ZHH-Information Aktuelle Daten und Fakten für den Fach - Vertaz
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Im Namen<br />
des Volkes<br />
Arbeitsvertrag<br />
Es ist nicht erforderlich, dass ein Arbeitsvertrag<br />
in die Muttersprache eines Mitarbeiters<br />
übersetzt wird. Wer sich auf die<br />
deutsche Sprache als Verhandlungs- <strong>und</strong><br />
Vertragssprache einlasse, müsse diese als<br />
alleinige Basis akzeptieren, so das Landesarbeitsgericht<br />
Rheinland-Pfalz (Az. 11 Sa<br />
569/11, Revision zugelassen).<br />
Nachzahlung<br />
Wenn Sie vom Arbeitsgericht nach einer<br />
Kündigung zu einer Gehaltsnachzahlung<br />
verpflichtet wer<strong>den</strong>, dann bedeutet dies<br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> Arbeitnehmer häufig eine höhere<br />
Steuerbelastung. Das Landesarbeitsgericht<br />
Rheinland-Pfalz hat entschie<strong>den</strong>, dass<br />
diese Mehrbelastung vom Arbeitnehmer<br />
zu tragen sei, dass der Arbeitgeber nicht<br />
scha<strong>den</strong>sersatzpflichtig sei (Az. 9 Sa<br />
155/11).<br />
Einstweilige Anordnung<br />
Das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht hat entschie<strong>den</strong>,<br />
dass Gesetze schon vor der Veröffentlichung<br />
im B<strong>und</strong>esgesetzblatt durch<br />
eine einstweilige Anordnung gestoppt<br />
wer<strong>den</strong> können. Auch können Übergangsfristen<br />
bei umfangreichen Investitionen,<br />
die sich aus neuen Gesetzen ergeben, ge -<br />
boten sein (Az. 1 BvR 367/12).<br />
Belästigung durch Anrufe<br />
Befragungen zur K<strong>und</strong>enzufrie<strong>den</strong>heit<br />
nach einem Auftrag dürfen nur nach ausdrücklicher<br />
Genehmigung erfolgen. Die<br />
An gabe einer Telefonnummer „<strong>für</strong> <strong>den</strong> Fall<br />
der Fälle“ berechtigt nicht zu einer K<strong>und</strong>enbefragung<br />
- weder durch das Unternehmen<br />
noch durch ein Marktforschungsinstitut,<br />
so das Oberlandesgericht Köln.<br />
(Az. 6 U 191/11).<br />
Raucherpausen<br />
Es steht Ihnen als Arbeitgeber frei zu entschei<strong>den</strong>,<br />
ob Raucherpausen bezahlte Ar -<br />
beitszeit sind oder nicht; auch muss der<br />
Be triebsrat nicht gefragt wer<strong>den</strong>, so das<br />
Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein<br />
(Az. 4 TaBV12/06). Besteht eine Pflicht<br />
sich auszustempeln, dann darf bei Missachtung<br />
abgemahnt wer<strong>den</strong>, so das Landesarbeitsgericht<br />
Rheinland-Pfalz (Az. 10<br />
SA 712/09).<br />
eBay-Umsatz<br />
Wenn auf der Internetplattform Ebay dauerhaft<br />
Gebrauchsgegenstände verkauft<br />
wer<strong>den</strong>, dann handelt es sich in der Regel<br />
um eine nachhaltige, unternehmerische<br />
<strong>und</strong> somit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit,<br />
so der B<strong>und</strong>esfinanzhof (Az. V R 2/11).<br />
12<br />
Verdeckte Gewinnausschüttung vermei<strong>den</strong>:<br />
Wenn die Nutzung eines Firmenwagens<br />
nicht arbeitsrechtlich klar geregelt ist,<br />
dann besteht die Gefahr, dass das<br />
Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung<br />
annimmt, die zu Steuernachzahlungen<br />
führen kann. Ein aktuelles<br />
Schreiben des B<strong>und</strong>esfinanzministeriums<br />
erläutert wichtige Punkte (Az. IV C2 - S<br />
2742/08/10001):<br />
Um steuerlich anerkannt zu wer<strong>den</strong>,<br />
muss die Nutzung im Arbeitsvertrag ge -<br />
regelt wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> die Nutzung als geldwerter<br />
Vorteil versteuert wer<strong>den</strong>. Ge -<br />
schieht dies nicht oder wird ein Betriebswagen<br />
ohne vertragliche Regelung bzw.<br />
trotz Verbot von Privatnutzung privat ge -<br />
nutzt, betrachtet das Finanzamt dies als<br />
verdeckte Gewinnausschüttung. Diese<br />
er höht <strong>den</strong> Gewinn der Gesellschaft <strong>und</strong><br />
die Kapitalerträge müssen versteuert<br />
wer<strong>den</strong>. Diese Steuern sind in der Regel<br />
immer höher als die Besteuerung als<br />
geldwerter Vorteil.<br />
Die Besteuerung der verdeckten Gewinnausschüttung<br />
erfolgt entweder auf Basis<br />
Alles, was Recht ist<br />
Firmenwagen von Gesellschafter-GF<br />
Rentenreform:<br />
Neuer Spielraum<br />
Um <strong>Fach</strong>kräfte besser im Unternehmen<br />
halten zu können, gibt es im Rentenreformpaket<br />
<strong>für</strong> 2013 <strong>für</strong> Unternehmer<br />
eine interessante Möglichkeit: Geplant<br />
ist die freiwillige Aufstockung von Rentenansprüchen<br />
seitens der Arbeitgeber<br />
um maximal die Hälfte des tatsächlichen<br />
Entgelts mit Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze.<br />
Ein Mitarbeiter mit<br />
3.500 Euro Gehalt kann also theoretisch<br />
zusätzliche Beiträge <strong>für</strong> 1750 Euro er -<br />
halten, wenn er im Westen arbeitet, da<br />
die Bemessungsgrenze bei 5600 Euro<br />
liegt. Im Osten liegt die Grenze bei<br />
4800 Euro, so dass hier nur 1300 Euro<br />
berücksichtigt wer<strong>den</strong> können.<br />
Die zusätzliche Zahlung muss separat<br />
vereinbart wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> begründet keinen<br />
Rechtsanspruch.<br />
Es sind noch Änderungen des Entwurfes<br />
möglich, aber die Eckdaten scheinen<br />
festzustehen. Sollte aus dem Entwurf ein<br />
Gesetz wer<strong>den</strong>, dann soll dieses zum 1.<br />
Januar 2013 in Kraft treten.<br />
der Abgeltungssteuer oder durch das<br />
Teileinkünfteverfahren.<br />
Verdeckte Gewinnausschüttung<br />
vermei<strong>den</strong><br />
1.Konditionen der Pkw-Nutzung<br />
schriftlich im Arbeitsvertrag auflisten<br />
2.Geldwerten Vorteil <strong>für</strong> die Fahrten<br />
zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte<br />
ermitteln <strong>und</strong> monatlich<br />
Steuern <strong>und</strong> Sozialabgaben ab -<br />
führen<br />
3.Fehlt eine schriftliche Vereinbarung,<br />
zahlen Sie die Abgaben<br />
<strong>und</strong> verweisen ggü. dem Finanzamt<br />
auf eine mündliche Vereinbarung<br />
4.Ist die Privatnutzung untersagt,<br />
dann muss die Einhaltung des Verbotes<br />
durch Fahrtenbuch oder<br />
Schlüsselabgabe dokumentiert<br />
wer<strong>den</strong><br />
Die nächste<br />
<strong>ZHH</strong> <strong>Information</strong><br />
erscheint<br />
im September.<br />
Steuerfreie Software<br />
Lizenzen beachten<br />
Seitens der Finanzämter ist es nunmehr<br />
möglich, Arbeitnehmern nicht nur Rechner,<br />
sondern auch andere "<strong>Daten</strong>verarbeitungsgeräte"<br />
wie Smartphones, oder<br />
Tabletts steuerfrei zur Verfügung zu stellen.<br />
Außerdem wurde die entsprechende<br />
Software mit einbezogen. Hier müssen<br />
Sie allerdings prüfen, ob die Lizenzbedingungen<br />
der Softwareanbieter dies er -<br />
lauben. Die Regelungen von privaten<br />
Programmen sind in der Regel lockerer<br />
als <strong>für</strong> geschäftlich genutzte Software.<br />
Wenn Sie zusätzliche Lizenzgebühren<br />
<strong>für</strong> die Software zahlen müssen, dann<br />
lohnt sich dieses Modell der Steuerersparnis<br />
wahrscheinlich nicht.<br />
<strong>ZHH</strong>-Info 7-8/2012