Donnerstag, 01.08.2013 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Donnerstag, 01.08.2013 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Donnerstag, 01.08.2013 - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 12 - Ausgabe 31/2013<br />
Amtlicher teil<br />
VERBANDSGEMEINDE<br />
www.vgzwland.de<br />
Stellenausschreibung<br />
Bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> mit<br />
Sitz in <strong>Zweibrücken</strong> ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle<br />
einer/eines<br />
Diplom-Ingenieur/in (FH)<br />
- Fachrichtung Architektur/Hochbau -<br />
als technische/n Leiter/in der Bauabteilung zu besetzen.<br />
Das Aufgabengebiet umfasst die Planung, Leitung und Überwachung<br />
von Baumaßnahmen der Ortsgemeinden und der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
sowie die bauliche Unterhaltung kommunaler<br />
Gebäude und Einrichtungen. Teil des Aufgabengebietes ist auch<br />
die Leitung Bauaufsichtsbehörde.<br />
Erwartet werden:<br />
- abgeschlossenes Fachhochschulstudium Architektur/Hochbau<br />
- umfassende Kenntnisse der technisch und rechtlich relevanten<br />
Vorschriften (insbesondere im Vergaberecht, Bauvertragsrecht,<br />
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, in der HOAI<br />
sowie technischen Regelwerken)<br />
- Bauvorlageberechtigung<br />
- sicherer Umgang mit der Standardsoftware sowie anwendungsbezogenen<br />
Software (z. B. CAD, GIS)<br />
- Einsatz auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten<br />
-<br />
Belastbarkeit, Eigeninitiative, Flexibilität und Teamfähigkeit<br />
Berufserfahrung und Tiefbaukenntnisse sind von Vorteil.<br />
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen<br />
Dienst (TVöD). Die Stelle ist derzeit nach Entgeltgruppe 11 TVöD<br />
bewertet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung<br />
und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Für weitere Fragen<br />
steht Ihnen Herr Karl-Heinz Brügel, Telefon 06332/8062-111<br />
zur Verfügung. Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen richten<br />
Sie bitte bis spätestens 02.08.2013 an:<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />
Postfach 19 53<br />
66482 <strong>Zweibrücken</strong><br />
Bekanntmachung Arbeitsgericht<br />
Das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens<br />
- hält jeweils am 2., 4. und 5. <strong>Donnerstag</strong> im Monat im Sitzungssaal<br />
2 bzw. 4 des Pfälzischen Oberlandesgerichts <strong>Zweibrücken</strong>, Schlossplatz<br />
7, 66482 <strong>Zweibrücken</strong>, einen Gerichtstag ab.<br />
Die Neuregelung gilt ab 1. Januar 2013.<br />
Bericht über die Sitzung<br />
des Ortsgemeinderates Althornbach<br />
vom 09.07.2013<br />
1. Bürgerzentrum; Erneute Zustimmung zur Planung<br />
Im vergangenen Jahr wurde der Förderantrag für einen ersten Bauabschnitt<br />
des Bürgerzentrums vorgelegt. Auf der Grundlage dieses<br />
Förderantrages haben in diesem Frühjahr weitere Abstimmungsgespräche<br />
mit der ADD stattgefunden. Von Seiten der Bewilligungsstelle<br />
wird nunmehr eine Förderung des Gesamtprojektes einschließlich<br />
Umbau Wohnhaus in Aussicht gestellt, wobei mehrere aufeinanderfolgende<br />
Förderabschnitte zu bilden sind. Die Abfolge der Gesamtmaßnahme<br />
soll sich in folgende Förderabschnitte gliedern:<br />
Bürgersaal und<br />
Funktionsräume<br />
Zwei Förderabschnitte<br />
2013 und 2014 1.259.853,00 €<br />
Umbau Wohnhaus Förderabschnitt 2015 467.586,70 €<br />
Außenanlagen Förderabschnitt 2016 123.831,40 €<br />
Insgesamt 1.851.271,10 €<br />
Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorgetragenen Plankonzept der<br />
Gesamtmaßnahme sowie der Abschnittsbildung zu.<br />
2. Vertrag über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen<br />
durch Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung<br />
Im Rahmen der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der<br />
Ortsgemeinde Althornbach durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt<br />
für die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 wurde auf folgendes<br />
hingewiesen:<br />
Zwischen der Ortsgemeinde Althornbach und den <strong>Verbandsgemeinde</strong>werken<br />
besteht eine vertragliche Regelung aus dem Jahr 1988 zur<br />
Regelung der Benutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen<br />
in der Baulast der Ortsgemeinde durch Leitungen und andere<br />
Anlagen der öffentlichen Versorgung sowie der Abwasserbeseitigung<br />
in der Baulast der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Regelung und Verfahrensweise zur Ermittlung und Verteilung der<br />
Kosten der Straßenoberflächenentwässerung sollten in Zusammenarbeit<br />
mit den <strong>Verbandsgemeinde</strong>werken und allen Ortsgemeinden<br />
neu festgelegt werden, wobei der Mustervertrag des Gemeindeund<br />
Städtebundes zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von<br />
Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen herangezogen werden kann.<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Vertrag für die Inanspruchnahme von<br />
Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen durch Wasserversorgungsund<br />
Abwasserbeseitigungsanlagen einschließlich der Regelung über<br />
die Kosten der Straßenoberflächenentwässerung zu.<br />
3. Hochwasserschutz<br />
Ortsbürgermeisterin Ute Klein hat bezüglich des Hochwasserschutzes<br />
einen Brief verfasst, welchen sie über den Dienstweg dem Ministerium<br />
zukommen lassen will. Frau Klein verliest das Schreiben in der Sitzung.<br />
Battweiler<br />
Ortsbürgermeister werner Veith<br />
Tel. mobil 0160/96820456<br />
E-Mail: werner_veith@gmx.de, Sprechst. n. tel. Vereinbarung<br />
Kaiserslautern, den 16.10.2012<br />
Direktor des Arbeitsgerichts (Caesar)<br />
Sicherheitsberater für Senioren: SFS<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong>: Telefon:<br />
Adolf Seis - LAB<br />
Sachsenstr. 25, 66482 <strong>Zweibrücken</strong> 06332/40291<br />
ALTHORNBACH<br />
Ortsbürgermeisterin Ute Klein<br />
Tel. 06338/1430,<br />
Sprechstunden nach tel. Vereinbarung<br />
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses<br />
Althornbach<br />
Bekanntmachung<br />
Am <strong>Donnerstag</strong>, den 8. August 2013, findet um 17.00 Uhr in der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> (Zimmer 301, großer<br />
Sitzungssaal), <strong>Land</strong>auer Straße 18-20, 66482 <strong>Zweibrücken</strong> eine<br />
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt. Die Sitzung ist<br />
nichtöffentlich. Ratsmitglieder können an der Sitzung als Zuhörer teilnehmen.<br />
Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung:<br />
1. Prüfung der Jahresrechnung 2009<br />
Althornbach, den 25. Juli 2013<br />
Schwierzy, Vorsitzender<br />
BECHHOFEN<br />
Ortsbürgermeister Paul Sefrin<br />
Sprechstunden: mittwochs von 18.00 - 19.00 Uhr<br />
Dorfgemeinschaftshaus, Tel. 06372/8713<br />
Tel. privat 06372/6289793<br />
Contwig<br />
ortsbürgermeister Karl-Heinz Bärmann<br />
Tel. Rathaus 06332/5701, privat 06332/50895<br />
Sprechstunden: dienstags 18.00 - 19.00 Uhr und<br />
freitags 14.30 - 16.00 Uhr<br />
Bekanntmachung<br />
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am<br />
22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).<br />
Bebauungsplan „Auf Mühlbach, Hinterm Bohnrech, 1. Änderung (Vereinfachte<br />
Änderung)“ der Ortsgemeinde Contwig vom 29.07.2013;<br />
Inkrafttreten des Bebauungsplanes<br />
Der Ortsgemeinderat Contwig hat am 25.07.2013 den Bebauungsplan<br />
„Auf Mühlbach, Hinterm Bohnrech, 1. Änderung (Vereinfachte Änderung“<br />
gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Änderung<br />
erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Gemäß §<br />
13 Abs. 3 S. 1 BauGB wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />
BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe