Nebenkosten und Abrechnung - Ummelden.de
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<strong>Nebenkosten</strong><br />
(Betriebskosten)<br />
Hier eine Übersicht <strong>de</strong>r ab 1.1.2009 gelten<strong>de</strong>n Grenzen:<br />
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (Haushaltshilfe, Pflege):<br />
Bei Aufwendungen bis zu 20 000 EUR können 20 Prozent abgesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n – höchstens 4 000 EUR.<br />
- Geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen:<br />
Es können bei Aufwendungen<br />
bis 2 550 EUR 20 Prozent abgesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n, höchstens 510 EUR.<br />
- Handwerkerleistungen für Renovierungs-,<br />
Erhaltungs- <strong>und</strong> Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen:<br />
Hier können<br />
höchstens 20 Prozent <strong>de</strong>s Arbeitslohns<br />
bis zu einer Höchstgrenze <strong>de</strong>r<br />
Aufwendungen von 6 000 EUR (ab<br />
Veranlagungszeitraum 2009) abgesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Dies ergibt eine<br />
Steuervergünstigung von bis zu<br />
1 200 EUR im Jahr.<br />
Voraussetzung: Der Steuerpflichtige kann die Originalrechnung <strong>de</strong>s<br />
Handwerksbetriebs mit aufgeschlüsselten Arbeitskosten sowie <strong>de</strong>n<br />
Bankauszug mit <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Abbuchung vorlegen.<br />
Mieter müssen eine <strong>Nebenkosten</strong>abrechnung mit entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Aufschlüsselung <strong>de</strong>r Kosten bzw. eine Bescheinigung <strong>de</strong>s Vermieters<br />
sowie Zahlungsbelege über <strong>Nebenkosten</strong> <strong>und</strong> ggf. Nachzahlungen<br />
vorweisen können.<br />
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