Anhang
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4. Der Kampfrichterreferent hat bei Regelverstößen das Recht einzuschreiten<br />
und kann Kampfrichter die den Anforderungen nicht entsprechen<br />
vom Turnier ausschließen.<br />
5. Der Kampfrichterreferent hat das Recht, alle nicht am Kampf beteiligten<br />
Personen oder den <strong>Anhang</strong> des Kämpfers aus dessen Ecke oder<br />
der Sportfläche des Innenraumes zu verweisen. Wird seinen Anordnungen<br />
nicht unverzüglich Folge geleistet, so kann er den betreffenden<br />
Kämpfer vom Kampf ausschließen, d.h. der Kämpfer kann den Kampf<br />
wegen Nichtachtung der Sportordnung durch seinen <strong>Anhang</strong> verlieren.<br />
§ 4 Der Kampfflächenleiter<br />
1. Der Kampfflächenleiter führt die Aufsicht auf der Wettkampffläche/ im<br />
Ring. Er teilt den Hauptkampfrichter, die Seitenkampfrichter ein, überwacht<br />
das Kampfgeschehen und kontrolliert die Bewertungen.<br />
2. Er gibt notfalls Entscheidungshilfe. Ihm unterstehen ebenfalls Zeitnehmer<br />
und Listenführer. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten,<br />
auch von Seiten der Kämpfer und deren Betreuer.<br />
3. Er ist verantwortlich für den gesamten Ablauf und hat die Resultatslisten<br />
ordnungsgemäß und einwandfrei der Turnierleitung zu übergeben.<br />
4. Der Kampfflächenleiter hat bei Regelverstößen das Recht einzuschreiten.<br />
5. Die Tischbesetzungen sind vom Kampfflächenleiter vor Beginn der<br />
Kämpfe in ihre Aufgaben einzuweisen.<br />
§ 5 Der Hauptkampfrichter<br />
Der Hauptkampfrichter ist absoluter Souverän auf der Kampffläche/im<br />
Ring, der fair und gerecht, jedoch mit Verständnis für nicht absichtliche<br />
Verstöße die gültigen Regeln interpretieren muss. Er muss dies durch<br />
eindeutiges, klares Verhalten mit deutlicher Sprache und Gestik zum<br />
Ausdruck bringen. Er ist für den Kampfverlauf und die Einhaltung der<br />
Regeln verantwortlich.<br />
1. Er hat sich vor Kampfbeginn zu überzeugen, dass die Seitenkampfrichter<br />
und die Zeitnehmer auf ihren Plätzen bereit sind.<br />
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