Verbindliche Regeln für die Eingabe zollrelevanter Daten des ...
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Liegt hingegen<br />
• ein Ausfuhrbegleitdokument<br />
• eine Ausfuhranmeldung in Papierform<br />
• ein begleiten<strong>des</strong> Verwaltungsdokument oder begleiten<strong>des</strong> Handelsdokument für <strong>die</strong><br />
Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Mineralöle, Tabakwaren, Alkohol,<br />
Bier und sonstige alkoholische Getränke) unter Steueraussetzung oder<br />
• ein Begleitdokument für <strong>die</strong> Beförderung von Weinbauerzeugnissen<br />
vor, so ist <strong>die</strong> Sendung unter dem hierfür vorgesehenen Anmeldefall<br />
(AES / AEM / AUS / DOK) zu erfassen.<br />
Versendungsanmeldungen für Waren mit Bestimmung in eine der in Teil I lfd. Nr. 6<br />
genannten besonderen Regionen im Zollgebiet der Europäischen Union können in den unter<br />
A. und B. genannten Fällen zwar gleichfalls vereinfacht angemeldet werden, <strong>die</strong> Erfassung<br />
der <strong>Daten</strong> ist jedoch unter dem Anmeldefalls EUB vorzunehmen.<br />
Erfassungsgrundlagen z.B.:<br />
Handelsrechnung mit schriftlicher Erklärung <strong>des</strong> Ausführers über den Gesamtwert der<br />
Ausfuhrsendung; zu A.<br />
...<br />
ER-23.08.2011.doc