Geschäftsbericht 2008 - Arbeiterwohlfahrt - Kreisverband ...
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pen 3 bis 6 Jahre und 9 bis 12 Jahre.<br />
Maßgebend für eine Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle waren in erster Linie Belastungen durch<br />
familiäre Konflikte, Auffälligkeiten im sozialen Verhalten, Entwicklungsauffälligkeiten und seelische<br />
Probleme sowie schulische und/oder berufliche Probleme. Diese Kategorien der wesentlichsten<br />
Vorstellungsgründe sind oft übergreifend und miteinander verbunden.<br />
Die über Jahre gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Jugendamtes, mit den Leitern von<br />
Kindereinrichtungen und betreuten Jugendwohnformen, mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe<br />
sowie den Leitern von Kinderheimen konnte auch im Berichtjahr fortgesetzt werden.<br />
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit waren die Mitarbeiterinnen der Erziehungsberatungsstelle wiederum<br />
sehr aktiv. So wurden mehrere Diskussionsrunden für Eltern in Schulen und Kindertagesstätten<br />
zu verschiedenen praxisrelevanten Erziehungsthemen sowie thematische Gesprächsrunden mit<br />
Jugendlichen im Freiwilligen sozialen Jahr durchgeführt.<br />
Weiterhin erfolgte die regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit der Beratungsstelle in der regionalen<br />
Arbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung Ostsachsens, in der Arbeitsgruppe „Kinderschutz“<br />
des Landkreises sowie der Arbeitsgruppe „Cochemer Modell“.<br />
Sozialpädagogische Familienhilfe<br />
Sozialpädagogische Familienhilfe erhalten Familien, die auf Grund schwieriger Lebenssituationen<br />
Unterstützung benötigen, die eine Veränderung dieser Lebenssituation wünschen und für diese<br />
Zielerreichung bereit sind, intensive Begleitung und Beratung im Alltag in Anspruch zu nehmen.<br />
Nach diesen Prinzipien bot die <strong>Arbeiterwohlfahrt</strong> auch im Jahr <strong>2008</strong> Sozialpädagogische Familienhilfe<br />
und Erziehungsbeistand an.<br />
Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 36 (37) Familien nach § 31 KJHG – Familienhilfe – und 9 (11)<br />
Jugendliche mit ihren Familien nach § 30 KJHG – Erziehungsbeistand – betreut.<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
Anzahl<br />
betreuter Familien<br />
Sozialpädagogische Familienhilfe<br />
davon § 31 KJHG<br />
(Sozialpädagogische Familienhilfe)<br />
davon § 30 KJHG<br />
(Erziehungsbeistand)<br />
2006<br />
Betrachtet man den Zeitraum der letzten sechs Jahre, kann festgestellt werden, dass sich der Hilfebedarf<br />
bezogen auf die Anzahl der Ratsuchenden nach anfänglichem Zuwachs ab 2006 stabilisiert<br />
hat. Der Hilfebedarf hat sich jedoch im Laufe der Zeit geändert. Während noch vor einigen Jahren<br />
praktische Lebenshilfe und Förderung der materiellen Existenzsicherung im Vordergrund standen,<br />
fanden immer häufiger therapeutische Arbeitsformen Anwendung.<br />
Haupteinsatzgründe für die Familienhilfe waren auch <strong>2008</strong> Erziehungsschwierigkeiten und Beziehungsprobleme<br />
in den Familien, Überschuldung und damit drohende Existenzprobleme sowie Entwicklungsschwierigkeiten<br />
der Kinder und eine fehlende Alltagsstruktur.<br />
Zur Bewältigung der Aufgaben waren durchgehend vier ausgebildete Sozialpädagoginnen in Vollzeitbeschäftigung<br />
eingesetzt. Zusatzausbildungen in Mediation, in systemischer Therapie und Beratung<br />
sowie zur Qualitätsentwicklung in der sozialpädagogischen Familienhilfe liegen bei einzelnen<br />
Mitarbeiterinnen vor und wurden entsprechend genutzt.<br />
2007<br />
<strong>2008</strong>