Geschäftsbericht 2009 - Messe Düsseldorf
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Konzern <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH<br />
Konzernlagebericht | Konzernbilanz | Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | Entwicklung des Konzernanlagevermögens | Konzernanhang |<br />
Konzerneigenkapitalspiegel | Konzernkapitalflussrechnung | Anteilsbesitz | Bestätigungsvermerk<br />
Konzernanhang<br />
der <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong><br />
I. Allgemeine Grundsätze<br />
Die <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH ist nach den Größenkriterien<br />
des § 267 HGB eine große Kapitalgesellschaft. Sie ist ge-<br />
mäß § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />
verpflichtet. Der Konzernabschluss ist unter Beachtung<br />
der Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt worden. Dabei<br />
werden die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />
(BilMoG) vom 29. Mai <strong>2009</strong> geänderten handelsrechtlichen<br />
Vorschriften, für die eine verpflichtende Beachtung<br />
erst im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr<br />
2010 vorgesehen ist, freiwillig vorzeitig angewendet.<br />
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren<br />
gewählt. Besonderheiten des <strong>Messe</strong>geschäfts<br />
werden berücksichtigt.<br />
II. Übergang auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />
Die erstmalige Anwendung der durch das BilMoG geänderten<br />
handelsrechtlichen Vorschriften führt im Konzernabschluss<br />
der <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen<br />
im Bereich der Rückstellungen.<br />
Im Einzelnen ergeben sich aus der Überleitung der Wert-<br />
ansätze der Rückstellungen in der Eröffnungsbilanz zum<br />
1. Januar <strong>2009</strong> auf die Vorschriften des BilMoG folgende<br />
Effekte:<br />
Die Pensionsrückstellungen wurden im Jahresabschluss<br />
der <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH zum 31. Dezember 2008 un-<br />
ter Einrechnung zukünftiger Gehalts- und Rententrends<br />
und auf Grundlage eines Rechnungszinssatzes von 4,5 Prozent<br />
ermittelt. Aus dem Übergang auf die geänderten<br />
Bewertungsvorschriften des § 253 HGB mit einem Rechnungszinssatz<br />
von 5,26 Prozent resultiert ein Auflösungsbetrag<br />
in Höhe von T€ 1.480. Bei der IGEDO Company<br />
GmbH & Co. KG ergab sich ein Zuführungsbetrag von<br />
T€ 105. Der Auflösungsbetrag wurde erfolgsneutral in<br />
52 | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2009</strong> <strong>Messe</strong> <strong>Düsseldorf</strong> GmbH<br />
die Gewinnrücklagen eingestellt und der Zuführungsbetrag<br />
als außerordentlicher Aufwand in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung erfasst.<br />
Zur Anpassung an die geänderten Ansatzvorschriften des<br />
§ 249 HGB wurden in den sonstigen Rückstellungen ent-<br />
haltene Rückstellungen für Instandhaltung, die erst nach<br />
Ablauf der ersten drei Monate des Folgegeschäftsjahres<br />
nachgeholt wird, mit Ausnahme eines auf eine einzelne<br />
Instandhaltungsmaßnahme entfallenden Betrags in Höhe<br />
von T€ 500, aufgelöst. Der aus der Auflösung resultierende<br />
Betrag in Höhe von T€ 5.571 wurde erfolgsneutral<br />
in die Gewinnrücklagen eingestellt.<br />
Für Restrukturierungsmaßnahmen gebildete Aufwandsrückstellungen<br />
i.S.v. § 249 Abs. 2 HGB a.F. in Höhe von<br />
T€ 3.500 wurden im Rahmen des Übergangs auf das<br />
BilMoG ebenfalls durch unmittelbare Einstellung der Be-<br />
träge in die Gewinnrücklagen aufgelöst.<br />
Aus der Anpassung der einzelnen unter den sonstigen<br />
Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen an die<br />
neuen Bewertungsvorschriften des § 253 HGB resultieren<br />
Zuführungsbeträge in Höhe von T€ 40 und Auflö-<br />
sungsbeträge in Höhe von T€ 128. Darüber hinaus ergab<br />
sich ein Auflösungsbetrag aus latenten Steuern in Höhe<br />
von T€ 1.558. Die Zuführungsbeträge sind als außeror-<br />
dentlicher Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
erfasst. Die Auflösungsbeträge wurden erfolgsneutral in<br />
die Gewinnrücklagen eingestellt. Von dem Beibehaltungswahlrecht<br />
wurde kein Gebrauch gemacht.<br />
Insgesamt ergeben sich aus der Umstellung auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />
eine Minderung des<br />
Jahresergebnisses in Höhe von T€ 145 und eine Erhöhung<br />
der Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 12.237.<br />
Von einer Anpassung der Vorjahreszahlen der von der Um-<br />
Umstellung auf das BilMoG betroffenen Positionen wurde<br />
gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB abgesehen.