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KANTONALER SUMPF 11. Jahrgang <strong>2014</strong> 11 Immer diese Psychos Schärlil, Schtei, Da hat sich die Luzerner Regierung mal richtig Mühe gegeben, um dem Volk einen magistralen Fotoauftritt zu präsentieren. Endlich mal die Sonnenseite von sich zeigen, dafür sind die Regierenden gar auf das Solardach der Swissporarena gekraxelt. Und nun kommt irgend so ein Psychologe aus Zürich daher und macht mit seinem Geschwafel im Monopolblättchen das sorgfältig und lange vorbereitete Posieren zunichte. Für die von den PR- Strategen ausgesuchten Krawatten gibt’s ein vernichtendes Urteil zu Muster und Farbe, und dass die Schärli die Faust macht, kommt auch nicht gut an. Dabei ist eh alles ganz anders. Die Schärli macht keine Faust, sondern drückt die Daumen, dass man bemerke, dass der Sonnenküng die Faust im Sack macht; Schreiberling Gresch muss es wenigstens einmal auf den Punkt bringen, der Schwerzmann wäre eigentlich gerne ein Roter, der Wyss tut liturgisch Busse und der Graf trägt dunkles Blau, weils schlank macht. Die gefalteten Hände vor dem Gemächt haben nichts zu bedeuten. (Bild Eruno Berli) Papier … Hensel(er) und Gretel in einer Neuverfilzung Kinderspiele sind für Kinder. «Schärli, Schtei, Papier» ist der Renner. Der Stärkere gewinnt. Mann kann auch schummeln, wenn man dem Spielpartner genauer auf die Finger schaut. Wo Papier ins Spiel kommt, ist das Schärli stärker: Schnitt und weg. Übrigens: Das Schärli ist in der griechischen Mythologie das Attribut der todbringenden, relativ kleinwüchsigen Schicksalsgöttin Atropos. In der Neuverfilzung spielt das Schärli eine ebenso zerstörerische Rolle. Der Machtkampf im Tatort-Stollen gehört der Vergangenheit an. Hensel(er) und Gretel verkörpern ein Paar, das sich besser kaum hätte ergänzen können. Trotzdem bleibt das Happy End aus. Die dramatischen Worte der bösen Hexe «Knusper, knusper Knäuschen, wer knuspert an meinem Häuschen», deutet auf eine ungeheuer frei werdende Dramatik hin, welche vom Reschissör Tatort gerecht in Szene gesetzt wird. Hensel(er) verliert seinen Finger und Gretel mutiert zur Hexe, die ihrerseits den Knallfrosch küsst und für immer und ewig im Erdboden versinkt, … was dann allerdings nicht geschah. So sind eben die Märchen, unwirklich, fantastisch, … ganz speziell in einer Neuverfilzung. Bundesgerichtsentscheid: Y. X. darf seinem Nachbar «Arsch» sagen! Gefällt mir Y.X. mit einer massiven Geldstrafe, was Y.X. seinerseits bewog, den Fall ans Bundesgericht zu ziehen. Das Bundesgericht als letzte Instanz wies die Klage ab, revidierte den Schuldspruch und brummte A.A. die Verfahrenskosten auf. Die Begründung des Bundesgerichts: «Arsch» ist in einem Nachbarschaftsstreit keine Beleidigung, da es sich um eine aus dem Wort Nachbarschaft heraus gelöste Worthülse handelt. Es passiert am helllichten Tag: A.A. mäht den Rasen, Y.X. will schlafen. Y.X. macht A.A. darauf aufmerksam, worauf A.A. meinte, dass ihm die Schlafgewohnheiten seiner Nachbarn scheissegal seien. Der vom Schlaf sichtlich gezeichnete Y.X. bezeichnete darauf hin seinen Nachbarn A.A. als Arsch. Dieser wiederum liess sich eine solche Äusserung nicht gefallen und erstattete Strafanzeige. Amts- und Obergericht hiessen die Klage gut und belegten A.A. schickt als Zielquittung ein einziges Wort an die Zuständigen des Bundesgerichts: ARSCH-PFEIFEN (herausgelöst aus dem Begriff «MARSCHLÄNDER ORGELPFEI- FEN»).