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Kriminalistik/Kriminaltechnik Skriptum Todesermittlungen ...

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Fachochschule der Polizei des Landes Brandenburg<br />

Ausbildungsgang mittlerer Polizeivollzugsdienst - <strong>Kriminalistik</strong>/<strong>Kriminaltechnik</strong><br />

Prüfung des Totenscheines /vorläufige Bescheinigung über die<br />

Feststellung des Todes<br />

Die Beamten haben bei der Entgegennahme des (vorläufigen) Totenscheins folgendes zu beachten:<br />

• Entgegennahme des Totenscheins<br />

• Prüfung<br />

� Richtig/vollständig ausgefüllt?<br />

� Vom Arzt unterschrieben?<br />

� Unterschrift lesbar? (Sonst Zusatz in Druckschrift)<br />

� Stempelabdruck lesbar? (Anschrift, Telefon)<br />

• Prüfen, ob und welche Todesart angegeben wurde<br />

• Kontrolle durch eigene Inaugenscheinnahme der/ des Toten<br />

Beleuchtung<br />

Unbedingt auf genügende Beleuchtung achten. Durch mangelnde Ausleuchtung des Tat-/Fundortes<br />

lerden Spuren nicht erkannt bzw. vernichtet. Falls die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, Unterstützung<br />

durch LESE/TEE anfordern.<br />

Ferner ist die vorgefundene Beleuchtungssituation (welche Lampen brannten?) festzuhalten.<br />

Zustand der Fenster und Türen<br />

Der Zustand und die Verschlusssitutation sind fest zuhalten. Andernfalls ist eine spätere Rekonstrukti-<br />

on schwierig oder unmöglich. Besonders wichtig ist eine Beschreibung der Beschaffenheit der Eingangstür<br />

(Schloss, Schlüssel, Kette) zur Zeit der Tatortbesichtigung<br />

Veränderungsverbot<br />

− Auf Spuren achten und schützen. Lage fixieren.<br />

− Trugspuren vermeiden<br />

− Nie über den Toten steigen oder beugen (Mikro-Textilspuren).<br />

− Notwendige Veränderungen am Tatort müssen unbedingt im Bericht vermerkt werden!<br />

− Nichts anfassen!<br />

− Nicht am Tatort rauchen!<br />

− Nicht am Tatort hinsetzen! (Mikro-Textilspuren)<br />

− Keine Kleidungsstücke (eigene) ablegen.<br />

Einstellungsjahrgang 2010 29/40 Ulf Steinert

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