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aktuelle Vereinszeitung Nr.25 - Ruder-Club-Havel Brandenburg e.V.

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Beitragsordnung des R.C.H.B. e.V.<br />

Mitgliedsbeitrag Abarbeitbare Umlage<br />

Einzelperson<br />

Familie<br />

(pro Person)<br />

Betrag<br />

Std.satz<br />

Stunden<br />

€ / Monat € / Monat € / Jahr € / Std. Std. / Jahr<br />

Erwachsene<br />

Aktiv 10 8 60,- 10,- 6<br />

Passiv 8 7 60,- 10,- 6<br />

Lehrlinge/Studenten 8 6 60,- 10,- 6<br />

Kinder 8 6 21,- 7,- 3<br />

Arbeitslose 7 6 60,- 10,- 6<br />

Rentner 6 5 0 0 0<br />

Gastmitglieder 3,50 3,50 0 0 0<br />

Bootsplatzmiete für Mitglieder<br />

kleines Boot: 10,- € / Monat<br />

großes Boot: 15,- € / Monat (mit Sommerstand)<br />

Bootsplatzmiete für Nichtmitglieder<br />

kleines Boot: 18,- € / Monat<br />

großes Boot: 28,- € / Monat (mit Sommerstand)<br />

Nebenbestimmungen:<br />

1. Aufnahmegebühr 15,00 € (für alle Mitglieder gültig)<br />

2. Für fördernde Mitglieder beträgt der Mindestbeitrag 50,- € im Jahr.<br />

3. Bei Grundwehrdienst, Praktikum, Auslandsaufenthalt o. ä. ruhende Mitgliedschaft auf Antrag<br />

möglich, in Härtefällen Stundung des Beitrages<br />

4. Fälligkeiten des Beitrages: bei viertelj. Zahlung - 10.01. / 10.04. / 10.07. / 10.10.<br />

bei halbj. Zahlung - 10.02. / 10.08.<br />

bei jährl. Zahlung - 10.04.<br />

5. Aktives Mitglied heißt: Mitglied nutzt <strong>Ruder</strong>boote oder treibt Sport im Verein<br />

6. Familienbeitrag heißt: in einem gemeinsamen Haushalt lebende Familienmitglieder oder<br />

Partner (eheähnliche Gemeinschaft)<br />

7. Arbeitsstunden generell erst ab AK 14 (alle jüngeren und auswärtige passive Mitglieder sowie<br />

Rentner sind befreit)<br />

8. Übertragung von Arbeitsstunden nur an Familienmitglieder oder durch Antrag an den<br />

Vorstand möglich<br />

9. Definition v. Arbeitsstd.: * Werterhaltung und Instandsetzung von Vereinsgelände,<br />

Gebäuden und Materialien des Vereins<br />

* Alle Maßnahmen, die zur Vorbereitung und Durchführung zentral<br />

organisierter Veranstaltungen des Vereins gehören<br />

* sonstige Arbeiten nur auf vorherigen Antrag an den Vorstand<br />

* nachträgliche Anträge zur Anrechnung von Arbeitsstunden<br />

werden nicht berücksichtigt<br />

* bei der Absicherung der Durchführung v. Vereinsveranstaltungen<br />

werden die Hälfte der tatsächlich geleisteten Std. angerechnet<br />

10. Die Herabsetzung der Arbeitsstunden von 10 auf 6 bzw. 5 auf 3 Stunden ist für zwei<br />

Jahre befristet. Ab dem Jahr 2014 tritt automatisch wieder die alte Regelung in Kraft.<br />

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