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Einspeisemanagement - Beschreibung und ... - E.ON Netz GmbH

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1.3 Vertragliche Regelung<br />

Bei Neuanschluss (Erstanschluss) von K<strong>und</strong>enstationen mit EEG- <strong>und</strong> KWKG-Anlagen<br />

am 110-kV-<strong>Netz</strong> der E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> sowie Erweiterungen von K<strong>und</strong>enstationen mit<br />

EEG-Anlagen wird gr<strong>und</strong>sätzlich zwischen dem <strong>Netz</strong>k<strong>und</strong>en <strong>und</strong> der E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />

die Teilnahme der Anlagen am <strong>Einspeisemanagement</strong> vereinbart. Unabhängig von<br />

einer vertraglichen Vereinbarung bestehen die Verpflichtungen des Anlagenbetreibers<br />

nach § 6 EEG. Sofern eine Regelung zur Anpassung der Blindleistung vertraglich vereinbart<br />

wurde oder gesetzlich gilt, ist diese ebenfalls umzusetzen.<br />

1.4 <strong>Beschreibung</strong> des <strong>Einspeisemanagement</strong>s der E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Die E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> definiert als <strong>Einspeisemanagement</strong> eine Systematik, mit der durch<br />

Anpassung der Einspeiseleistung von EEG- <strong>und</strong> KWKG-Anlagen eine drohende Überlastung<br />

eines oder mehrerer Betriebsmittel in einer aktuellen Lastflusssituation korrigiert werden<br />

kann. Voraussetzung ist, dass vor Anpassung der Einspeiseleistung von EEG- <strong>und</strong> KWKG-<br />

Anlagen konventionelle Anlagen in ihrer Leistung teilweise bzw. ganz reduziert wurden soweit<br />

diese einen Einfluss auf den Engpass haben.<br />

Ziel des technisch <strong>und</strong> wirtschaftlich optimalen <strong>Einspeisemanagement</strong>s ist die Beibehaltung<br />

der Versorgungssicherheit verb<strong>und</strong>en mit der Aufnahme des größtmöglichen Anteils erzeugter<br />

elektrischer Energie aus Anlagen nach EEG <strong>und</strong> KWKG.<br />

Der Ablauf des <strong>Einspeisemanagement</strong> stellt sich wie folgt dar:<br />

<br />

Permanente Überwachung der Belastungsgrenzen aller Betriebsmittel eines<br />

Stromkreises durch die Schaltleitung der E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />

Signalisierung einer gefährlichen Überlastung von Betriebsmitteln bei Erreichen<br />

des kritischen Wertes des Betriebsstroms<br />

Manuelle oder automatische Befehlsvorgabe durch die E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> an die zu<br />

regelnden EEG- <strong>und</strong> KWKG-Anlagen bzw. <strong>Netz</strong>betreiber mit nachgelagerten EEG<strong>und</strong><br />

KWKG-Anlagen gemäß einem festgelegten Ranking. In der Regel erfolgt die<br />

Befehlsvorgabe über Fernwirkeinrichtungen. Sollte die erste Befehlsvorgabe nicht<br />

zum erwünschten Ergebnis führen, kann in gleicher Weise eine weitere Reduzierung<br />

erfolgen, bis der kritische Wert unterschritten wird.<br />

Reduzierung der Einspeiseleistung der EEG- <strong>und</strong> KWKG-Anlagen durch die Anlagensteuerung<br />

auf den vorgegeben Wert des <strong>Netz</strong>betreibers. Die Wirksamkeit der<br />

Befehlsgabe wird in der Schaltleitung anhand von Betriebsmesswerten überwacht.<br />

<br />

<br />

Aufhebung des Einspeisemangement durch Befehlsvorgabe der E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />

sofern gemäß einer vorherigen Abschätzung keine Überlastung nach Aufhebung<br />

des Einspeisemangement drohen würde<br />

Protokollierung des <strong>Einspeisemanagement</strong>-Einsatzes im <strong>Netz</strong>leitsystem sowie<br />

Veröffentlichung der Einsatzdaten im Internet für Abrechnungszwecke (§ 12 EEG).<br />

Aus der automatischen Protokollierung des <strong>Netz</strong>führungssystems können nachträglich<br />

jederzeit etwaige notwendige Beweisführungen abgeleitet werden.<br />

E.<strong>ON</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Einspeisemanagement</strong>, <strong>Beschreibung</strong> <strong>und</strong> Schnittstellen 5/12

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