Nebenkosten und Abrechnung - Ummelden.de
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Stromversorgungsverordnung (StromGVV)<br />
Lieferstopp:<br />
Wohnung kalt <strong>und</strong> dunkel<br />
§ 19 Abs. 2–4 Unterbrechung <strong>de</strong>r Versorgung<br />
(2) ... bei <strong>de</strong>r Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung,<br />
ist <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>versorger berechtigt, die Gr<strong>und</strong>versorgung vier<br />
Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n zuständigen<br />
Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rspannungsanschlussverordnung<br />
mit <strong>de</strong>r Unterbrechung <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>versorgung zu beauftragen.<br />
Dies gilt nicht, wenn die Folgen <strong>de</strong>r Unterbrechung außer<br />
Verhältnis zur Schwere <strong>de</strong>r Zuwi<strong>de</strong>rhandlung stehen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e<br />
darlegt, dass hinreichen<strong>de</strong> Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen<br />
nachkommt. Der Gr<strong>und</strong>versorger kann mit <strong>de</strong>r Mahnung<br />
zugleich die Unterbrechung <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>versorgung androhen, sofern<br />
dies nicht außer Verhältnis zur Schwere <strong>de</strong>r Zuwi<strong>de</strong>rhandlung steht.<br />
Wegen Zahlungsverzuges darf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>versorger eine Unterbrechung<br />
unter <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen<br />
nur durchführen lassen, wenn <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e nach Abzug etwaiger<br />
Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von min<strong>de</strong>stens 100 EUR<br />
in Verzug ist. Bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s Betrages nach Satz 4<br />
bleiben diejenigen nicht titulierten For<strong>de</strong>rungen außer Betracht, die<br />
<strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e form- <strong>und</strong> fristgerecht sowie schlüssig begrün<strong>de</strong>t beanstan<strong>de</strong>t<br />
hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstän<strong>de</strong> außer Betracht,<br />
die wegen einer Vereinbarung zwischen Versorger <strong>und</strong> K<strong>und</strong>e noch<br />
nicht fällig sind o<strong>de</strong>r die aus einer streitigen <strong>und</strong> noch nicht rechtskräftig<br />
entschie<strong>de</strong>nen Preiserhöhung <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>versorgers resultieren.<br />
(3) Der Beginn <strong>de</strong>r Unterbrechung <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>versorgung ist <strong>de</strong>m<br />
K<strong>und</strong>en drei Werktage im Voraus anzukündigen.<br />
Gesetz<br />
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