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Verbindliche Regeln für die Eingabe zollrelevanter Daten des ...

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Seite 42von 45<br />

Ausnahme:<br />

Vor einer Erfassung unter dem Anmeldefall EUB sind jedoch Sendungen ausgenommen, <strong>die</strong><br />

für eine der in Teil I lfd. Nr. 6 genannten besonderen Regionen im Zollgebiet der<br />

Europäischen Union bestimmt sind und für <strong>die</strong><br />

• ein Ausfuhrbegleitdokument (Erfassung unter AES / AEM)<br />

• eine Versendungsanmeldung in Papierform (Erfassung unter AUS)<br />

• ein begleiten<strong>des</strong> Verwaltungsdokument oder begleiten<strong>des</strong> Handelsdokument für <strong>die</strong><br />

Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Mineralöle, Tabakwaren, Alkohol,<br />

Bier und sonstige alkoholische Getränke) unter Steueraussetzung (Erfassung unter<br />

DOK) oder<br />

• ein Begleitdokument für <strong>die</strong> Beförderung von Weinbauerzeugnissen (Erfassung unter<br />

DOK)<br />

existiert. Wird eine solche Sendung aus transportbedingten Umständen von Hamburg aus<br />

seewärts zunächst an einen anderen Ort in der Europäischen Union verbracht, ist <strong>die</strong>ses für<br />

<strong>die</strong> Wahl <strong>des</strong> zutreffenden Anmeldefalls unerheblich. Die Erfassung ist in einem solchen Fall<br />

so vorzunehmen, als würde <strong>die</strong> Warensendung unmittelbar in den Nicht-EU-Mitgliedstaat<br />

bzw. eine der in Teil I lfd. Nr. 6 genannten besonderen Regionen im Zollgebiet der<br />

Europäischen Union verbracht werden.<br />

Erfassungsgrundlage:<br />

Versandbegleitdokument; Bestimmungsland: EU-Mitgliedstaat *), Versendungsland: EUoder<br />

Nicht-EU-Mitgliedstaat; , s.a. Ausführungen in Teil I. lfd. Nr. 3; s. Nr. 7 der<br />

Mustersammlung<br />

...<br />

*) Besonderheiten für <strong>die</strong> in Teil I lfd. Nr. 6 genannten besonderen Regionen im Zollgebiet<br />

der Europäischen Union sind zu beachten<br />

ER-23.08.2011.doc

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