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Entwurf des VdAK - Physio.de

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<strong>de</strong>r voraussichtliche Therapieerfolg veranlasst, an<strong>de</strong>re Behandlungszeiten zu wählen. Wird<br />

die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch verbleiben<strong>de</strong>n<br />

Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht in <strong>de</strong>n begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen:<br />

therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit <strong>de</strong>m<br />

verordnen<strong>de</strong>n Arzt (T), Krankheit <strong><strong>de</strong>s</strong> Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begrün<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Krankenkasse<br />

die Überschreitung <strong>de</strong>r Zeitintervalle mit <strong>de</strong>n vorgenannten Buchstaben (T, F und<br />

K) unter Hinzufügung <strong><strong>de</strong>s</strong> Datums und <strong><strong>de</strong>s</strong> Handzeichens auf <strong>de</strong>m Verordnungsblatt.<br />

c) Für Leistungen auf <strong>de</strong>r Basis einer ungültig gewor<strong>de</strong>nen Verordnung im Sinne <strong><strong>de</strong>s</strong> § 6 Abs.<br />

4 a) und b) besteht kein Vergütungsanspruch.<br />

5. Die vertragsärztliche Verordnung ist nicht übertragbar. Sie gilt nur für <strong>de</strong>n Versicherten, für <strong>de</strong>n sie<br />

ausgestellt ist.<br />

6. Die empfangenen Maßnahmen sind am Tage <strong>de</strong>r Leistungsabgabe vom Patienten o<strong>de</strong>r in begrün<strong>de</strong>ten<br />

Ausnahmefällen von <strong><strong>de</strong>s</strong>sen Vertreter o<strong>de</strong>r Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf<br />

<strong>de</strong>m Verordnungsblatt zu bestätigen. Bestätigungen im Voraus o<strong>de</strong>r nachträglich sind nicht zulässig.<br />

Zuzahlungen nach § 32 Abs. 2 SGB V i.V.m. § 61 Satz 3 SGB V sind vom Zugelassenen einzuziehen.<br />

Erbringt <strong>de</strong>r Leistungserbringer <strong>de</strong>n Nachweis, dass ein Zuzahlungseinzug beim Versicherten<br />

erfolglos geblieben ist, so zieht die leistungspflichtige Ersatzkasse die Zuzahlung gem. § 43 b S.2<br />

SGB V ein.<br />

§ 7<br />

Kooperation zwischen Therapeut und Arzt<br />

1. Der Zugelassene und seine Mitarbeiter kooperieren im Interesse einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen<br />

Versorgung mit Heilmitteln mit <strong>de</strong>m verordnen<strong>de</strong>n Vertragsarzt. Dies gilt für <strong>de</strong>n Beginn,<br />

die Durchführung und <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>r Heilmittelbehandlung.<br />

2. Bei Beginn <strong>de</strong>r Heilmittelbehandlung gilt Folgen<strong><strong>de</strong>s</strong>:<br />

• Ergibt sich aus <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong>rhebung durch <strong>de</strong>n Heilmittelerbringer, dass die Erreichung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

vom verordnen<strong>de</strong>n Vertragsarzt benannten Therapieziels durch ein an<strong>de</strong>res Heilmittel besser<br />

erreicht wer<strong>de</strong>n kann, hat <strong>de</strong>r Heilmittelerbringer darüber unverzüglich <strong>de</strong>n Vertragsarzt, <strong>de</strong>r die<br />

Verordnung ausgestellt hat, zu informieren, um eine Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Ergänzung <strong><strong>de</strong>s</strong> Therapieplans<br />

abzustimmen und ggf. eine neue Verordnung zu erhalten.<br />

• Hat <strong>de</strong>r verordnen<strong>de</strong> Vertragsarzt Gruppentherapie verordnet und kann die Maßnahme aus<br />

Grün<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r Therapeut nicht zu verantworten hat, nur als Einzeltherapie durchgeführt wer<strong>de</strong>n,<br />

hat <strong>de</strong>r Therapeut <strong>de</strong>n Arzt zu informieren und die Än<strong>de</strong>rung auf <strong>de</strong>m Verordnungsblatt zu<br />

begrün<strong>de</strong>n und mit Datum und Handzeichen zu versehen (Die Begründung erfolgt unten links<br />

auf <strong>de</strong>r Rückseite <strong><strong>de</strong>s</strong> 1. Blattes <strong>de</strong>r Verordnung - Muster 14).<br />

3. Bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Heilmittelbehandlung gilt Folgen<strong><strong>de</strong>s</strong>:<br />

• Sind auf <strong>de</strong>m Verordnungsblatt Angaben zur Frequenz <strong>de</strong>r Heilmittelbehandlung gemacht, ist<br />

eine Abweichung davon nur zulässig, wenn zuvor zwischen Vertragsarzt und Therapeut ein abweichen<strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Vorgehen verabre<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>. Die einvernehmliche Än<strong>de</strong>rung ist vom Therapeuten<br />

auf <strong>de</strong>m Verordnungsvordruck mit Datum und Handzeichen zu versehen und zu dokumentieren<br />

(Die Begründung erfolgt unten links auf <strong>de</strong>r Rückseite <strong><strong>de</strong>s</strong> 1. Blattes <strong>de</strong>r Verordnung - Muster<br />

14).<br />

• Ergibt sich bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Behandlung, dass mit <strong>de</strong>m verordneten Heilmittel voraussichtlich<br />

das Therapieziel nicht erreicht wer<strong>de</strong>n kann o<strong>de</strong>r dass <strong>de</strong>r Patient in vorab nicht einschätzbarer<br />

Weise auf die Behandlung reagiert, hat <strong>de</strong>r Therapeut darüber unverzüglich <strong>de</strong>n<br />

Vertragsarzt, <strong>de</strong>r die Verordnung ausgestellt hat, zu informieren und die Behandlung zu unterbrechen.<br />

Die einvernehmliche Än<strong>de</strong>rung <strong><strong>de</strong>s</strong> Therapieziels ist vom Therapeuten auf <strong>de</strong>m Verordnungsblatt<br />

mit Datum und Handzeichen zu versehen und zu dokumentieren. Soll die Behandlung<br />

mit einer an<strong>de</strong>ren Maßnahme fortgesetzt wer<strong>de</strong>n, ist eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Verordnung<br />

durch <strong>de</strong>n Vertragsarzt erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

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