Kriminalistik/Kriminaltechnik Skriptum Todesermittlungen ...
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Fachochschule der Polizei des Landes Brandenburg<br />
Ausbildungsgang mittlerer Polizeivollzugsdienst - <strong>Kriminalistik</strong>/<strong>Kriminaltechnik</strong><br />
Bekleidung der am Tatort anwesenden Personen notieren<br />
Es sollte im Bericht erwähnt werden, welche Kleidung einschließlich der Schuhe die Beamten am Tatort<br />
trugen. Dies gilt für alle Personen (z. B. Bereitschaftsarzt), die sich am Tatort aufhielten. Dies ist<br />
für einen späteren Faserspurenabgleich wichtig.<br />
Nicht in Tatwohnung warten<br />
Um Trugspuren zu vermeiden, sollten alle Beamten (Polizei und Feuerwehr) sowie andere Personen die<br />
Tatwohnung verlassen.<br />
Sicherstellung der Wohnung<br />
In Zweifelsfällen (Ver dacht auf Fremdverschulden) ist die Wohnung sicherzustellen.<br />
Die Wohnungstür ist zu sätzlich (z. B. Vorhängeschloss) zu sichern, um Unbefugten bis zur Sach-<br />
verhaltsklärung den Zutritt zu versperren, zumal weitere Wohnungsschlüssel im Umlauf sein kön-<br />
nen.<br />
Die Übergabe der Wohnung wird erst nach Vorliegen des Obduktionsergebnisses vorgenommen.<br />
Aspekte der kriminalistischen Fallanalyse - hier Verdachts- und<br />
Gefahrenlage<br />
Gefahrenlage:<br />
Bei der Inaugenscheinnahme einer Leiche werden sowohl eine deutlich ausgeprägte Totenstarre, als auch gut<br />
sichtbare Totenflecke festgestellt. Da diese als sichere Todeszeichen gelten, sind Erste Hilfe Maßnahmen<br />
nicht mehr erforderlich und zu unterlassen. Sie würden lediglich zu einer vermeidbaren Veränderung der<br />
vorgefundenen Spurenlage führen.<br />
Werden keine sichern Zeichen des Todes festgestellt, sind Maßnahmen der Ersten Hilfe zu leisten und<br />
ärztliche Versorgung sicher zu stellen.<br />
Ggf. ist eine Versorgung weiterer Personen aufgrund eines Schocks erforderlich. Hier ist eine ärztliche<br />
Versorgung ist zu prüfen.<br />
Weitere gefahrenrelevante Informationen sind zu prüfen. (siehe <strong>Skriptum</strong> Fallanalyse)<br />
Verdachtslage im Hinblick auf eine Tat<br />
Die Verdachtslage beinhaltet den personen- und den sachverhaltsbezogenen Verdacht.<br />
Hietr ist zu prüfen, ob und inwiefern aus dem Sachverhalt ein Anfangsverdacht bezüglich einer Straftat, bzw.<br />
einer Fremdeinwirkung abzuleiten ist. Hierbei ist sowohl der Fundort als auch die Leiche selber in<br />
Augenschein zu nehmen.<br />
Einstellungsjahrgang 2010 32/40 Ulf Steinert