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Flächennutzungsplan Stadt Nauen und Ortsteile

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Änderungsverfahren – <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ortsteile</strong> zum Bebauungsplan<br />

Sondergebiet „Solarpark Groß Behnitz“<br />

Nicht unter diese Satzung fallen Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen,<br />

Esskastanien <strong>und</strong> Edelebereschen sowie Wald im Sinne des § 2 des Waldgesetzes des<br />

Landes Brandenburg.<br />

Nach § 1 Abs. 3 gilt diese Satzung auch für Bäume, die aufgr<strong>und</strong> von Festsetzungen<br />

eines Bebauungsplanes zu erhalten sind, auch wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2<br />

nicht erfüllt sind.<br />

Nach § 2 Abs. 1 ist es im Geltungsbereich dieser Satzung verboten, geschützte Bäume<br />

zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder in ihrem Aufbau wesentlich zu<br />

verändern. Hierunter fallen nicht die üblichen Pflege- <strong>und</strong> Erhaltungsmaßnahmen,<br />

Maßnahmen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Betriebes von Baumschulen oder<br />

Gärtnereien, Maßnahmen der ordnungsgemäßen Gestaltung, Pflege <strong>und</strong> Sicherung von<br />

öffentlichen Grün- <strong>und</strong> Verkehrsflächen sowie die ordnungsgemäße Bewirtschaftung von<br />

Wald.<br />

Innerhalb des Änderungsbereichs befindet sich das Naturdenkmal 0110 BG Grenzallee,<br />

eine Baumreihe aus Stieleichen mit stellenweise Weissdorn <strong>und</strong> Hol<strong>und</strong>er als<br />

Unterwuchs. Diese Baumreihe steht unter Naturschutz bzw. gilt hier die o. g.<br />

Baumschutzsatzung. Da Gehölze innerhalb dieser Baumreihe nicht entfernt werden<br />

sollen, erfolgt keine separate Darstellung bzw. Auflistung der einzelnen Baumstandorte<br />

bzw. Gehölze.<br />

Weitere Gehölzstrukturen wurden innerhalb des Änderungsbereichs nicht vorgef<strong>und</strong>en.<br />

Für die Gehölze außerhalb des Änderungsbereichs (Windschutzstreifen an der Bahn,<br />

Baumreihe an Ostgrenze des Südteils, lückige Windschutzstreifen an asphaltiertem<br />

Feldweg an Ostgrenze des Nordteils) gilt die Baumschutzverordnung des Landkreises<br />

Havelland vom 20.06.2011 (kein B-Plangebiet, kein Siedlungsbereich). Geschützt sind<br />

hier Bäume mit einem Mindeststammumfang von 60 cm (1,3 m über Erdboden) sowie<br />

Feldhecken außerhalb des besiedelten Bereiches.<br />

Eine Entfernung von Gehölzen außerhalb des Änderungsbereichs ist ebenfalls nicht<br />

vorgesehen.<br />

Fauna<br />

Faunistische Angaben über den Änderungsbereich lagen nicht vor (Landschaftsplan).<br />

Somit wurde während der Bestandsaufnahmen die vorhandene Fauna im<br />

Änderungsbereich <strong>und</strong> seiner angrenzenden Umgebung ermittelt. Die Bestandsaufnahme<br />

der Fauna erfolgte an folgenden Terminen:<br />

08.00-11.00<br />

10.30-14.00<br />

08.00-10.00<br />

07.00-09.00<br />

06.00-08.00<br />

05.00-08.00<br />

14.30-17.30<br />

05.00-08.00<br />

20.00-23.00<br />

08.30-12.00<br />

04.30-07.30<br />

17.00-20.00<br />

05.00-07.00<br />

17.45-20.00<br />

05.00-07.00<br />

18.10.2012<br />

01.11.2012<br />

06.03.2013<br />

20.03.2013<br />

03.04.2013<br />

22.04.2013<br />

26.04.2013<br />

08.05.2013<br />

08.05.2013<br />

17.05.2013<br />

21.05.2013<br />

21.05.2013<br />

28.05.2013<br />

28.05.2013<br />

04.06.2013<br />

INGENIEURGESELLSCHAFT FALKENREHDE MBH NAUEN, KETZINER STRASSE 26, 14641 NAUEN<br />

TEL.: 03321/7470-0 – FAX.: 03321/7470-20<br />

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