Nebenkosten und Abrechnung - Ummelden.de
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<strong>Nebenkosten</strong><br />
(Betriebskosten)<br />
Kleines <strong>Nebenkosten</strong>-ABC<br />
Eine abschließen<strong>de</strong> Liste <strong>de</strong>r <strong>Nebenkosten</strong>, die Vermieter auf ihre<br />
Mieter umlegen dürfen, ist kaum zu erstellen. Zwar enthält<br />
§ 2 Betriebskostenverordnung eine gesetzliche Aufzählung <strong>de</strong>r umlagefähigen<br />
Kostenarten, immer wie<strong>de</strong>r kommen durch Gerichtsentscheidungen<br />
aber neue Kostenarten dazu, die bisher nicht berücksichtigt<br />
wor<strong>de</strong>n sind. Folgen<strong>de</strong> <strong>Nebenkosten</strong> sind nach jetzigem<br />
Kenntnisstand umlagefähig:<br />
„Kalte” Betriebskosten<br />
Abwasser<br />
Aufzug-Betriebskosten<br />
Beleuchtung<br />
Dachrinnenreinigung<br />
Gartenpflege<br />
Gemeinschaftsantenne/<br />
Kabelanschluss<br />
Hausmeister<br />
Hausreinigung<br />
Anmerkung<br />
Kanalgebühren, keine Kosten für Abflussreinigung!<br />
Strom, Reinigung, regelmäßige Inspektion <strong>und</strong> Wartung<br />
Nur Stromkosten (Keller, Treppenhaus, Waschküche<br />
usw.). Glühbirnen: nein<br />
Wenn regelmäßig<br />
Regelmäßige Kosten. Neue Pflanzen <strong>und</strong> Sträucher: ja,<br />
Gartengeräte: nein. Regelmäßiger Baumschnitt: ja. Einzelne<br />
Baumfällung: nein<br />
Betriebs-, Strom- <strong>und</strong> Wartungskosten, Kabelgebühren:<br />
ja. Kabel-Anschlussgebühr: nein. Kosten private Breitband-Verteilanlage:<br />
ja<br />
Personalkosten<br />
Treppenreinigung, auch Personalkosten<br />
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