Standortpotenzialstudie für Windparks im Stadtgebiet ... - Stadt Varel
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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 9<br />
die Eigenschaft von Windenergieanlagen, die Offenheit der Landschaft zu unterbrechen.<br />
Hinzu kommt evtl. der Effekt, dass kleinere Vögel den Schattenwurf der Rotoren<br />
mit dem eines Greifvogels verwechseln und dadurch aufgescheucht werden. Dies führt<br />
gemäß den Ergebnissen verschiedener wissenschaftlicher Untersuchungen dazu,<br />
dass insbesondere Wiesenbrüter und rastende/durchziehende Wasser- und Watvögel<br />
größere Abstände zu Windenergieanlagen einhalten. Dadurch können Flächen in der<br />
Nähe zu WEA für betroffene Vogelarten als Brut- und/oder Rasthabitat ausfallen bzw.<br />
in ihrer Funktion eingeschränkt werden.<br />
Erforderlich ist die Berücksichtigung der eingriffsspezifischen Empfindlichkeit der Arten.<br />
Je größer die Empfindlichkeit der Art, desto größer ist der Beeinträchtigungsradius<br />
um die Windenergieanlagen und desto weitgehender ist die Wirkung auf die Brutpaare<br />
innerhalb dieses Radius (INSTITUT FÜR VOGELFORSCHUNG & ARSU GmbH 2000). REI-<br />
CHENBACH (2003) und REICHENBACH et al. (2004) haben bestehende Untersuchungen<br />
zu Störwirkungen durch Windenergieanlagen artbezogen ausgewertet. Bei den Abständen,<br />
die von den Vogelarten zur Brutzeit zu Windenergieanlagen eingehalten wurden,<br />
gibt es deutliche Unterschiede. So liegt der Mittelwert der ermittelten Abstände<br />
z. B. be<strong>im</strong> Fitis und Zilpzalp bei 42 m und bei der Uferschnepfe bei 369 m. Somit müssen<br />
avifaunistisch wertvolle Gebiete bezüglich der Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen<br />
untersucht werden und können dementsprechend nicht pauschal bewertet<br />
werden.<br />
Auch für die Gastvögel ist von artspezifisch unterschiedlichen Empfindlichkeiten auszugehen.<br />
Für Gänsearten (Blässgans, Saatgans, Graugans, Nonnengans, Ringelgans),<br />
Pfeifenten, Kiebitze, Bekassinen und Goldregenpfeifer ergaben sich jeweils statistisch<br />
gesichert mehr negative als positive Effekte durch den Einfluss von Windenergieanlagen.<br />
Das Gleiche gilt für Schw<strong>im</strong>menten (neben der Pfeifente Spieß-, Löffel-,<br />
Stock- und Schnatterente) und Tauchenten (Tafel-, Reiher-, Berg- und Schellente). In<br />
Bezug auf die <strong>im</strong> Mittel eingehaltenen Abstände zu Windenergieanlagen hielten v. a.<br />
Vogelarten der offenen Landschaft, also Gänse, Enten und Watvögel, <strong>im</strong> Allgemeinen<br />
mehrere Hundert Meter Abstand ein. Dies bedeutet, dass unter Umständen traditionelle<br />
Rast- und Nahrungsplätze von Gastvögeln durch die Errichtung von Windenergieanlagen<br />
verloren gehen. Graureiher, Austernfischer, Möwen, Stare und Krähen konnten<br />
dagegen oft dicht an WEA oder sogar innerhalb von <strong>Windparks</strong> beobachtet werden.<br />
Dies führte zum Teil zu höheren Kollisionsraten. Hohe Kollisionsraten bestehen vor allem<br />
für Großvogelarten wie z.B. einige Greifvogelarten (s. o.). Nach Untersuchungen<br />
von HÄLTERLEIN et al. (2008) nehmen die Meidungsabstände, die rastende Vögel zu<br />
WEA einhalten mit Größe der Anlage zu. Weiterhin zeigen die Ergebnisse keine Tendenz<br />
der „Gewöhnung“ von Vögeln an Windenergieanlagen in den Jahren nach ihrer<br />
Errichtung. Auch STEINBORN et al. (2011) konnten in ihren Langzeitstudien keine Gewöhnung<br />
von Rastvögeln an Windenergieanlagen feststellen.<br />
Daneben darf nicht vernachlässigt werden, dass bei der kleinräumigen Verteilung von<br />
Vögeln auch die Habitatpräferenzen der einzelnen Arten eine Rolle spielen. Dies bedeutet<br />
z. B., dass Vögel bei Vorliegen von attraktiven Nahrungsflächen unter Umständen<br />
näher an Windenergieanlagen herankommen, als sie dies unter „normalen“ Umständen<br />
täten.<br />
Demnach können artspezifische Betroffenheiten nicht ausreichend durch allgemeine<br />
Abstände abgedeckt werden, sondern müssen <strong>im</strong> Rahmen detaillierter Kartierungen<br />
festgelegt werden.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013