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Verbindliche Regeln für die Eingabe zollrelevanter Daten des ...

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Liegt hingegen<br />

• ein Ausfuhrbegleitdokument<br />

• eine Ausfuhranmeldung in Papierform<br />

• ein begleiten<strong>des</strong> Verwaltungsdokument oder begleiten<strong>des</strong> Handelsdokument für <strong>die</strong><br />

Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Mineralöle, Tabakwaren, Alkohol,<br />

Bier und sonstige alkoholische Getränke) unter Steueraussetzung oder<br />

• ein Begleitdokument für <strong>die</strong> Beförderung von Weinbauerzeugnissen<br />

vor, so ist <strong>die</strong> Sendung unter dem hierfür vorgesehenen Anmeldefall<br />

(AES / AEM / AUS / DOK) zu erfassen.<br />

Versendungsanmeldungen für Waren mit Bestimmung in eine der in Teil I lfd. Nr. 6<br />

genannten besonderen Regionen im Zollgebiet der Europäischen Union können in den unter<br />

A. und B. genannten Fällen zwar gleichfalls vereinfacht angemeldet werden, <strong>die</strong> Erfassung<br />

der <strong>Daten</strong> ist jedoch unter dem Anmeldefalls EUB vorzunehmen.<br />

Erfassungsgrundlagen z.B.:<br />

Handelsrechnung mit schriftlicher Erklärung <strong>des</strong> Ausführers über den Gesamtwert der<br />

Ausfuhrsendung; zu A.<br />

...<br />

ER-23.08.2011.doc

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