Kriminalistik/Kriminaltechnik Skriptum Todesermittlungen ...
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Absperrung<br />
Fachochschule der Polizei des Landes Brandenburg<br />
Ausbildungsgang mittlerer Polizeivollzugsdienst - <strong>Kriminalistik</strong>/<strong>Kriminaltechnik</strong><br />
• Ausreichende Absperrung des Tatortes muss gewährleistet sein. Anderenfalls besteht die Gefahr der<br />
� Zerstörung von Spuren bzw. der Entstehung von Trugspuren<br />
� Beeinflussung von Zeugen<br />
� Veröffentlichung von Details in Presse, Funk und Fernsehen<br />
� Beachte auch Internet (Handykameras etc.)<br />
• Spurensicherungsgasse und Durchlassstellen einrichten<br />
• Pressevertreter an Vorgesetzten oder Pressestelle verweisen.<br />
Verdacht Fremdverschulden<br />
Bei Verdacht auf Fremdverschulden nichts verändern, sofortige Benachrichtigung der Fachdienststelle und<br />
Grundsätze für das Verhalten am Tatort unbedingt beachten!<br />
Betreuung von Hinterbliebenen<br />
Die Versorgung der Hinterbliebenen gewährleisten (ggf. Notfallseelsorge benachrichtigen, Angehörige<br />
oder Nachbarn informieren).<br />
Bei offenkundigem Fremdverschulden auf die Zuziehung eines Arztes<br />
verzichten<br />
Bei eindeutiger bzw. offenkundiger Feststellung von Fremdverschulden ist auf die Hinzuziehung eines Arztes<br />
zum Ausstellen des Totenscheins zu verzichten.<br />
Auch bei den folgenden Sachverhalten benötigen Sie im Regelfall keinen Arzt zur Ausstellung eines<br />
Totenscheins vor Ort, da es ohnehin später zu einer gerichtsmedinischen Leichenöffnung kommen und der<br />
Totenschein dann ausgestellt wird:<br />
− Wasserleichen<br />
− Brandleichen<br />
− Stromtote<br />
− Unbekannte Tote<br />
− Tot-/Fehlgeburten<br />
− Tote Säuglinge<br />
− Tote Kleinkinder<br />
− Auffinden von Leichenteilen<br />
− Tod durch Verkehrsunfall (Zuständigkeit bei VUB)<br />
Einstellungsjahrgang 2010 28/40 Ulf Steinert