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Geschäftsbericht 2009 - Messe Düsseldorf

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Konzern <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH<br />

Konzernlagebericht | Konzernbilanz | Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | Entwicklung des Konzernanlagevermögens | Konzernanhang |<br />

Konzerneigenkapitalspiegel | Konzernkapitalflussrechnung | Anteilsbesitz | Bestätigungsvermerk<br />

Konzernanhang<br />

der <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong><br />

I. Allgemeine Grundsätze<br />

Die <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH ist nach den Größenkriterien<br />

des § 267 HGB eine große Kapitalgesellschaft. Sie ist ge-<br />

mäß § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

verpflichtet. Der Konzernabschluss ist unter Beachtung<br />

der Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt worden. Dabei<br />

werden die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

(BilMoG) vom 29. Mai <strong>2009</strong> geänderten handelsrechtlichen<br />

Vorschriften, für die eine verpflichtende Beachtung<br />

erst im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr<br />

2010 vorgesehen ist, freiwillig vorzeitig angewendet.<br />

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren<br />

gewählt. Besonderheiten des <strong>Messe</strong>geschäfts<br />

werden berücksichtigt.<br />

II. Übergang auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

Die erstmalige Anwendung der durch das BilMoG geänderten<br />

handelsrechtlichen Vorschriften führt im Konzernabschluss<br />

der <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen<br />

im Bereich der Rückstellungen.<br />

Im Einzelnen ergeben sich aus der Überleitung der Wert-<br />

ansätze der Rückstellungen in der Eröffnungsbilanz zum<br />

1. Januar <strong>2009</strong> auf die Vorschriften des BilMoG folgende<br />

Effekte:<br />

Die Pensionsrückstellungen wurden im Jahresabschluss<br />

der <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH zum 31. Dezember 2008 un-<br />

ter Einrechnung zukünftiger Gehalts- und Rententrends<br />

und auf Grundlage eines Rechnungszinssatzes von 4,5 Prozent<br />

ermittelt. Aus dem Übergang auf die geänderten<br />

Bewertungsvorschriften des § 253 HGB mit einem Rechnungszinssatz<br />

von 5,26 Prozent resultiert ein Auflösungsbetrag<br />

in Höhe von T€ 1.480. Bei der IGEDO Company<br />

GmbH & Co. KG ergab sich ein Zuführungsbetrag von<br />

T€ 105. Der Auflösungsbetrag wurde erfolgsneutral in<br />

52 | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2009</strong> <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH<br />

die Gewinnrücklagen eingestellt und der Zuführungsbetrag<br />

als außerordentlicher Aufwand in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung erfasst.<br />

Zur Anpassung an die geänderten Ansatzvorschriften des<br />

§ 249 HGB wurden in den sonstigen Rückstellungen ent-<br />

haltene Rückstellungen für Instandhaltung, die erst nach<br />

Ablauf der ersten drei Monate des Folgegeschäftsjahres<br />

nachgeholt wird, mit Ausnahme eines auf eine einzelne<br />

Instandhaltungsmaßnahme entfallenden Betrags in Höhe<br />

von T€ 500, aufgelöst. Der aus der Auflösung resultierende<br />

Betrag in Höhe von T€ 5.571 wurde erfolgsneutral<br />

in die Gewinnrücklagen eingestellt.<br />

Für Restrukturierungsmaßnahmen gebildete Aufwandsrückstellungen<br />

i.S.v. § 249 Abs. 2 HGB a.F. in Höhe von<br />

T€ 3.500 wurden im Rahmen des Übergangs auf das<br />

BilMoG ebenfalls durch unmittelbare Einstellung der Be-<br />

träge in die Gewinnrücklagen aufgelöst.<br />

Aus der Anpassung der einzelnen unter den sonstigen<br />

Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen an die<br />

neuen Bewertungsvorschriften des § 253 HGB resultieren<br />

Zuführungsbeträge in Höhe von T€ 40 und Auflö-<br />

sungsbeträge in Höhe von T€ 128. Darüber hinaus ergab<br />

sich ein Auflösungsbetrag aus latenten Steuern in Höhe<br />

von T€ 1.558. Die Zuführungsbeträge sind als außeror-<br />

dentlicher Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

erfasst. Die Auflösungsbeträge wurden erfolgsneutral in<br />

die Gewinnrücklagen eingestellt. Von dem Beibehaltungswahlrecht<br />

wurde kein Gebrauch gemacht.<br />

Insgesamt ergeben sich aus der Umstellung auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

eine Minderung des<br />

Jahresergebnisses in Höhe von T€ 145 und eine Erhöhung<br />

der Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 12.237.<br />

Von einer Anpassung der Vorjahreszahlen der von der Um-<br />

Umstellung auf das BilMoG betroffenen Positionen wurde<br />

gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB abgesehen.

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