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Kriminalistik/Kriminaltechnik Skriptum Todesermittlungen ...

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Fachochschule der Polizei des Landes Brandenburg<br />

Ausbildungsgang mittlerer Polizeivollzugsdienst - <strong>Kriminalistik</strong>/<strong>Kriminaltechnik</strong><br />

Die Glaubwürdigkeit der erlangbaren Angaben ist zu prüfen. Welche Hinweise hierzu gehen aus dem<br />

Sachverhalt hervor. Bei engen Freundschaften und Familienzugehörigkeiten besteht jedoch immer die<br />

grundsätzliche Gefahr, dass „peinliche" Sachverhalte beschönigend dargestellt werden.<br />

Angaben über den Zustand der Wohnungstür und den Schließzustand des Schlosses können ggf. von dem<br />

Mitarbeiter der Schlüsseldienstfirma, der die Türöffnung durchgeführt hat, erlangt werden (unbeschädigter<br />

Zustand der Türe und des Schlosses).<br />

Die Personalien und die Erreichbarkeit des Schlüsseldienstmitarbeiters sind durch die Beamten festzuhalten.<br />

Angaben über die konkrete Auffindungssituation, Zustand der Wohnungstür, durchgeführte Maßnahmen,<br />

Veränderungen am Leichenfundort und bislang erlangte Hinweise können von den ersteinschreitenden<br />

Beamten erlangt werden. Sie legen diese Informationen grundsätzlich in Berichtsform nieder, können jedoch<br />

auch als Zeugen gehört werden.<br />

Weiterhin ist hier der Rechtsmediziner anzuführen der die spätere Obduktion durchführen wird. Er ist als<br />

Gutachter für die Staatsanwaltschaft in dem Todesermittlungsverfahren bestellt und zu umfassenden Angaben<br />

über seine Feststellungen gegenüber der Staatsanwaltschaft verpflichtet.<br />

Er kann u. a. Angaben machen zu:<br />

− Todesart/Todesursache<br />

− Tiefe, Ausprägung von Verletzungen<br />

− können die Schnittverletzungen dem evtl. aufgefunden Messer zugeordnet werden<br />

− ....<br />

Ergänzende Informationen können ggf. noch von weitere Nachbarn, Angehörigen der Verstorbenen und deren<br />

Hausarzt erlangt werden.<br />

Sachbeweis<br />

Die folgenden Ausführungen sind nicht abschließend und nur beispeilhaft. Sie sollen das Verständnis um<br />

dieses Problem fördern.<br />

Das Todesermittlungsverfahren kann u. a. auf folgende Sachbeweise gestützt werden:<br />

Der Schließzustand der Wohnungstür, sowie des Zylinderschlosses sind hier als Situationsspuren zu werten.<br />

Sie gestatten den Rückschluss, dass keine Person gewaltsam in die Wohnung eingedrungen ist.<br />

Gleichfalls ist der saubere und aufgeräumte Zustand der Wohnung als Situationsspur anzusehen.<br />

Dies gestattet den Rückschluss das es in der Wohnung zu keinerlei gewaltsamen Auseinandersetzung<br />

gekommen ist.<br />

Die Gesamtauffindungssituation der Leiche ist ebenfalls als Situationsspur anzusehen. Am Hals der Leiche<br />

befindet sich eine ausgeprägte Strangulationsfurche. Sie verläuft zum im Nacken befindlichen Knoten des<br />

Strangwerkzeugs ansteigend, es handelt sich hierum ein typisches Erhängen.<br />

Einstellungsjahrgang 2010 35/40 Ulf Steinert

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