17.01.2015 Aufrufe

Master of Arts - Universität Augsburg

Master of Arts - Universität Augsburg

Master of Arts - Universität Augsburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

M-22-1-001<br />

POMAPhilHist<br />

§ 4<br />

Zugangsvoraussetzungen<br />

(1) Voraussetzungen für die Zulassung zu einem <strong>Master</strong>studiengang nach dieser Prüfungsordnung ist<br />

1. ein Abschluss in einem dem angestrebten <strong>Master</strong>studiengang fachlich entsprechenden Bachelorstudiengang<br />

an der Universität <strong>Augsburg</strong> oder ein diesen Abschlüssen gleichwertiger inoder<br />

ausländischer Abschluss<br />

2. das Vorliegen der Sprachkenntnisse nach Anlage „Sprachkenntnisse“ zu dieser Prüfungsordnung.<br />

(2) Fachlich entsprechend im Sinne von Abs. 1 ist ein Abschluss, wenn seine Fachbezeichnung, die<br />

Fachbezeichnung eines seiner Teilfächer oder eine in ihm enthaltene Teilqualifikation im Umfang<br />

von mindestens 60 Leistungspunkten gleich oder ähnlich lauten wie die Bezeichnung des <strong>Master</strong>studiengangs.<br />

(3)<br />

1 Über die Vergleichbarkeit der Studiengänge sowie über die Gleichwertigkeit der an ausländischen<br />

Hochschulen erworbenen Hochschulabschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss; Art. 61 Abs.<br />

4 S. 2 BayHSchG gilt entsprechend. 2 Der Prüfungsausschuss kann im Rahmen der Zulassung<br />

zum <strong>Master</strong>studium die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen konsultieren.<br />

§ 5<br />

Regelstudienzeit und Gliederung des Studiums<br />

(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Anfertigung der <strong>Master</strong>arbeit 4 Semester.<br />

(2)<br />

1 Der Studiengang ist modular konzipiert. 2 Ein Modul stellt eine zeitliche und thematische Zusammenfassung<br />

von St<strong>of</strong>fgebieten dar und kann sich aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen<br />

bzw. –formen zusammensetzen, die zu den auf das jeweilige Studienziel bezogenen Teilqualifikationen<br />

führen, welche in Lernzielen beziehungsweise Kompetenzbeschreibungen festgelegt sind<br />

und geprüft werden. 3 Module werden regelmäßig mit Prüfungen gemäß Abschnitt III abgeschlossen.<br />

4 Ein Modul kann die Inhalte eines Semesters oder mehrerer Semester umfassen. 5 Die Modulbeschreibungen<br />

im Modulhandbuch können Hinweise zur Abfolge der Module geben. 6 Auf der<br />

Grundlage von bestandenen Modulen werden Leistungspunkte vergeben.<br />

(3) Die Zahl der insgesamt zu erwerbenden Leistungspunkte (LP) beträgt 120, wovon 30 auf die<br />

<strong>Master</strong>arbeit entfallen.<br />

(4)<br />

(5)<br />

1 Der Umfang der für den erfolgreichen Abschluss des <strong>Master</strong>studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen<br />

beträgt je nach Studiengang gemäß Abschnitt III mindestens 28 Semesterwochenstunden<br />

(SWS). 2 Für Praktika und forschungsorientierte Projekte ist ein entsprechender Arbeitsaufwand<br />

jeweils hinzuzurechnen.<br />

1 Das Studium soll jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden. 2 Wird das Studium im<br />

Sommersemester begonnen, so ist die Erstellung eines individuellen Studienplans unter Anleitung<br />

der Fachstudienberatung erforderlich.<br />

Abschnitt II<br />

Prüfungen<br />

§ 6<br />

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen<br />

Voraussetzung für die Ablegung von Prüfungen ist die Immatrikulation an der Universität <strong>Augsburg</strong> für<br />

einen der in Abschnitt III genannten <strong>Master</strong>studiengänge der Philologisch-Historischen Fakultät.<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!