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3. Einsprüche über Regelverstöße gegen die Wettkampfbestimmungen<br />

müssen unmittelbar nach Regelverstoß mündlich und danach schriftlich<br />

eingereicht werden.<br />

4. Der Einspruch muss grundsätzlich mit der Angabe des Regelverstoßes<br />

begründet werden.<br />

5. Eine Entscheidung über einen Protest muss vom gesamten Kampfgericht<br />

bestehend aus Kampfrichterreferent, Kampfflächenleiter,<br />

Hauptkampfrichter und Seitenkampfrichter gefällt werden.<br />

6. Zweifelhafte Fälle, die nicht in den Wettkampfbestimmungen geregelt<br />

sind, sollen nach freiem Ermessen und sportlicher Fairness getroffen<br />

werden.<br />

7. Ergeben sich Auslegungsschwierigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang<br />

mit einem Kampf oder während eines Kampfes, so wird eine<br />

notwendige Entscheidung durch den Hauptkampfrichter bzw. Kampfrichterreferenten<br />

getroffen.<br />

8. Bei einem Protest gegen Punktewertungen ist dieser schriftlich mit<br />

Hinterlegung einer Kaution von 50 EURO einzureichen. Danach kann<br />

einem Betreuer erlaubt werden mit dem Hauptkampfrichter oder dem<br />

Präsidium die Wertungen einzusehen. Ist der Protest unbegründet,<br />

verfällt die Kaution zu Gunsten des Verbandes.<br />

9. In allen hier nicht aufgeführten Streitfällen entscheiden die Präsidien<br />

der jeweiligen Landesverbände. (Bei Bundesturnieren entscheidet das<br />

Präsidium der WAKO-Deutschland e.V. in Zusammenarbeit mit dem<br />

Bundeskampfrichterreferenten).<br />

§ 12 Der Veranstalter<br />

Der Veranstalter von Turnieren der WAKO Deutschland e. V. muss<br />

folgende Punkte beachten.<br />

1. Er hat die Punkte der Checkliste zu erfüllen.<br />

2. Er hat die Halle so herzurichten, dass ein einwandfreier Turnierablauf<br />

gewährleistet ist.<br />

3. Er muss die Mattenkampfflächen und den Ring besorgen und rechtzeitig<br />

zu Turnierbeginn aufgebaut haben.<br />

5. Er muss für die Tischbesetzung und Ordner sorgen. Diese müssen<br />

mindestens 16 Jahre alt sein.<br />

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