Kriminalistik/Kriminaltechnik Skriptum Todesermittlungen ...
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Fachochschule der Polizei des Landes Brandenburg<br />
Ausbildungsgang mittlerer Polizeivollzugsdienst - <strong>Kriminalistik</strong>/<strong>Kriminaltechnik</strong><br />
Stumpfe und scharfe Gewalteinwirkung<br />
3.2 Scharfe Gewalt<br />
− a) Schnitt und b) Stichverletzungen: glattrandig mit spitz zulaufenden Wundwinkeln; Herausziehen gibt<br />
Schwalbenschwanzbildungen; es fehlen Quetschungen und Blutaustritte ins Gewebe.<br />
− c) Hiebverletzungen: (halbscharfe Werkzeuge wie Axt,Beil) Mitverletzung des Knochens<br />
− Für einen Suizid sprechen: Probierschnitte am Handgelenk, Hals oder im Thoraxbereich; Halsschnitte mit<br />
schräger Schnittrichtung; blutverschmierte Tathand; entkleidete Verletzungsstelle<br />
− Für einen Mord sprechen: bekleidete Leiche, Nachweis von Abwehrverletzungen, große Anzahl wahllos<br />
Abb. 1 Abb. 2 Abb.3<br />
Bruststichwunde, die durch ein Noch im Halsbereich des Opfers Schnittverletzungen an den<br />
einschneidiges Messer steckendes Messer. Fingerinnenseiten,<br />
verursacht wurde Der Täter hatte mit solcher Kraft sogenannte aktive<br />
zugestoßen, dass das Messer in Abwehrverletzungen, die durch<br />
die Wirbelsäule gestoßen wurde. das Hineingreifen in das Messer<br />
entstanden sind<br />
Einstellungsjahrgang 2010 15/40 Ulf Steinert