12.11.2012 Aufrufe

Nebenkosten und Abrechnung - Ummelden.de

Nebenkosten und Abrechnung - Ummelden.de

Nebenkosten und Abrechnung - Ummelden.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Nebenkosten</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong><br />

Die korrekte<br />

<strong>Abrechnung</strong><br />

52<br />

<strong>Abrechnung</strong>sfrist Vermieter<br />

12-Monats-Frist <strong>und</strong> Fristüberschreitung<br />

Die <strong>Abrechnung</strong> über die <strong>Nebenkosten</strong> muss <strong>de</strong>r Vermieter <strong>de</strong>m Mieter<br />

spätestens bis zum Schluss <strong>de</strong>s zwölften Monats nach Beendigung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Abrechnung</strong>szeitraums schriftlich, per Fax o<strong>de</strong>r E-Mail<br />

zukommen lassen.<br />

Beispiel: Ist <strong>Abrechnung</strong>szeitraum 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009,<br />

muss <strong>de</strong>r Vermieter die <strong>Abrechnung</strong> bis zum 30. Juni 2010 vorlegen.<br />

Verspätete <strong>Abrechnung</strong><br />

Rechnet <strong>de</strong>r Vermieter erst nach Ablauf <strong>de</strong>r zwölf Monate ab, darf <strong>de</strong>r<br />

Mieter Nachzahlungen verweigern.<br />

Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Vermieter die <strong>Abrechnung</strong>sfrist<br />

ohne Konsequenzen überschreiten darf: nämlich dann,<br />

wenn er nicht selbst Schuld an <strong>de</strong>r Verspätung trägt, diese also nicht<br />

zu vertreten hat. So ist es <strong>de</strong>nkbar, dass er noch mit Lieferanten über<br />

<strong>de</strong>ren <strong>Abrechnung</strong>en streitet, dass <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>steuerbescheid <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> noch nicht eingetroffen ist o<strong>de</strong>r die Hausverwaltung die<br />

<strong>Abrechnung</strong> noch nicht fertiggestellt hat. Im letzten Fall muss <strong>de</strong>r<br />

Vermieter jedoch eine Anmahnung <strong>de</strong>r <strong>Abrechnung</strong> bei <strong>de</strong>r Hausverwaltung<br />

nachweisen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!