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4. Der Kampfrichterreferent hat bei Regelverstößen das Recht einzuschreiten<br />

und kann Kampfrichter die den Anforderungen nicht entsprechen<br />

vom Turnier ausschließen.<br />

5. Der Kampfrichterreferent hat das Recht, alle nicht am Kampf beteiligten<br />

Personen oder den <strong>Anhang</strong> des Kämpfers aus dessen Ecke oder<br />

der Sportfläche des Innenraumes zu verweisen. Wird seinen Anordnungen<br />

nicht unverzüglich Folge geleistet, so kann er den betreffenden<br />

Kämpfer vom Kampf ausschließen, d.h. der Kämpfer kann den Kampf<br />

wegen Nichtachtung der Sportordnung durch seinen <strong>Anhang</strong> verlieren.<br />

§ 4 Der Kampfflächenleiter<br />

1. Der Kampfflächenleiter führt die Aufsicht auf der Wettkampffläche/ im<br />

Ring. Er teilt den Hauptkampfrichter, die Seitenkampfrichter ein, überwacht<br />

das Kampfgeschehen und kontrolliert die Bewertungen.<br />

2. Er gibt notfalls Entscheidungshilfe. Ihm unterstehen ebenfalls Zeitnehmer<br />

und Listenführer. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten,<br />

auch von Seiten der Kämpfer und deren Betreuer.<br />

3. Er ist verantwortlich für den gesamten Ablauf und hat die Resultatslisten<br />

ordnungsgemäß und einwandfrei der Turnierleitung zu übergeben.<br />

4. Der Kampfflächenleiter hat bei Regelverstößen das Recht einzuschreiten.<br />

5. Die Tischbesetzungen sind vom Kampfflächenleiter vor Beginn der<br />

Kämpfe in ihre Aufgaben einzuweisen.<br />

§ 5 Der Hauptkampfrichter<br />

Der Hauptkampfrichter ist absoluter Souverän auf der Kampffläche/im<br />

Ring, der fair und gerecht, jedoch mit Verständnis für nicht absichtliche<br />

Verstöße die gültigen Regeln interpretieren muss. Er muss dies durch<br />

eindeutiges, klares Verhalten mit deutlicher Sprache und Gestik zum<br />

Ausdruck bringen. Er ist für den Kampfverlauf und die Einhaltung der<br />

Regeln verantwortlich.<br />

1. Er hat sich vor Kampfbeginn zu überzeugen, dass die Seitenkampfrichter<br />

und die Zeitnehmer auf ihren Plätzen bereit sind.<br />

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