Kriminalistik/Kriminaltechnik Skriptum Todesermittlungen ...
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Fachochschule der Polizei des Landes Brandenburg<br />
Ausbildungsgang mittlerer Polizeivollzugsdienst - <strong>Kriminalistik</strong>/<strong>Kriminaltechnik</strong><br />
Die Glaubwürdigkeit der erlangbaren Angaben ist zu prüfen. Welche Hinweise hierzu gehen aus dem<br />
Sachverhalt hervor. Bei engen Freundschaften und Familienzugehörigkeiten besteht jedoch immer die<br />
grundsätzliche Gefahr, dass „peinliche" Sachverhalte beschönigend dargestellt werden.<br />
Angaben über den Zustand der Wohnungstür und den Schließzustand des Schlosses können ggf. von dem<br />
Mitarbeiter der Schlüsseldienstfirma, der die Türöffnung durchgeführt hat, erlangt werden (unbeschädigter<br />
Zustand der Türe und des Schlosses).<br />
Die Personalien und die Erreichbarkeit des Schlüsseldienstmitarbeiters sind durch die Beamten festzuhalten.<br />
Angaben über die konkrete Auffindungssituation, Zustand der Wohnungstür, durchgeführte Maßnahmen,<br />
Veränderungen am Leichenfundort und bislang erlangte Hinweise können von den ersteinschreitenden<br />
Beamten erlangt werden. Sie legen diese Informationen grundsätzlich in Berichtsform nieder, können jedoch<br />
auch als Zeugen gehört werden.<br />
Weiterhin ist hier der Rechtsmediziner anzuführen der die spätere Obduktion durchführen wird. Er ist als<br />
Gutachter für die Staatsanwaltschaft in dem Todesermittlungsverfahren bestellt und zu umfassenden Angaben<br />
über seine Feststellungen gegenüber der Staatsanwaltschaft verpflichtet.<br />
Er kann u. a. Angaben machen zu:<br />
− Todesart/Todesursache<br />
− Tiefe, Ausprägung von Verletzungen<br />
− können die Schnittverletzungen dem evtl. aufgefunden Messer zugeordnet werden<br />
− ....<br />
Ergänzende Informationen können ggf. noch von weitere Nachbarn, Angehörigen der Verstorbenen und deren<br />
Hausarzt erlangt werden.<br />
Sachbeweis<br />
Die folgenden Ausführungen sind nicht abschließend und nur beispeilhaft. Sie sollen das Verständnis um<br />
dieses Problem fördern.<br />
Das Todesermittlungsverfahren kann u. a. auf folgende Sachbeweise gestützt werden:<br />
Der Schließzustand der Wohnungstür, sowie des Zylinderschlosses sind hier als Situationsspuren zu werten.<br />
Sie gestatten den Rückschluss, dass keine Person gewaltsam in die Wohnung eingedrungen ist.<br />
Gleichfalls ist der saubere und aufgeräumte Zustand der Wohnung als Situationsspur anzusehen.<br />
Dies gestattet den Rückschluss das es in der Wohnung zu keinerlei gewaltsamen Auseinandersetzung<br />
gekommen ist.<br />
Die Gesamtauffindungssituation der Leiche ist ebenfalls als Situationsspur anzusehen. Am Hals der Leiche<br />
befindet sich eine ausgeprägte Strangulationsfurche. Sie verläuft zum im Nacken befindlichen Knoten des<br />
Strangwerkzeugs ansteigend, es handelt sich hierum ein typisches Erhängen.<br />
Einstellungsjahrgang 2010 35/40 Ulf Steinert