<strong>Zellingen</strong> - 4 - Nr. 49/07 <strong>Amtliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong>
<strong>Zellingen</strong> - 5 - Nr. 49/07 Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Multifunktionsplatz“ Der Gemeinderat Retzstadt hat am 29.11.2007 den Bebauungsplanentwurf „Multifunktionsplatz“ mit integriertem Grünordnungsplan, die Begründung zum Bebauungsplanentwurf sowie den Entwurf des Umweltberichtes, jeweils in der Fassung vom 29.11.2007, gebilligt und beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan, die Begründung des Bebauungsplanentwurfes sowie den Entwurf des Umweltberichts gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes umfasst das Grundstück Fl. Nr. 3127 der Gemarkung Retzstadt (ehem. Kläranlagengelände). Als Art der baulichen Nutzung ist ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freizeitsport“ vorgesehen. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich seiner Begründung sowie der Entwurf des Umweltberichts liegen in der Zeit vom 18.12.2007 bis einschließlich 22.01.2008 in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zellingen</strong>, Würzburger Str. 26, 97225 <strong>Zellingen</strong>, Zimmer 21, während der allgemeinen Dienststunden aus. Das sind Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Mittwoch von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr. Anmerkung: Am 27.12.2007 und 28.12.2007 ist die Geschäftsstelle der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zellingen</strong> geschlossen! Ein weiteres Exemplar wird im Rathaus der Gemeinde Retzstadt, Rathausplatz 5, 97282 Retzstadt, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor: - Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 19.07.2007, 22.08.2007 und 13.09.2007 (Naturschutz und Immissionsschutz) - Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg, Schreiben vom 22.06.2007 und 09.11.2007 (Gewässerschutz, Hochwasserschutz) - Wölfel, Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG, Höchberg (Schallimmissionsprognose vom 12.12.2006) - Umweltbericht (Entwurf) des Büros für Städtebau und Architektur Dr. Holl, Würzburg, vom 29.11.2007 Jedermann kann während der Offenlage Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zellingen</strong> vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag gem. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). Retzstadt, den 03.12.2007 gez. Schmitt 1. Bürgermeister Gemeindewald Christbaumverkauf An der Kulturfläche am „Bändel” bietet die Gemeinde der Bevölkerung auch aus den umliegenden Gemeinden wieder Weihnachtsbäume zum Kauf an. Zufahrten sind ausgeschildert. Der diesjährige Verkauf findet am Samstag, 15.12.2007, von <strong>Amtliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong> 09.00 bis 12.00 Uhr statt. Wie in den vergangenen Jahren kann der Christbaum wieder selbst geschlagen werden, und die damit verbundenen Mühen können durch Glühwein und Gebäck (für die Kinder) versüßt werden. Aus Gründen des Umweltschutzes wird gebeten, einen Trinkbecher mitzubringen. Siegfried Schmitt 1. Bürgermeister Impressum Mitteilungsblatt für die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zellingen</strong> und die Mitgliedsgemeinden: Gemeinde Himmelstadt – Gemeinde Retzstadt – Markt Thüngen – Markt <strong>Zellingen</strong> sowie des Schulverbandes <strong>Zellingen</strong> Das Mitteilungsblatt für die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zellingen</strong> erscheint wöchentlich jeweils freitags und wird an alle erreichbaren Haushalte im Verbreitungsgebiet verteilt. – Herausgeber, Druck und Verlag: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 P.h.G.: E. Wittich –Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Gemeinschaftsvorsitzende der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Zellingen</strong> Karl Mühlbauer, Würzburger Straße 26, 97225 <strong>Zellingen</strong> für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG. –Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von D 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.