Verbindliche Regeln für die Eingabe zollrelevanter Daten des ...
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DOK<br />
BEGLEITENDE VERWALTUNGSDOKUMENTE ODER BEGLEITENDE<br />
HANDELSDOKUMENTE FÜR DIE BEFÖRDERUNG<br />
VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN UNTER<br />
STEUERAUSSETZUNG (BVD) SOWIE BEGLEITDOKUMENTE FÜR<br />
DIE BEFÖRDERUNG VON WEINBAUERZEUGNISSEN<br />
Einzugeben sind alle (Ausfuhr-)Sendungen<br />
a) für <strong>die</strong><br />
• ein begleiten<strong>des</strong> Verwaltungsdokument oder begleiten<strong>des</strong> Handelsdokument für <strong>die</strong><br />
Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Mineralöle, Tabakwaren, Alkohol,<br />
Bier und sonstige alkoholische Getränke) unter Steueraussetzung<br />
oder<br />
• ein Begleitdokument für <strong>die</strong> Beförderung von Weinbauerzeugnissen<br />
ausgestellt worden ist<br />
und<br />
b) <strong>die</strong> bestimmt sind für<br />
• einen Nicht-EU-Mitgliedstaat<br />
oder<br />
• eine der in Teil I lfd. Nr. 6 genannten besonderen Regionen im Zollgebiet der<br />
Europäischen Union.<br />
Die Nummer der Ausfuhranmeldung / Versendungsanmeldung (Movement Reference<br />
Number - MRN) ist regelmäßig auf dem begleitenden Verwaltungsdokument / begleitenden<br />
Handelsdokument bzw. Begleitdokument für Erzeugnisse <strong>des</strong> Weinbaus vermerkt. Trotzdem<br />
sind <strong>die</strong> <strong>Daten</strong> unter dem Anmeldefall DOK und nicht unter dem Anmeldefall AES, AEM oder<br />
AUS einzugeben. Eine Verwechslung der Anmeldefälle kann zu einer Ablehnung der<br />
Bestätigung <strong>des</strong> Ausgangs führen, ggf. mit der Folge, dass <strong>die</strong> (Verbrauch-)Steuer zu<br />
erheben ist.<br />
ER-23.08.2011.doc