Anhang
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3. Einsprüche über Regelverstöße gegen die Wettkampfbestimmungen<br />
müssen unmittelbar nach Regelverstoß mündlich und danach schriftlich<br />
eingereicht werden.<br />
4. Der Einspruch muss grundsätzlich mit der Angabe des Regelverstoßes<br />
begründet werden.<br />
5. Eine Entscheidung über einen Protest muss vom gesamten Kampfgericht<br />
bestehend aus Kampfrichterreferent, Kampfflächenleiter,<br />
Hauptkampfrichter und Seitenkampfrichter gefällt werden.<br />
6. Zweifelhafte Fälle, die nicht in den Wettkampfbestimmungen geregelt<br />
sind, sollen nach freiem Ermessen und sportlicher Fairness getroffen<br />
werden.<br />
7. Ergeben sich Auslegungsschwierigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang<br />
mit einem Kampf oder während eines Kampfes, so wird eine<br />
notwendige Entscheidung durch den Hauptkampfrichter bzw. Kampfrichterreferenten<br />
getroffen.<br />
8. Bei einem Protest gegen Punktewertungen ist dieser schriftlich mit<br />
Hinterlegung einer Kaution von 50 EURO einzureichen. Danach kann<br />
einem Betreuer erlaubt werden mit dem Hauptkampfrichter oder dem<br />
Präsidium die Wertungen einzusehen. Ist der Protest unbegründet,<br />
verfällt die Kaution zu Gunsten des Verbandes.<br />
9. In allen hier nicht aufgeführten Streitfällen entscheiden die Präsidien<br />
der jeweiligen Landesverbände. (Bei Bundesturnieren entscheidet das<br />
Präsidium der WAKO-Deutschland e.V. in Zusammenarbeit mit dem<br />
Bundeskampfrichterreferenten).<br />
§ 12 Der Veranstalter<br />
Der Veranstalter von Turnieren der WAKO Deutschland e. V. muss<br />
folgende Punkte beachten.<br />
1. Er hat die Punkte der Checkliste zu erfüllen.<br />
2. Er hat die Halle so herzurichten, dass ein einwandfreier Turnierablauf<br />
gewährleistet ist.<br />
3. Er muss die Mattenkampfflächen und den Ring besorgen und rechtzeitig<br />
zu Turnierbeginn aufgebaut haben.<br />
5. Er muss für die Tischbesetzung und Ordner sorgen. Diese müssen<br />
mindestens 16 Jahre alt sein.<br />
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