Multimedia- Installationen der electrosuisse - Cablecom GmbH
Multimedia- Installationen der electrosuisse - Cablecom GmbH
Multimedia- Installationen der electrosuisse - Cablecom GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
5 Arbeitssicherheit<br />
5.1 Nie<strong>der</strong>spannungs-<br />
Installationsnorm NIN [38]<br />
Die Kommunikationsanlagen in Verbindung<br />
mit Arbeiten an Nie<strong>der</strong>spannungsinstallationen<br />
sind nach den anerkannten<br />
Regeln <strong>der</strong> Technik zu erstellen. Es muss<br />
sichergestellt werden, dass durch den<br />
Betrieb <strong>der</strong> erwähnten Anlagen we<strong>der</strong><br />
Personen noch Sachen gefährdet werden<br />
und keine gegenseitigen Beeinflussungen<br />
mit an<strong>der</strong>en Anlagen auftreten können.<br />
(NIN 2010, 5.1.5)<br />
Auszug aus <strong>der</strong> NIN 2010<br />
Kommunikationsanlagen sind so zu erstellen,<br />
dass <strong>der</strong> Personenschutz (elektrischer<br />
Schlag gem. NIN 2010, 4.1) sowohl<br />
gegen direktes als auch gegen indirektes<br />
Berühren gewährleistet ist.<br />
Kommunikationsanlagen sind so zu<br />
erstellen, dass sie, insbeson<strong>der</strong>e auch<br />
bei atmosphärischen Überspannungen,<br />
keine Brände o<strong>der</strong> Explosionen auslösen<br />
können (SchV Art. 13 [39]).<br />
Kommunikationsanlagen sind so zu<br />
erstellen, dass sie an<strong>der</strong>e Anlagen nicht<br />
stören und selbst nicht gestört werden<br />
(SchV Art. 5 [39]). Für Arbeiten an <strong>der</strong><br />
Nie<strong>der</strong>spannungsinstallation müssen die<br />
NIN 2010, SEV 1000:2010 zwingend<br />
eingehalten werden (Nie<strong>der</strong>spannungs-<br />
Installationsnorm NIN [38]).<br />
Alle Arbeiten an Nie<strong>der</strong>spannungsinstallationen<br />
dürfen nur von fachkundigem<br />
Personal durchgeführt werden.<br />
5.3 Lasersicherheit<br />
Allgemein<br />
Die Anfor<strong>der</strong>ungen bezüglich Lasersicherheit<br />
sind in den gültigen Dokumenten<br />
IEC 60825 [19] und SUVA [20] geregelt.<br />
Details<br />
Solange die FTTH-Implementierungen<br />
den Gefährdungsgrad 1 (hazard level 1)<br />
im Wohnbereich/Kundengebäude nicht<br />
übersteigen, sind keine speziellen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
betreffend Warnhinweisen<br />
o<strong>der</strong> Lasersicherheit zwischen Gebäudeeintritt<br />
und dem optisch/elektrischen<br />
Konverter, einschliesslich BEP und CPE,<br />
zu berücksichtigen.<br />
5.4 Sicherheit beim Spleissen und<br />
Schutz während und nach dem<br />
Spleissen<br />
Beim Spleissen <strong>der</strong> Glasfasern ist darauf<br />
zu achten, dass beim Brechen <strong>der</strong><br />
Fasern die sehr dünnen Restteile in einem<br />
Behälter eingesammelt werden. Diese<br />
kurzen Glasfaserreste können nicht nur<br />
sehr schmerzhaft sein, son<strong>der</strong>n auch zu<br />
Entzündungen führen.<br />
5.2 Unfälle<br />
Das Unfallversicherungsgesetz und die<br />
dazugehörigen Verordnungen über die<br />
Unfallverhütung (Richtlinie <strong>der</strong> Eidgenössischen<br />
Koordinationskommission für<br />
Arbeitssicherheit EKAS 6508) sind zwingend<br />
einzuhalten.<br />
16