Kriminalistik/Kriminaltechnik Skriptum Todesermittlungen ...
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Fachochschule der Polizei des Landes Brandenburg<br />
Ausbildungsgang mittlerer Polizeivollzugsdienst - <strong>Kriminalistik</strong>/<strong>Kriminaltechnik</strong><br />
Maßnahmen im Sicherungsangriff bei Leichensachen<br />
Überblick verschaffen<br />
− Ist der Tod zweifelsfrei eingetreten? (Leichenerscheinungen). Mit der notwendigen Sorgfalt, Umsicht und<br />
Vorsicht prüfen, ob die Person tatsächlich tot ist; wenn nicht, sofortige Opferversorgung sicherstellen.<br />
− Todesursache? (Natürlicher Tod/nicht natürlich/ungewiss)<br />
− Ggf. Erscheinungsformen des gewaltsamen Todes, Indizien erkennbar für Eigenverschulden /<br />
Fremdverschulden?<br />
− Ist die Leiche bekannt? Wenn nein, § 159 I StPO (2. Alternative)<br />
− Ist die Leiche vollständig? Wenn nein, handelt es sich um Leichenteile oder Skelettfund?<br />
− Ist die Hinzuziehung eines Arztes nötig?<br />
− Ist Fundort der Tatort im engeren Sinne oder ledglich Ablageort?<br />
− Nein, wenn bestimmte Spuren fehlen, wie z. B.:<br />
− Schwere Verletzungen ohne Blutlache<br />
− Viele Verletzungen ohne Kampfspuren<br />
− Aber Schleifspuren vorhanden<br />
− Ist ein Verdächtiger bekannt? Wenn ja,<br />
− Sofortfahndungsdaten erfragen und an Leitstelle weitergeben<br />
− Ggf. festnehmen<br />
− Sind Verstärkungen erforderlich?<br />
− Zusätzliche Kräfte für Absperrung<br />
− Fährtenhund<br />
− Ggf. Lichtgiraffe für TO-Ausleuchtung<br />
− Ggf. WSP/TEE (oder Feuerwehr) zum Bergen einer Wasserleiche anfordern<br />
− Sind Benachrichtigungen erforderlich?<br />
− Von Angehörigen<br />
− Von Fachbehörden/Störungsdiensten<br />
Einstellungsjahrgang 2010 27/40 Ulf Steinert