Geschäftsbericht 2009 - Messe Düsseldorf
Geschäftsbericht 2009 - Messe Düsseldorf
Geschäftsbericht 2009 - Messe Düsseldorf
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH<br />
Bilanz | Gewinn- und Verlustrechnung | Entwicklung des Anlagevermögens | Anhang | Bestätigungsvermerk<br />
Anhang<br />
der <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong><br />
I. Allgemeine Grundsätze<br />
Der Jahresabschluss der <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH wird un-<br />
ter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften für<br />
große Kapitalgesellschaften erstellt. Dabei werden die<br />
durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)<br />
vom 29. Mai <strong>2009</strong> geänderten handelsrechtlichen Vorschriften,<br />
für die eine verpflichtende Beachtung erst im<br />
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 vorgesehen<br />
ist, freiwillig vorzeitig angewendet.<br />
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren<br />
gewählt. Besonderheiten des <strong>Messe</strong>geschäfts<br />
werden berücksichtigt.<br />
II. Übergang auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />
Die erstmalige Anwendung der durch das BilMoG geänderten<br />
handelsrechtlichen Vorschriften führt im Jahresabschluss<br />
der <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen<br />
im Bereich der Rückstellungen.<br />
Im Einzelnen ergeben sich aus der Überleitung der Wert-<br />
ansätze der Rückstellungen in der Eröffnungsbilanz zum<br />
1. Januar <strong>2009</strong> auf die Vorschriften des BilMoG folgende<br />
Effekte:<br />
Die Pensionsrückstellungen wurden im Jahresabschluss<br />
zum 31. Dezember 2008 unter Einrechnung zukünftiger<br />
Gehalts- und Rententrends und auf Grundlage eines<br />
Rechnungszinssatzes von 4,5 Prozent ermittelt. Aus dem<br />
Übergang auf die geänderten Bewertungsvorschriften<br />
des § 253 HGB mit einem Rechnungszinssatz von 5,26<br />
Prozent resultiert ein Auflösungsbetrag in Höhe von<br />
T€ 1.480. Der Auflösungsbetrag wurde erfolgsneutral in<br />
die Gewinnrücklagen eingestellt.<br />
Zur Anpassung an die geänderten Ansatzvorschriften des<br />
§ 249 HGB wurden in den sonstigen Rückstellungen enthaltene<br />
Rückstellungen für Instandhaltung, die erst nach<br />
Ablauf der ersten drei Monate des Folgegeschäftsjahres<br />
24 | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2009</strong> <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH<br />
nachgeholt werden, mit Ausnahme eines auf eine einzelne<br />
Instandhaltungsmaßnahme entfallenden Betrags in<br />
Höhe von T€ 500 aufgelöst. Der aus der Auflösung resultierende<br />
Betrag in Höhe von T€ 5.572 wurde erfolgsneutral<br />
in die Gewinnrücklagen eingestellt. Für Restruk-<br />
turierungsmaßnahmen gebildete Aufwandsrückstellungen<br />
i.S.v. § 249 Abs. 2 HGB a.F. in Höhe von T€ 3.500 wur-<br />
den im Rahmen des Übergangs auf das BilMoG ebenfalls<br />
durch unmittelbare Einstellung der Beträge in die Gewinnrücklagen<br />
aufgelöst.<br />
Aus der Anpassung der einzelnen unter den sonstigen<br />
Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen an die<br />
neuen Bewertungsvorschriften des § 253 HGB resultieren<br />
Zuführungsbeträge in Höhe von T€ 40 und Auflösungs-<br />
beträge in Höhe von T€ 354. Die Zuführungsbeträge<br />
sind als außerordentlicher Aufwand in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung erfasst. Die Auflösungsbeträge wurden<br />
erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt. Von<br />
dem Beibehaltungswahlrecht wurde kein Gebrauch gemacht.<br />
Der Sonderposten mit Rücklageanteil (31. Dezember 2008:<br />
T€ 29.532) wurde nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten<br />
und im Berichtsjahr mit T€ 25.924 auf Neuinvestitionen<br />
übertragen.<br />
Insgesamt ergibt sich aus der Umstellung auf das BilMoG<br />
eine Minderung des Jahresergebnisses in Höhe von T€ 40<br />
und eine Erhöhung der Gewinnrücklagen in Höhe von<br />
T€ 10.906.<br />
Von einer Anpassung der Vorjahreszahlen der von der Um-<br />
stellung auf das BilMoG betroffenen Positionen wurde<br />
gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB abgesehen.<br />
III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden<br />
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Ab-<br />
schreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen<br />
linear unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer.