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Editorial<br />
Anerkannter<br />
Bekannter Versender<br />
Nach den Anschlägen des 11. September haben sich die Sicherheitsbestimmungen<br />
für uns alle deutlich verschärft. Betroffen sind alle exportorientierten<br />
Unternehmen, die ihre Waren auf dem Luftweg versenden. EU-Vorschriften<br />
aus den Jahren 2008 und 2010 sollen zu sicheren Lieferketten führen. In<br />
Deutschland setzt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) diese Verordnungen in<br />
Form des „Bekannten Versenders“ (englisch Known Consignor) um.<br />
Wie das LBA in einer Informationskampagne im vergangenen Jahr bekannt<br />
gab, konnten von den mehreren zehntausend Unternehmen mit einer befristeten<br />
Anerkennung als Bekannter Versender bis Ende 2011 nur 44 die gesetzlich<br />
geforderte, behördliche Zulassung<br />
durch das LBA erhalten.<br />
Zunächst sollte die Übergangsfrist<br />
bis zum 25. März 2013 laufen, ab der<br />
dieser Status nicht mehr ausreicht.<br />
Unternehmen müssen sich also neu<br />
validieren lassen und bis zu diesem<br />
Datum vom Luftfahrt-Bundesamt den<br />
neuen Status des „behördlich anerkannten<br />
Bekannten Versenders“ erhalten.<br />
Jetzt hatte EU-Präsident José<br />
Manuel Barroso ein Einsehen und hat<br />
Dipl.-Wirtschafts-Ing. Hans Jachinski,<br />
Chefredakteur <strong>elektronik</strong> <strong>industrie</strong><br />
www.<strong>elektronik</strong>-<strong>industrie</strong>.de<br />
die Frist um rund einen Monat auf den<br />
28. April 2013 verlängert. Nach dieser<br />
Frist muss die jeweilige Luftfracht von<br />
einem dafür geeigneten Dienstleister gesondert geprüft, geröntgt und freigegeben<br />
werden, bevor es in ein Luftfahrzeug verladen werden darf.<br />
Lohnt es sich für ein Unternehmen „behördlich anerkannter Bekannter Versender“<br />
zu werden Zunächst einmal verbessert dieser Status durch das vorangegangene<br />
Erstellen und gegebenenfalls Ändern interner Abläufe und das unabhängige<br />
Inspezieren und Zertifizieren die Sicherheit ihrer Lieferkette. Das<br />
fünf Jahre gültige Zertifikat kostet neben Zeitaufwand auch Geld, soll sich aber<br />
schon ab etwa einem Dutzend Luftfrachtsendungen pro Jahr rechnen.<br />
In Österreich wurde die Firma Sequrity Sicherheitstechnisches Zentrum<br />
GmbH in Bergheim bei Salzburg nach einer öffentlichen Ausschreibung vom<br />
Verkehrsministerium beauftragt, als einzige österreichische Validierungsstelle<br />
für Luftfrachtsendungen zu fungieren.<br />
Auch die Schweiz hat das Programm für Bekannte Versender umgesetzt. Auf<br />
seiner Internetseite hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt der Schweiz (BAZL)<br />
die dort geltenden Rechtsgrundlagen, die bereits registrierten Bekannten Versender<br />
und reglementierten Beauftragten sowie die unabhängigen Prüfstellen<br />
aufgeführt.<br />
Hans Jaschinski, hans.jaschinski@huethig.de<br />
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