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Flächennutzungsplan Stadt Nauen und Ortsteile

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Änderungsverfahren – <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ortsteile</strong> zum Bebauungsplan<br />

Sondergebiet „Solarpark Groß Behnitz“<br />

Des Weiteren soll durch den Bebauungsplan eine ortsbildverträgliche Einbindung des<br />

Vorhabens in den Siedlungs- bzw. Landschaftsraum sowie ein hohes Maß an<br />

Umweltverträglichkeit erreicht werden.<br />

Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />

<strong>und</strong> § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen<br />

erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt <strong>und</strong> in einem Umweltbericht beschrieben <strong>und</strong><br />

bewertet werden. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> legt fest, in welchem Umfang <strong>und</strong> Detaillierungsgrad<br />

die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht<br />

sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand <strong>und</strong> allgemein anerkannten<br />

Prüfmethoden sowie nach Inhalt <strong>und</strong> Detaillierungsgrad des Bauleitplans<br />

angemessenerweise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der<br />

Abwägung zu berücksichtigen. Gem. § 2a BauGB bildet der Umweltbericht einen<br />

gesonderten Teil der Begründung.<br />

1.4 Bisheriges Verfahren<br />

• Aufstellungsbeschluss in der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am 03.12.2012<br />

• Landesplanerische Abfrage vom 21.12.2012<br />

• Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 21.01.2013 bis<br />

21.02.2013<br />

• Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom<br />

22.11.2012<br />

1.5 Städtebauliche Planung<br />

Die Änderung bezieht sich auf folgenden Bereich:<br />

- Darstellungsänderung einer Landwirtschaftsfläche in eine Sonderbaufläche mit der<br />

Zweckbestimmung „Sonnenenergie“ (ca. 20,5 ha).<br />

Begründung:<br />

Entsprechend der planerischen Gr<strong>und</strong>vorgaben des parallel aufgestellten<br />

Bebauungsplans Sondergebiet „Solarpark Groß Behnitz“ werden im FNP die<br />

Flächendarstellungen übernommen. Im Wege der Generalisierung der<br />

Plandarstellung wird der südliche Teilbereich bis an die L 91 vollständig<br />

herangeführt. Hier ergeben sich ggf. weitere Entwicklungs- <strong>und</strong><br />

Erweiterungsmöglichkeiten für den geplanten Solarpark. Damit erhöht sich die<br />

Sonderbaufläche geringfügig gegenüber dem Bebauungsplan (19,1 ha).<br />

- Änderung der Verkehrsführung der Landesstraße L 91 <strong>und</strong> der Straße „Am<br />

Bahnhof“<br />

Begründung:<br />

Im Zuge des Ausbaus der Fernbahntrasse Berlin-Hannover wurde der<br />

Straßenverlauf der L 91 weiter nach Osten verlegt <strong>und</strong> ein Brückenbauwerk<br />

errichtet. Hierdurch veränderte sich auch der Straßenanschluss des Ortsteils Groß<br />

Behnitz. Die Darstellung der Haupterschließungsstraßen L 91 <strong>und</strong> der Straße „Am<br />

Bahnhof“ wird entsprechend geändert.<br />

INGENIEURGESELLSCHAFT FALKENREHDE MBH NAUEN, KETZINER STRASSE 26, 14641 NAUEN<br />

TEL.: 03321/7470-0 – FAX.: 03321/7470-20<br />

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