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Multimedia- Installationen der electrosuisse - Cablecom GmbH

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5 Arbeitssicherheit<br />

5.1 Nie<strong>der</strong>spannungs-<br />

Installationsnorm NIN [38]<br />

Die Kommunikationsanlagen in Verbindung<br />

mit Arbeiten an Nie<strong>der</strong>spannungsinstallationen<br />

sind nach den anerkannten<br />

Regeln <strong>der</strong> Technik zu erstellen. Es muss<br />

sichergestellt werden, dass durch den<br />

Betrieb <strong>der</strong> erwähnten Anlagen we<strong>der</strong><br />

Personen noch Sachen gefährdet werden<br />

und keine gegenseitigen Beeinflussungen<br />

mit an<strong>der</strong>en Anlagen auftreten können.<br />

(NIN 2010, 5.1.5)<br />

Auszug aus <strong>der</strong> NIN 2010<br />

Kommunikationsanlagen sind so zu erstellen,<br />

dass <strong>der</strong> Personenschutz (elektrischer<br />

Schlag gem. NIN 2010, 4.1) sowohl<br />

gegen direktes als auch gegen indirektes<br />

Berühren gewährleistet ist.<br />

Kommunikationsanlagen sind so zu<br />

erstellen, dass sie, insbeson<strong>der</strong>e auch<br />

bei atmosphärischen Überspannungen,<br />

keine Brände o<strong>der</strong> Explosionen auslösen<br />

können (SchV Art. 13 [39]).<br />

Kommunikationsanlagen sind so zu<br />

erstellen, dass sie an<strong>der</strong>e Anlagen nicht<br />

stören und selbst nicht gestört werden<br />

(SchV Art. 5 [39]). Für Arbeiten an <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>spannungsinstallation müssen die<br />

NIN 2010, SEV 1000:2010 zwingend<br />

eingehalten werden (Nie<strong>der</strong>spannungs-<br />

Installationsnorm NIN [38]).<br />

Alle Arbeiten an Nie<strong>der</strong>spannungsinstallationen<br />

dürfen nur von fachkundigem<br />

Personal durchgeführt werden.<br />

5.3 Lasersicherheit<br />

Allgemein<br />

Die Anfor<strong>der</strong>ungen bezüglich Lasersicherheit<br />

sind in den gültigen Dokumenten<br />

IEC 60825 [19] und SUVA [20] geregelt.<br />

Details<br />

Solange die FTTH-Implementierungen<br />

den Gefährdungsgrad 1 (hazard level 1)<br />

im Wohnbereich/Kundengebäude nicht<br />

übersteigen, sind keine speziellen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

betreffend Warnhinweisen<br />

o<strong>der</strong> Lasersicherheit zwischen Gebäudeeintritt<br />

und dem optisch/elektrischen<br />

Konverter, einschliesslich BEP und CPE,<br />

zu berücksichtigen.<br />

5.4 Sicherheit beim Spleissen und<br />

Schutz während und nach dem<br />

Spleissen<br />

Beim Spleissen <strong>der</strong> Glasfasern ist darauf<br />

zu achten, dass beim Brechen <strong>der</strong><br />

Fasern die sehr dünnen Restteile in einem<br />

Behälter eingesammelt werden. Diese<br />

kurzen Glasfaserreste können nicht nur<br />

sehr schmerzhaft sein, son<strong>der</strong>n auch zu<br />

Entzündungen führen.<br />

5.2 Unfälle<br />

Das Unfallversicherungsgesetz und die<br />

dazugehörigen Verordnungen über die<br />

Unfallverhütung (Richtlinie <strong>der</strong> Eidgenössischen<br />

Koordinationskommission für<br />

Arbeitssicherheit EKAS 6508) sind zwingend<br />

einzuhalten.<br />

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