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Flächennutzungsplan Stadt Nauen und Ortsteile

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Änderungsverfahren – <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ortsteile</strong> zum Bebauungsplan<br />

Sondergebiet „Solarpark Groß Behnitz“<br />

2.1.11 Darstellung der Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

Bei der Zusammenstellung der Angaben traten keine Schwierigkeiten auf. Die Daten<br />

entstammen dem Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong>. Des Weiteren wurden eigene<br />

Bestandsaufnahmen vor Ort durchgeführt.<br />

2.2 Verträglichkeit mit Schutzgebieten <strong>und</strong> -objekten<br />

Der Änderungsbereich liegt außerhalb von LSG, NSG, FFH- <strong>und</strong> SPA-Gebieten.<br />

Im Westen <strong>und</strong> Norden grenzt das LSG Westhavelland (Nr. 3340-602) an die L91. Der<br />

Änderungsbereich liegt jedoch 120 m südlich bzw. 180 m östlich, außerhalb dieses LSG.<br />

Südlich bzw. südöstlich in ca. 1 km Entfernung liegt das Großtrappenschongebiet<br />

Markee-Wachow-Tremmen (Großtrappenschongebiet III LK HVL).<br />

Der Nordteil des Änderungsbereichs wird in Nord-Süd Richtung durch das Naturdenkmal<br />

„Grenzallee“ geteilt, die auf der Südseite der Bahn entlang der Ostgrenze, außerhalb des<br />

Änderungsbereichs verläuft. Die Baumreihe verläuft entlang der Gemarkungsgrenze<br />

Groß Behnitz/<strong>Nauen</strong>. Hierbei handelt es sich um eine ca. 20-25 m hohe, seit 25.02.1981<br />

unter Naturschutz stehende Baumreihe (teilweise Doppelbaumreihe) aus Stieleiche, die<br />

unter der Nr. 0110 BG Grenzallee im Kataster der Naturdenkmale des Landkreises<br />

Havelland geführt wird. In der ALK wird das Flurstück als Graben bezeichnet, der jedoch<br />

in der Örtlichkeit nicht vorhanden ist. Als geschützte Allee im Sinne des Biotopschutzes<br />

nach § 29 BNatSchG kann diese Baumreihe nicht eingeschätzt, da eine derartige<br />

Ausprägung nicht vorhanden ist.<br />

LSG Westhavelland<br />

Lage <strong>und</strong> Größe<br />

Der Änderungsbereich liegt außerhalb dieses LSG Westhavelland (DE 3340-602). Die<br />

Verordnung über das LSG "Westhavelland" vom 29.04.1998 wurde im Gesetz <strong>und</strong><br />

Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 15 vom 28.05.1998 bekannt<br />

gemacht.<br />

Das Schutzgebiet hat eine Größe von r<strong>und</strong> 136.105 ha.<br />

Das LSG umfasst die untere Havelniederung, das Rhinower Ländchen, das untere<br />

Rhinluch, das Havelländische Luch sowie die westliche <strong>Nauen</strong>er Platte, die Beetzseekette<br />

<strong>und</strong> Zootzen.<br />

Erhaltungsziele<br />

Der Schutzzweck besteht in der Bewahrung der Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit des<br />

Landschaftsbildes, dieser eiszeitlich geprägten, brandenburgtypischen Kulturlandschaft,<br />

insbesondere<br />

die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes, insbesondere<br />

A) durch den Erhalt von Niedermooren,<br />

B) in den periodisch überfluteten Niederungslandschaften,<br />

C) in den gr<strong>und</strong>wassernahen Bereichen von Elb- <strong>und</strong> Havelauen,<br />

D) durch die Vernetzung von Biotopen durch Erhalt bzw. Neupflanzung von<br />

Strukturelementen in der Offenlandschaft, wie Feldgehölzen <strong>und</strong> Solitären,<br />

E) wegen der Bedeutung überwiegender Teile des Gebietes als Klimaausgleichs<strong>und</strong><br />

Frischluftentstehungsgebiet,<br />

F) durch den Schutz der Böden vor Überbauung, Degradierung, Abbau <strong>und</strong> Erosion.<br />

Die Bewahrung der Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit des Landschaftsbildes einer<br />

eiszeitlich <strong>und</strong> nacheiszeitlich geprägten, Brandenburg typischen Kulturlandschaft,<br />

insbesondere<br />

INGENIEURGESELLSCHAFT FALKENREHDE MBH NAUEN, KETZINER STRASSE 26, 14641 NAUEN<br />

TEL.: 03321/7470-0 – FAX.: 03321/7470-20<br />

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