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Nebenkosten und Abrechnung - Ummelden.de

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<strong>Nebenkosten</strong><br />

(Betriebskosten)<br />

Hier eine Übersicht <strong>de</strong>r ab 1.1.2009 gelten<strong>de</strong>n Grenzen:<br />

- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (Haushaltshilfe, Pflege):<br />

Bei Aufwendungen bis zu 20 000 EUR können 20 Prozent abgesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n – höchstens 4 000 EUR.<br />

- Geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen:<br />

Es können bei Aufwendungen<br />

bis 2 550 EUR 20 Prozent abgesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n, höchstens 510 EUR.<br />

- Handwerkerleistungen für Renovierungs-,<br />

Erhaltungs- <strong>und</strong> Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen:<br />

Hier können<br />

höchstens 20 Prozent <strong>de</strong>s Arbeitslohns<br />

bis zu einer Höchstgrenze <strong>de</strong>r<br />

Aufwendungen von 6 000 EUR (ab<br />

Veranlagungszeitraum 2009) abgesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies ergibt eine<br />

Steuervergünstigung von bis zu<br />

1 200 EUR im Jahr.<br />

Voraussetzung: Der Steuerpflichtige kann die Originalrechnung <strong>de</strong>s<br />

Handwerksbetriebs mit aufgeschlüsselten Arbeitskosten sowie <strong>de</strong>n<br />

Bankauszug mit <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Abbuchung vorlegen.<br />

Mieter müssen eine <strong>Nebenkosten</strong>abrechnung mit entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Aufschlüsselung <strong>de</strong>r Kosten bzw. eine Bescheinigung <strong>de</strong>s Vermieters<br />

sowie Zahlungsbelege über <strong>Nebenkosten</strong> <strong>und</strong> ggf. Nachzahlungen<br />

vorweisen können.<br />

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