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"Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen" als pdf

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nahme eines zivilen Dienstes Glaubwürdigkeit und Nachdruck verleihen.<br />

(62) Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung folgt aus der allgemeinen<br />

Gewissensfreiheit. Niemand darf gegen sein Gewissen zum<br />

Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden (Artikel 4 Absatz 3<br />

GG). Die evangelische Kirche betrachtet die Kriegsdienstverweigerung<br />

aus Gewissensgründen <strong>als</strong> Menschenrecht und setzt sich dafür<br />

ein, es auch im Bereich der Europäischen Union verbindlich zu<br />

gewährleisten. Als Menschen- und Grundrecht besitzt die Kriegsdienstverweigerung<br />

aus Gewissensgründen Vorrang auch gegenüber<br />

demokratisch legitimierten Maßnahmen militärischer <strong>Frieden</strong>ssicherung<br />

oder internationaler Rechtsdurchsetzung. Dies gilt<br />

unabhängig von der Wehrform. Es besteht ein Recht zur Kriegsdienstverweigerung<br />

nicht erst im Kriegsfall, sondern schon bei der<br />

Heranziehung zu militärischer <strong>Aus</strong>bildung. Dabei ist es legitim,<br />

wenn der Staat eine alternative Dienstpflicht vorsieht oder freiwillige<br />

zivile <strong>Frieden</strong>sdienste <strong>als</strong> Äquivalent anerkennt. Der gesetzliche<br />

Schutz der gewissensbestimmten Kriegsdienstverweigerung ist<br />

nicht auf die Position des prinzipiellen Pazifismus zu beschränken;<br />

er muss auch die situationsbezogene Kriegsdienstverweigerung umfassen,<br />

die sich bei der Gewissensbildung an ethischen Kriterien<br />

rechtserhaltenden Gewaltgebrauchs, an den Regeln des Völker- und<br />

Verfassungsrechts oder auch an politischen Überzeugungen orientiert.<br />

(63) Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerer<br />

(EAK) innerhalb der EKD ist ein kirchlicher Dienst für Kriegsdienstverweigerer<br />

und Zivildienstleistende sowie diejenigen, die vor<br />

der Entscheidung stehen, Militärdienst zu leisten oder den Kriegsdienst<br />

mit der Waffe zu verweigern. Die EAK steht jedem zur Seite,<br />

der eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der<br />

Waffe getroffen hat, informiert über Fragen zu Kriegsdienstverweigerung<br />

und Zivildienst und hilft Kriegsdienstverweigerern (unabhängig<br />

von ihrer Religion), ihr Grundrecht nach Artikel 4 Absatz 3<br />

des Grundgesetzes wahrzunehmen. Die friedensethischen Kompetenzen<br />

von EAK und AGDF ergänzen einander in sinnvoller Weise.<br />

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