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Geschäftsbericht 2009 - Messe Düsseldorf

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<strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH<br />

Bilanz | Gewinn- und Verlustrechnung | Entwicklung des Anlagevermögens | Anhang | Bestätigungsvermerk<br />

Anhang<br />

der <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong><br />

I. Allgemeine Grundsätze<br />

Der Jahresabschluss der <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH wird un-<br />

ter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften für<br />

große Kapitalgesellschaften erstellt. Dabei werden die<br />

durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)<br />

vom 29. Mai <strong>2009</strong> geänderten handelsrechtlichen Vorschriften,<br />

für die eine verpflichtende Beachtung erst im<br />

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 vorgesehen<br />

ist, freiwillig vorzeitig angewendet.<br />

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren<br />

gewählt. Besonderheiten des <strong>Messe</strong>geschäfts<br />

werden berücksichtigt.<br />

II. Übergang auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

Die erstmalige Anwendung der durch das BilMoG geänderten<br />

handelsrechtlichen Vorschriften führt im Jahresabschluss<br />

der <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen<br />

im Bereich der Rückstellungen.<br />

Im Einzelnen ergeben sich aus der Überleitung der Wert-<br />

ansätze der Rückstellungen in der Eröffnungsbilanz zum<br />

1. Januar <strong>2009</strong> auf die Vorschriften des BilMoG folgende<br />

Effekte:<br />

Die Pensionsrückstellungen wurden im Jahresabschluss<br />

zum 31. Dezember 2008 unter Einrechnung zukünftiger<br />

Gehalts- und Rententrends und auf Grundlage eines<br />

Rechnungszinssatzes von 4,5 Prozent ermittelt. Aus dem<br />

Übergang auf die geänderten Bewertungsvorschriften<br />

des § 253 HGB mit einem Rechnungszinssatz von 5,26<br />

Prozent resultiert ein Auflösungsbetrag in Höhe von<br />

T€ 1.480. Der Auflösungsbetrag wurde erfolgsneutral in<br />

die Gewinnrücklagen eingestellt.<br />

Zur Anpassung an die geänderten Ansatzvorschriften des<br />

§ 249 HGB wurden in den sonstigen Rückstellungen enthaltene<br />

Rückstellungen für Instandhaltung, die erst nach<br />

Ablauf der ersten drei Monate des Folgegeschäftsjahres<br />

24 | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2009</strong> <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH<br />

nachgeholt werden, mit Ausnahme eines auf eine einzelne<br />

Instandhaltungsmaßnahme entfallenden Betrags in<br />

Höhe von T€ 500 aufgelöst. Der aus der Auflösung resultierende<br />

Betrag in Höhe von T€ 5.572 wurde erfolgsneutral<br />

in die Gewinnrücklagen eingestellt. Für Restruk-<br />

turierungsmaßnahmen gebildete Aufwandsrückstellungen<br />

i.S.v. § 249 Abs. 2 HGB a.F. in Höhe von T€ 3.500 wur-<br />

den im Rahmen des Übergangs auf das BilMoG ebenfalls<br />

durch unmittelbare Einstellung der Beträge in die Gewinnrücklagen<br />

aufgelöst.<br />

Aus der Anpassung der einzelnen unter den sonstigen<br />

Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen an die<br />

neuen Bewertungsvorschriften des § 253 HGB resultieren<br />

Zuführungsbeträge in Höhe von T€ 40 und Auflösungs-<br />

beträge in Höhe von T€ 354. Die Zuführungsbeträge<br />

sind als außerordentlicher Aufwand in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung erfasst. Die Auflösungsbeträge wurden<br />

erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt. Von<br />

dem Beibehaltungswahlrecht wurde kein Gebrauch gemacht.<br />

Der Sonderposten mit Rücklageanteil (31. Dezember 2008:<br />

T€ 29.532) wurde nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten<br />

und im Berichtsjahr mit T€ 25.924 auf Neuinvestitionen<br />

übertragen.<br />

Insgesamt ergibt sich aus der Umstellung auf das BilMoG<br />

eine Minderung des Jahresergebnisses in Höhe von T€ 40<br />

und eine Erhöhung der Gewinnrücklagen in Höhe von<br />

T€ 10.906.<br />

Von einer Anpassung der Vorjahreszahlen der von der Um-<br />

stellung auf das BilMoG betroffenen Positionen wurde<br />

gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB abgesehen.<br />

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden<br />

zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Ab-<br />

schreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen<br />

linear unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen<br />

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