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Donnerstag, 01.08.2013 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 12 - Ausgabe 31/2013<br />

Amtlicher teil<br />

VERBANDSGEMEINDE<br />

www.vgzwland.de<br />

Stellenausschreibung<br />

Bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> mit<br />

Sitz in <strong>Zweibrücken</strong> ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle<br />

einer/eines<br />

Diplom-Ingenieur/in (FH)<br />

- Fachrichtung Architektur/Hochbau -<br />

als technische/n Leiter/in der Bauabteilung zu besetzen.<br />

Das Aufgabengebiet umfasst die Planung, Leitung und Überwachung<br />

von Baumaßnahmen der Ortsgemeinden und der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

sowie die bauliche Unterhaltung kommunaler<br />

Gebäude und Einrichtungen. Teil des Aufgabengebietes ist auch<br />

die Leitung Bauaufsichtsbehörde.<br />

Erwartet werden:<br />

- abgeschlossenes Fachhochschulstudium Architektur/Hochbau<br />

- umfassende Kenntnisse der technisch und rechtlich relevanten<br />

Vorschriften (insbesondere im Vergaberecht, Bauvertragsrecht,<br />

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, in der HOAI<br />

sowie technischen Regelwerken)<br />

- Bauvorlageberechtigung<br />

- sicherer Umgang mit der Standardsoftware sowie anwendungsbezogenen<br />

Software (z. B. CAD, GIS)<br />

- Einsatz auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten<br />

-<br />

Belastbarkeit, Eigeninitiative, Flexibilität und Teamfähigkeit<br />

Berufserfahrung und Tiefbaukenntnisse sind von Vorteil.<br />

Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen<br />

Dienst (TVöD). Die Stelle ist derzeit nach Entgeltgruppe 11 TVöD<br />

bewertet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung<br />

und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Für weitere Fragen<br />

steht Ihnen Herr Karl-Heinz Brügel, Telefon 06332/8062-111<br />

zur Verfügung. Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen richten<br />

Sie bitte bis spätestens 02.08.2013 an:<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />

Postfach 19 53<br />

66482 <strong>Zweibrücken</strong><br />

Bekanntmachung Arbeitsgericht<br />

Das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens<br />

- hält jeweils am 2., 4. und 5. <strong>Donnerstag</strong> im Monat im Sitzungssaal<br />

2 bzw. 4 des Pfälzischen Oberlandesgerichts <strong>Zweibrücken</strong>, Schlossplatz<br />

7, 66482 <strong>Zweibrücken</strong>, einen Gerichtstag ab.<br />

Die Neuregelung gilt ab 1. Januar 2013.<br />

Bericht über die Sitzung<br />

des Ortsgemeinderates Althornbach<br />

vom 09.07.2013<br />

1. Bürgerzentrum; Erneute Zustimmung zur Planung<br />

Im vergangenen Jahr wurde der Förderantrag für einen ersten Bauabschnitt<br />

des Bürgerzentrums vorgelegt. Auf der Grundlage dieses<br />

Förderantrages haben in diesem Frühjahr weitere Abstimmungsgespräche<br />

mit der ADD stattgefunden. Von Seiten der Bewilligungsstelle<br />

wird nunmehr eine Förderung des Gesamtprojektes einschließlich<br />

Umbau Wohnhaus in Aussicht gestellt, wobei mehrere aufeinanderfolgende<br />

Förderabschnitte zu bilden sind. Die Abfolge der Gesamtmaßnahme<br />

soll sich in folgende Förderabschnitte gliedern:<br />

Bürgersaal und<br />

Funktionsräume<br />

Zwei Förderabschnitte<br />

2013 und 2014 1.259.853,00 €<br />

Umbau Wohnhaus Förderabschnitt 2015 467.586,70 €<br />

Außenanlagen Förderabschnitt 2016 123.831,40 €<br />

Insgesamt 1.851.271,10 €<br />

Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorgetragenen Plankonzept der<br />

Gesamtmaßnahme sowie der Abschnittsbildung zu.<br />

2. Vertrag über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen<br />

durch Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung<br />

Im Rahmen der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der<br />

Ortsgemeinde Althornbach durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt<br />

für die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 wurde auf folgendes<br />

hingewiesen:<br />

Zwischen der Ortsgemeinde Althornbach und den <strong>Verbandsgemeinde</strong>werken<br />

besteht eine vertragliche Regelung aus dem Jahr 1988 zur<br />

Regelung der Benutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen<br />

in der Baulast der Ortsgemeinde durch Leitungen und andere<br />

Anlagen der öffentlichen Versorgung sowie der Abwasserbeseitigung<br />

in der Baulast der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Regelung und Verfahrensweise zur Ermittlung und Verteilung der<br />

Kosten der Straßenoberflächenentwässerung sollten in Zusammenarbeit<br />

mit den <strong>Verbandsgemeinde</strong>werken und allen Ortsgemeinden<br />

neu festgelegt werden, wobei der Mustervertrag des Gemeindeund<br />

Städtebundes zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von<br />

Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen herangezogen werden kann.<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Vertrag für die Inanspruchnahme von<br />

Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen durch Wasserversorgungsund<br />

Abwasserbeseitigungsanlagen einschließlich der Regelung über<br />

die Kosten der Straßenoberflächenentwässerung zu.<br />

3. Hochwasserschutz<br />

Ortsbürgermeisterin Ute Klein hat bezüglich des Hochwasserschutzes<br />

einen Brief verfasst, welchen sie über den Dienstweg dem Ministerium<br />

zukommen lassen will. Frau Klein verliest das Schreiben in der Sitzung.<br />

Battweiler<br />

Ortsbürgermeister werner Veith<br />

Tel. mobil 0160/96820456<br />

E-Mail: werner_veith@gmx.de, Sprechst. n. tel. Vereinbarung<br />

Kaiserslautern, den 16.10.2012<br />

Direktor des Arbeitsgerichts (Caesar)<br />

Sicherheitsberater für Senioren: SFS<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong>: Telefon:<br />

Adolf Seis - LAB<br />

Sachsenstr. 25, 66482 <strong>Zweibrücken</strong> 06332/40291<br />

ALTHORNBACH<br />

Ortsbürgermeisterin Ute Klein<br />

Tel. 06338/1430,<br />

Sprechstunden nach tel. Vereinbarung<br />

Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

Althornbach<br />

Bekanntmachung<br />

Am <strong>Donnerstag</strong>, den 8. August 2013, findet um 17.00 Uhr in der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> (Zimmer 301, großer<br />

Sitzungssaal), <strong>Land</strong>auer Straße 18-20, 66482 <strong>Zweibrücken</strong> eine<br />

Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt. Die Sitzung ist<br />

nichtöffentlich. Ratsmitglieder können an der Sitzung als Zuhörer teilnehmen.<br />

Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung:<br />

1. Prüfung der Jahresrechnung 2009<br />

Althornbach, den 25. Juli 2013<br />

Schwierzy, Vorsitzender<br />

BECHHOFEN<br />

Ortsbürgermeister Paul Sefrin<br />

Sprechstunden: mittwochs von 18.00 - 19.00 Uhr<br />

Dorfgemeinschaftshaus, Tel. 06372/8713<br />

Tel. privat 06372/6289793<br />

Contwig<br />

ortsbürgermeister Karl-Heinz Bärmann<br />

Tel. Rathaus 06332/5701, privat 06332/50895<br />

Sprechstunden: dienstags 18.00 - 19.00 Uhr und<br />

freitags 14.30 - 16.00 Uhr<br />

Bekanntmachung<br />

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am<br />

22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).<br />

Bebauungsplan „Auf Mühlbach, Hinterm Bohnrech, 1. Änderung (Vereinfachte<br />

Änderung)“ der Ortsgemeinde Contwig vom 29.07.2013;<br />

Inkrafttreten des Bebauungsplanes<br />

Der Ortsgemeinderat Contwig hat am 25.07.2013 den Bebauungsplan<br />

„Auf Mühlbach, Hinterm Bohnrech, 1. Änderung (Vereinfachte Änderung“<br />

gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Änderung<br />

erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Gemäß §<br />

13 Abs. 3 S. 1 BauGB wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />

BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe

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