Master of Arts - Universität Augsburg
Master of Arts - Universität Augsburg
Master of Arts - Universität Augsburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
M-22-1-001<br />
POMAPhilHist<br />
§ 4<br />
Zugangsvoraussetzungen<br />
(1) Voraussetzungen für die Zulassung zu einem <strong>Master</strong>studiengang nach dieser Prüfungsordnung ist<br />
1. ein Abschluss in einem dem angestrebten <strong>Master</strong>studiengang fachlich entsprechenden Bachelorstudiengang<br />
an der Universität <strong>Augsburg</strong> oder ein diesen Abschlüssen gleichwertiger inoder<br />
ausländischer Abschluss<br />
2. das Vorliegen der Sprachkenntnisse nach Anlage „Sprachkenntnisse“ zu dieser Prüfungsordnung.<br />
(2) Fachlich entsprechend im Sinne von Abs. 1 ist ein Abschluss, wenn seine Fachbezeichnung, die<br />
Fachbezeichnung eines seiner Teilfächer oder eine in ihm enthaltene Teilqualifikation im Umfang<br />
von mindestens 60 Leistungspunkten gleich oder ähnlich lauten wie die Bezeichnung des <strong>Master</strong>studiengangs.<br />
(3)<br />
1 Über die Vergleichbarkeit der Studiengänge sowie über die Gleichwertigkeit der an ausländischen<br />
Hochschulen erworbenen Hochschulabschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss; Art. 61 Abs.<br />
4 S. 2 BayHSchG gilt entsprechend. 2 Der Prüfungsausschuss kann im Rahmen der Zulassung<br />
zum <strong>Master</strong>studium die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen konsultieren.<br />
§ 5<br />
Regelstudienzeit und Gliederung des Studiums<br />
(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Anfertigung der <strong>Master</strong>arbeit 4 Semester.<br />
(2)<br />
1 Der Studiengang ist modular konzipiert. 2 Ein Modul stellt eine zeitliche und thematische Zusammenfassung<br />
von St<strong>of</strong>fgebieten dar und kann sich aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen<br />
bzw. –formen zusammensetzen, die zu den auf das jeweilige Studienziel bezogenen Teilqualifikationen<br />
führen, welche in Lernzielen beziehungsweise Kompetenzbeschreibungen festgelegt sind<br />
und geprüft werden. 3 Module werden regelmäßig mit Prüfungen gemäß Abschnitt III abgeschlossen.<br />
4 Ein Modul kann die Inhalte eines Semesters oder mehrerer Semester umfassen. 5 Die Modulbeschreibungen<br />
im Modulhandbuch können Hinweise zur Abfolge der Module geben. 6 Auf der<br />
Grundlage von bestandenen Modulen werden Leistungspunkte vergeben.<br />
(3) Die Zahl der insgesamt zu erwerbenden Leistungspunkte (LP) beträgt 120, wovon 30 auf die<br />
<strong>Master</strong>arbeit entfallen.<br />
(4)<br />
(5)<br />
1 Der Umfang der für den erfolgreichen Abschluss des <strong>Master</strong>studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen<br />
beträgt je nach Studiengang gemäß Abschnitt III mindestens 28 Semesterwochenstunden<br />
(SWS). 2 Für Praktika und forschungsorientierte Projekte ist ein entsprechender Arbeitsaufwand<br />
jeweils hinzuzurechnen.<br />
1 Das Studium soll jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden. 2 Wird das Studium im<br />
Sommersemester begonnen, so ist die Erstellung eines individuellen Studienplans unter Anleitung<br />
der Fachstudienberatung erforderlich.<br />
Abschnitt II<br />
Prüfungen<br />
§ 6<br />
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen<br />
Voraussetzung für die Ablegung von Prüfungen ist die Immatrikulation an der Universität <strong>Augsburg</strong> für<br />
einen der in Abschnitt III genannten <strong>Master</strong>studiengänge der Philologisch-Historischen Fakultät.<br />
3