box- Verbände teilnehmen, werden mit einer Zeitsperre belegt<br />
oder bei grobem Verstoß vom Verband ausgeschlossen.<br />
12. Alle Kämpfer unter 18 Jahren haben vor jedem Turnier das im<br />
<strong>Anhang</strong> befindliche Formblatt (vorher kopieren) von Ihren Eltern unterschrieben<br />
beim Wiegen abzugeben.<br />
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