Nebenkosten und Abrechnung - Ummelden.de
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<strong>Nebenkosten</strong> <strong>und</strong> <strong>Abrechnung</strong><br />
Die korrekte<br />
<strong>Abrechnung</strong><br />
52<br />
<strong>Abrechnung</strong>sfrist Vermieter<br />
12-Monats-Frist <strong>und</strong> Fristüberschreitung<br />
Die <strong>Abrechnung</strong> über die <strong>Nebenkosten</strong> muss <strong>de</strong>r Vermieter <strong>de</strong>m Mieter<br />
spätestens bis zum Schluss <strong>de</strong>s zwölften Monats nach Beendigung<br />
<strong>de</strong>s <strong>Abrechnung</strong>szeitraums schriftlich, per Fax o<strong>de</strong>r E-Mail<br />
zukommen lassen.<br />
Beispiel: Ist <strong>Abrechnung</strong>szeitraum 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009,<br />
muss <strong>de</strong>r Vermieter die <strong>Abrechnung</strong> bis zum 30. Juni 2010 vorlegen.<br />
Verspätete <strong>Abrechnung</strong><br />
Rechnet <strong>de</strong>r Vermieter erst nach Ablauf <strong>de</strong>r zwölf Monate ab, darf <strong>de</strong>r<br />
Mieter Nachzahlungen verweigern.<br />
Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Vermieter die <strong>Abrechnung</strong>sfrist<br />
ohne Konsequenzen überschreiten darf: nämlich dann,<br />
wenn er nicht selbst Schuld an <strong>de</strong>r Verspätung trägt, diese also nicht<br />
zu vertreten hat. So ist es <strong>de</strong>nkbar, dass er noch mit Lieferanten über<br />
<strong>de</strong>ren <strong>Abrechnung</strong>en streitet, dass <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>steuerbescheid <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong> noch nicht eingetroffen ist o<strong>de</strong>r die Hausverwaltung die<br />
<strong>Abrechnung</strong> noch nicht fertiggestellt hat. Im letzten Fall muss <strong>de</strong>r<br />
Vermieter jedoch eine Anmahnung <strong>de</strong>r <strong>Abrechnung</strong> bei <strong>de</strong>r Hausverwaltung<br />
nachweisen.