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Kriminalistik/Kriminaltechnik Skriptum Todesermittlungen ...

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Fachochschule der Polizei des Landes Brandenburg<br />

Ausbildungsgang mittlerer Polizeivollzugsdienst - <strong>Kriminalistik</strong>/<strong>Kriminaltechnik</strong><br />

Stumpfe und scharfe Gewalteinwirkung<br />

3.2 Scharfe Gewalt<br />

− a) Schnitt und b) Stichverletzungen: glattrandig mit spitz zulaufenden Wundwinkeln; Herausziehen gibt<br />

Schwalbenschwanzbildungen; es fehlen Quetschungen und Blutaustritte ins Gewebe.<br />

− c) Hiebverletzungen: (halbscharfe Werkzeuge wie Axt,Beil) Mitverletzung des Knochens<br />

− Für einen Suizid sprechen: Probierschnitte am Handgelenk, Hals oder im Thoraxbereich; Halsschnitte mit<br />

schräger Schnittrichtung; blutverschmierte Tathand; entkleidete Verletzungsstelle<br />

− Für einen Mord sprechen: bekleidete Leiche, Nachweis von Abwehrverletzungen, große Anzahl wahllos<br />

Abb. 1 Abb. 2 Abb.3<br />

Bruststichwunde, die durch ein Noch im Halsbereich des Opfers Schnittverletzungen an den<br />

einschneidiges Messer steckendes Messer. Fingerinnenseiten,<br />

verursacht wurde Der Täter hatte mit solcher Kraft sogenannte aktive<br />

zugestoßen, dass das Messer in Abwehrverletzungen, die durch<br />

die Wirbelsäule gestoßen wurde. das Hineingreifen in das Messer<br />

entstanden sind<br />

Einstellungsjahrgang 2010 15/40 Ulf Steinert

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