Flächennutzungsplan Stadt Nauen und Ortsteile
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Änderungsverfahren – <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Nauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Ortsteile</strong> zum Bebauungsplan<br />
Sondergebiet „Solarpark Groß Behnitz“<br />
nicht vorgef<strong>und</strong>en. Der Änderungsbereich <strong>und</strong> seine angrenzende Umgebung weisen<br />
keine entsprechenden Strukturen zur Anlage eines Brutplatzes bzw. als Lebens- bzw.<br />
Nahrungsraum auf. Zudem liegen Störungen durch die ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecke<br />
<strong>und</strong> die L91 vor.<br />
Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen ist somit durch<br />
das Bauvorhaben für die o. g. Vogelarten nicht zu erwarten.<br />
Zudem erfolgt durch die Einstellung der intensiven Ackernutzung (hier auch Düngung,<br />
Pflanzenschutz) <strong>und</strong> die Umwandlung der Vegetation in extensiv genutztes Grünland<br />
unterhalb der PVA-Elemente bzw. durch die Bepflanzung der PVA mit Gehölzstrukturen<br />
eine Verbesserung für die Arten Amsel, Buchfink <strong>und</strong> Fitislaubsänger, da ähnliche bzw.<br />
gleichwertige Habitatstrukturen entstehen.<br />
Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG sind nicht erfüllt. Eine<br />
Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG ist nicht erforderlich.<br />
Bodenbrüter der Wälder <strong>und</strong> Gehölze<br />
Nachtigall, Zilp Zalp<br />
Bei diesen Vogelarten handelt es sich um Bodenbrüter. Der Schutz des Nistplatzes<br />
erlischt bei beiden Vogelarten nach Beendigung der jeweiligen Brutperiode.<br />
Nachtigall <strong>und</strong> Zilp Zalp gelten in Brandenburg <strong>und</strong> der Region als häufig bis sehr häufig<br />
mit stabilen Beständen sowie auch als kulturfolgende Vogelarten der Wald-, Park- <strong>und</strong><br />
Grünflächen des Siedlungsbereichs, die sich an Störungen angepasst haben <strong>und</strong> von den<br />
Arten toleriert werden (z. B. Verkehr, technische Elemente, WKA, Erholungsnutzung<br />
usw.).<br />
Beide Arten wurden in den Gehölzstrukturen an der ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecke als<br />
Brutvögel bzw. den Gehölzstrukturen an der L91 singend (Nachtigall) festgestellt. Die<br />
Brutplätze lagen außerhalb des Änderungsbereichs.<br />
Mit bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Beeinträchtigungen dieser Vogelarten durch das<br />
geplante Bauvorhaben ist hier nicht zu rechnen, da Brutplätze <strong>und</strong> Reviere außerhalb des<br />
Änderungsbereichs, in unmittelbarer Nachbarschaft zu störungsintensiven<br />
Verkehrsflächen (ICE-Strecke ca. 100 Züge/Tag, L91 bis zu 5.000 Kfz/Tag) liegen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der vorhandenen regelmäßigen Störungen durch den Bahn- <strong>und</strong> Kfz-Verkehr ist<br />
eine Bauzeitenregelung nicht erforderlich.<br />
Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen ist somit durch<br />
das Bauvorhaben nicht zu erwarten.<br />
Zudem erfolgt durch die Einstellung der intensiven Ackernutzung (hier auch Düngung,<br />
Pflanzenschutz) <strong>und</strong> die Umwandlung der Vegetation in extensiv genutztes Grünland<br />
unterhalb der PVA-Elemente bzw. durch die Umpflanzung der PVA mit Gehölzstrukturen<br />
eine Verbesserung für diese Arten, da ähnliche bzw. gleichwertige Habitatstrukturen<br />
entstehen.<br />
Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG sind nicht erfüllt. Eine<br />
Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG ist nicht erforderlich.<br />
Brutvögel der Hecken, Gebüsche <strong>und</strong> Baumreihen<br />
Grauammer, Goldammer, Grünfink, Klappergrasmücke, Mönchsgrasmücke, Nebelkrähe,<br />
Ortolan, Stieglitz<br />
Diese Vogelarten sind Brutvögel der Hecken, Gebüsche <strong>und</strong> Baumreihen. Sie gelten in<br />
Brandenburg <strong>und</strong> der Region als mäßig bis sehr häufig mit stabilen Beständen sowie<br />
auch als kulturfolgende Vogelarten der Wald-, Park- <strong>und</strong> Grünflächen des<br />
Siedlungsbereichs, die sich an Störungen angepasst haben <strong>und</strong> von den Arten toleriert<br />
werden (z. B. Verkehr, technische Elemente, WKA, Erholungsnutzung usw.).<br />
Der Schutz des Nistplatzes erlischt bei diesen Vogelarten, bis auf die Nebelkrähe, nach<br />
Beendigung der jeweiligen Brutperiode.<br />
Die Nebelkrähe legt ein System aus abwechselnd genutzten Nestern an. Die Beseitigung<br />
eines oder mehrerer Einzelnester außerhalb der Brutzeit führt nicht zur Beeinträchtigung<br />
INGENIEURGESELLSCHAFT FALKENREHDE MBH NAUEN, KETZINER STRASSE 26, 14641 NAUEN<br />
TEL.: 03321/7470-0 – FAX.: 03321/7470-20<br />
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