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Kriminalistik/Kriminaltechnik Skriptum Todesermittlungen ...

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Absperrung<br />

Fachochschule der Polizei des Landes Brandenburg<br />

Ausbildungsgang mittlerer Polizeivollzugsdienst - <strong>Kriminalistik</strong>/<strong>Kriminaltechnik</strong><br />

• Ausreichende Absperrung des Tatortes muss gewährleistet sein. Anderenfalls besteht die Gefahr der<br />

� Zerstörung von Spuren bzw. der Entstehung von Trugspuren<br />

� Beeinflussung von Zeugen<br />

� Veröffentlichung von Details in Presse, Funk und Fernsehen<br />

� Beachte auch Internet (Handykameras etc.)<br />

• Spurensicherungsgasse und Durchlassstellen einrichten<br />

• Pressevertreter an Vorgesetzten oder Pressestelle verweisen.<br />

Verdacht Fremdverschulden<br />

Bei Verdacht auf Fremdverschulden nichts verändern, sofortige Benachrichtigung der Fachdienststelle und<br />

Grundsätze für das Verhalten am Tatort unbedingt beachten!<br />

Betreuung von Hinterbliebenen<br />

Die Versorgung der Hinterbliebenen gewährleisten (ggf. Notfallseelsorge benachrichtigen, Angehörige<br />

oder Nachbarn informieren).<br />

Bei offenkundigem Fremdverschulden auf die Zuziehung eines Arztes<br />

verzichten<br />

Bei eindeutiger bzw. offenkundiger Feststellung von Fremdverschulden ist auf die Hinzuziehung eines Arztes<br />

zum Ausstellen des Totenscheins zu verzichten.<br />

Auch bei den folgenden Sachverhalten benötigen Sie im Regelfall keinen Arzt zur Ausstellung eines<br />

Totenscheins vor Ort, da es ohnehin später zu einer gerichtsmedinischen Leichenöffnung kommen und der<br />

Totenschein dann ausgestellt wird:<br />

− Wasserleichen<br />

− Brandleichen<br />

− Stromtote<br />

− Unbekannte Tote<br />

− Tot-/Fehlgeburten<br />

− Tote Säuglinge<br />

− Tote Kleinkinder<br />

− Auffinden von Leichenteilen<br />

− Tod durch Verkehrsunfall (Zuständigkeit bei VUB)<br />

Einstellungsjahrgang 2010 28/40 Ulf Steinert

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