12.11.2012 Aufrufe

Nebenkosten und Abrechnung - Ummelden.de

Nebenkosten und Abrechnung - Ummelden.de

Nebenkosten und Abrechnung - Ummelden.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Stromversorgungsverordnung (StromGVV)<br />

Lieferstopp:<br />

Wohnung kalt <strong>und</strong> dunkel<br />

§ 19 Abs. 2–4 Unterbrechung <strong>de</strong>r Versorgung<br />

(2) ... bei <strong>de</strong>r Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung,<br />

ist <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>versorger berechtigt, die Gr<strong>und</strong>versorgung vier<br />

Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n zuständigen<br />

Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rspannungsanschlussverordnung<br />

mit <strong>de</strong>r Unterbrechung <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>versorgung zu beauftragen.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Folgen <strong>de</strong>r Unterbrechung außer<br />

Verhältnis zur Schwere <strong>de</strong>r Zuwi<strong>de</strong>rhandlung stehen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e<br />

darlegt, dass hinreichen<strong>de</strong> Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen<br />

nachkommt. Der Gr<strong>und</strong>versorger kann mit <strong>de</strong>r Mahnung<br />

zugleich die Unterbrechung <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>versorgung androhen, sofern<br />

dies nicht außer Verhältnis zur Schwere <strong>de</strong>r Zuwi<strong>de</strong>rhandlung steht.<br />

Wegen Zahlungsverzuges darf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>versorger eine Unterbrechung<br />

unter <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen<br />

nur durchführen lassen, wenn <strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e nach Abzug etwaiger<br />

Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von min<strong>de</strong>stens 100 EUR<br />

in Verzug ist. Bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s Betrages nach Satz 4<br />

bleiben diejenigen nicht titulierten For<strong>de</strong>rungen außer Betracht, die<br />

<strong>de</strong>r K<strong>und</strong>e form- <strong>und</strong> fristgerecht sowie schlüssig begrün<strong>de</strong>t beanstan<strong>de</strong>t<br />

hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstän<strong>de</strong> außer Betracht,<br />

die wegen einer Vereinbarung zwischen Versorger <strong>und</strong> K<strong>und</strong>e noch<br />

nicht fällig sind o<strong>de</strong>r die aus einer streitigen <strong>und</strong> noch nicht rechtskräftig<br />

entschie<strong>de</strong>nen Preiserhöhung <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>versorgers resultieren.<br />

(3) Der Beginn <strong>de</strong>r Unterbrechung <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>versorgung ist <strong>de</strong>m<br />

K<strong>und</strong>en drei Werktage im Voraus anzukündigen.<br />

Gesetz<br />

93

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!