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Geschäftsbericht 2008 - Arbeiterwohlfahrt - Kreisverband ...

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28<br />

pen 3 bis 6 Jahre und 9 bis 12 Jahre.<br />

Maßgebend für eine Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle waren in erster Linie Belastungen durch<br />

familiäre Konflikte, Auffälligkeiten im sozialen Verhalten, Entwicklungsauffälligkeiten und seelische<br />

Probleme sowie schulische und/oder berufliche Probleme. Diese Kategorien der wesentlichsten<br />

Vorstellungsgründe sind oft übergreifend und miteinander verbunden.<br />

Die über Jahre gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Jugendamtes, mit den Leitern von<br />

Kindereinrichtungen und betreuten Jugendwohnformen, mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe<br />

sowie den Leitern von Kinderheimen konnte auch im Berichtjahr fortgesetzt werden.<br />

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit waren die Mitarbeiterinnen der Erziehungsberatungsstelle wiederum<br />

sehr aktiv. So wurden mehrere Diskussionsrunden für Eltern in Schulen und Kindertagesstätten<br />

zu verschiedenen praxisrelevanten Erziehungsthemen sowie thematische Gesprächsrunden mit<br />

Jugendlichen im Freiwilligen sozialen Jahr durchgeführt.<br />

Weiterhin erfolgte die regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit der Beratungsstelle in der regionalen<br />

Arbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung Ostsachsens, in der Arbeitsgruppe „Kinderschutz“<br />

des Landkreises sowie der Arbeitsgruppe „Cochemer Modell“.<br />

Sozialpädagogische Familienhilfe<br />

Sozialpädagogische Familienhilfe erhalten Familien, die auf Grund schwieriger Lebenssituationen<br />

Unterstützung benötigen, die eine Veränderung dieser Lebenssituation wünschen und für diese<br />

Zielerreichung bereit sind, intensive Begleitung und Beratung im Alltag in Anspruch zu nehmen.<br />

Nach diesen Prinzipien bot die <strong>Arbeiterwohlfahrt</strong> auch im Jahr <strong>2008</strong> Sozialpädagogische Familienhilfe<br />

und Erziehungsbeistand an.<br />

Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 36 (37) Familien nach § 31 KJHG – Familienhilfe – und 9 (11)<br />

Jugendliche mit ihren Familien nach § 30 KJHG – Erziehungsbeistand – betreut.<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Anzahl<br />

betreuter Familien<br />

Sozialpädagogische Familienhilfe<br />

davon § 31 KJHG<br />

(Sozialpädagogische Familienhilfe)<br />

davon § 30 KJHG<br />

(Erziehungsbeistand)<br />

2006<br />

Betrachtet man den Zeitraum der letzten sechs Jahre, kann festgestellt werden, dass sich der Hilfebedarf<br />

bezogen auf die Anzahl der Ratsuchenden nach anfänglichem Zuwachs ab 2006 stabilisiert<br />

hat. Der Hilfebedarf hat sich jedoch im Laufe der Zeit geändert. Während noch vor einigen Jahren<br />

praktische Lebenshilfe und Förderung der materiellen Existenzsicherung im Vordergrund standen,<br />

fanden immer häufiger therapeutische Arbeitsformen Anwendung.<br />

Haupteinsatzgründe für die Familienhilfe waren auch <strong>2008</strong> Erziehungsschwierigkeiten und Beziehungsprobleme<br />

in den Familien, Überschuldung und damit drohende Existenzprobleme sowie Entwicklungsschwierigkeiten<br />

der Kinder und eine fehlende Alltagsstruktur.<br />

Zur Bewältigung der Aufgaben waren durchgehend vier ausgebildete Sozialpädagoginnen in Vollzeitbeschäftigung<br />

eingesetzt. Zusatzausbildungen in Mediation, in systemischer Therapie und Beratung<br />

sowie zur Qualitätsentwicklung in der sozialpädagogischen Familienhilfe liegen bei einzelnen<br />

Mitarbeiterinnen vor und wurden entsprechend genutzt.<br />

2007<br />

<strong>2008</strong>

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