Kriminalistik/Kriminaltechnik Skriptum Todesermittlungen ...
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Fachochschule der Polizei des Landes Brandenburg<br />
Ausbildungsgang mittlerer Polizeivollzugsdienst - <strong>Kriminalistik</strong>/<strong>Kriminaltechnik</strong><br />
Prüfung des Totenscheines /vorläufige Bescheinigung über die<br />
Feststellung des Todes<br />
Die Beamten haben bei der Entgegennahme des (vorläufigen) Totenscheins folgendes zu beachten:<br />
• Entgegennahme des Totenscheins<br />
• Prüfung<br />
� Richtig/vollständig ausgefüllt?<br />
� Vom Arzt unterschrieben?<br />
� Unterschrift lesbar? (Sonst Zusatz in Druckschrift)<br />
� Stempelabdruck lesbar? (Anschrift, Telefon)<br />
• Prüfen, ob und welche Todesart angegeben wurde<br />
• Kontrolle durch eigene Inaugenscheinnahme der/ des Toten<br />
Beleuchtung<br />
Unbedingt auf genügende Beleuchtung achten. Durch mangelnde Ausleuchtung des Tat-/Fundortes<br />
lerden Spuren nicht erkannt bzw. vernichtet. Falls die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, Unterstützung<br />
durch LESE/TEE anfordern.<br />
Ferner ist die vorgefundene Beleuchtungssituation (welche Lampen brannten?) festzuhalten.<br />
Zustand der Fenster und Türen<br />
Der Zustand und die Verschlusssitutation sind fest zuhalten. Andernfalls ist eine spätere Rekonstrukti-<br />
on schwierig oder unmöglich. Besonders wichtig ist eine Beschreibung der Beschaffenheit der Eingangstür<br />
(Schloss, Schlüssel, Kette) zur Zeit der Tatortbesichtigung<br />
Veränderungsverbot<br />
− Auf Spuren achten und schützen. Lage fixieren.<br />
− Trugspuren vermeiden<br />
− Nie über den Toten steigen oder beugen (Mikro-Textilspuren).<br />
− Notwendige Veränderungen am Tatort müssen unbedingt im Bericht vermerkt werden!<br />
− Nichts anfassen!<br />
− Nicht am Tatort rauchen!<br />
− Nicht am Tatort hinsetzen! (Mikro-Textilspuren)<br />
− Keine Kleidungsstücke (eigene) ablegen.<br />
Einstellungsjahrgang 2010 29/40 Ulf Steinert