Flächennutzungsplan Stadt Nauen und Ortsteile
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Änderungsverfahren – <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ortsteile</strong> zum Bebauungsplan<br />
Sondergebiet „Solarpark Groß Behnitz“<br />
Nicht unter diese Satzung fallen Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen,<br />
Esskastanien <strong>und</strong> Edelebereschen sowie Wald im Sinne des § 2 des Waldgesetzes des<br />
Landes Brandenburg.<br />
Nach § 1 Abs. 3 gilt diese Satzung auch für Bäume, die aufgr<strong>und</strong> von Festsetzungen<br />
eines Bebauungsplanes zu erhalten sind, auch wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2<br />
nicht erfüllt sind.<br />
Nach § 2 Abs. 1 ist es im Geltungsbereich dieser Satzung verboten, geschützte Bäume<br />
zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder in ihrem Aufbau wesentlich zu<br />
verändern. Hierunter fallen nicht die üblichen Pflege- <strong>und</strong> Erhaltungsmaßnahmen,<br />
Maßnahmen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Betriebes von Baumschulen oder<br />
Gärtnereien, Maßnahmen der ordnungsgemäßen Gestaltung, Pflege <strong>und</strong> Sicherung von<br />
öffentlichen Grün- <strong>und</strong> Verkehrsflächen sowie die ordnungsgemäße Bewirtschaftung von<br />
Wald.<br />
Innerhalb des Änderungsbereichs befindet sich das Naturdenkmal 0110 BG Grenzallee,<br />
eine Baumreihe aus Stieleichen mit stellenweise Weissdorn <strong>und</strong> Hol<strong>und</strong>er als<br />
Unterwuchs. Diese Baumreihe steht unter Naturschutz bzw. gilt hier die o. g.<br />
Baumschutzsatzung. Da Gehölze innerhalb dieser Baumreihe nicht entfernt werden<br />
sollen, erfolgt keine separate Darstellung bzw. Auflistung der einzelnen Baumstandorte<br />
bzw. Gehölze.<br />
Weitere Gehölzstrukturen wurden innerhalb des Änderungsbereichs nicht vorgef<strong>und</strong>en.<br />
Für die Gehölze außerhalb des Änderungsbereichs (Windschutzstreifen an der Bahn,<br />
Baumreihe an Ostgrenze des Südteils, lückige Windschutzstreifen an asphaltiertem<br />
Feldweg an Ostgrenze des Nordteils) gilt die Baumschutzverordnung des Landkreises<br />
Havelland vom 20.06.2011 (kein B-Plangebiet, kein Siedlungsbereich). Geschützt sind<br />
hier Bäume mit einem Mindeststammumfang von 60 cm (1,3 m über Erdboden) sowie<br />
Feldhecken außerhalb des besiedelten Bereiches.<br />
Eine Entfernung von Gehölzen außerhalb des Änderungsbereichs ist ebenfalls nicht<br />
vorgesehen.<br />
Fauna<br />
Faunistische Angaben über den Änderungsbereich lagen nicht vor (Landschaftsplan).<br />
Somit wurde während der Bestandsaufnahmen die vorhandene Fauna im<br />
Änderungsbereich <strong>und</strong> seiner angrenzenden Umgebung ermittelt. Die Bestandsaufnahme<br />
der Fauna erfolgte an folgenden Terminen:<br />
08.00-11.00<br />
10.30-14.00<br />
08.00-10.00<br />
07.00-09.00<br />
06.00-08.00<br />
05.00-08.00<br />
14.30-17.30<br />
05.00-08.00<br />
20.00-23.00<br />
08.30-12.00<br />
04.30-07.30<br />
17.00-20.00<br />
05.00-07.00<br />
17.45-20.00<br />
05.00-07.00<br />
18.10.2012<br />
01.11.2012<br />
06.03.2013<br />
20.03.2013<br />
03.04.2013<br />
22.04.2013<br />
26.04.2013<br />
08.05.2013<br />
08.05.2013<br />
17.05.2013<br />
21.05.2013<br />
21.05.2013<br />
28.05.2013<br />
28.05.2013<br />
04.06.2013<br />
INGENIEURGESELLSCHAFT FALKENREHDE MBH NAUEN, KETZINER STRASSE 26, 14641 NAUEN<br />
TEL.: 03321/7470-0 – FAX.: 03321/7470-20<br />
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