Standortpotenzialstudie für Windparks im Stadtgebiet ... - Stadt Varel
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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 21<br />
deutung (z. B. FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete) sowie deren Umgebungsschutz, um<br />
Konflikte der Windenergienutzung mit anderen relevanten Nutzungen zu verhindern.<br />
In dieser Arbeitsphase werden auf Grundlage des dargestellten Kriterienkatalogs die<br />
Flächen <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> ermittelt, in denen raumordnerische Funktionen bzw. relevante,<br />
zu berücksichtigende Belange der Errichtung von <strong>Windparks</strong> entgegenstehen. Diese<br />
für die Windenergienutzung geltenden „harten“ Ausschlussflächen werden, falls erforderlich,<br />
mit Puffer-/ Abstandszonen als Umgebungsschutz versehen. Die Puffer- und<br />
Abstandszonen werden zur Verhinderung von Störwirkungen und dem daraus in der<br />
Regel entstehenden erheblichen Konfliktpotenzial mit der Raumnutzung, den „weichen“<br />
Ausschlussflächen zugeordnet. Die Abstandswerte ergeben sich u. a. aus Festlegungen,<br />
welche sich aus Vorsorgegründen sowie aus Gründen des Immissionsschutzes<br />
und ggf. des Naturschutzes ergeben. Darunter sind aber auch Puffer-<br />
/Abstandszonen, welche als reine Vorsorgeabstände zu betrachten sind, von denen <strong>im</strong><br />
Einzelfall bzw. nach besonderer Prüfung abgewichen werden kann (Restriktionsflächen).<br />
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit können ggf. in den Plänen die Schutzabstände<br />
einzelner Belange durch die Darstellung anderer Belange (z. B. Abstandszone Gebäude<br />
durch Abstandszone Wohnbauflächen) verdeckt werden.<br />
Im Rahmen dieser Studie wird von einer Gesamthöhe der Windenergieanlagen von ca.<br />
180 m und einem Rotorradius von ca. 120 m ausgegangen. Einige Abstände zu Infrastrukturen<br />
(z. B. Stromleitungen, Straßen) sind demnach exemplarisch für 180 m hohen<br />
Windenergieanlagen zugrunde gelegt worden, da in der Kartendarstellung ein<br />
Wert angesetzt werden musste. Bei Verwendung höherer oder niedrigerer Anlagen<br />
oder Anlagen mit anderen Rotorradien ist einzelfallbezogen zu prüfen, ob die<br />
angesetzten/ dargestellten Abstandswerte angepasst werden müssen. Da die vorliegende<br />
Studie <strong>im</strong> Maßstab 1 : 25.000 erstellt ist, müssen in den folgenden Verfahrensschritten<br />
die Abstände grundsätzlich noch <strong>im</strong> Einzelnen überprüft und die spätere<br />
Potenzialfläche genauer abgegrenzt werden.<br />
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) gibt zum Schutz des<br />
Menschen vor Immissionen entsprechende Grenzwerte an, die nicht überschritten<br />
werden sollten. Die <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie angesetzten Abstandsflächen zu Wohnbauflächen,<br />
gemischten Bauflächen und Wohngebäuden sowie anderen städtebaulichen<br />
Belangen orientieren sich an den jeweiligen <strong>im</strong>missionsschutzfachlichen Schutzabständen,<br />
die in der TA Lärm festgelegt sind. Im Sinne des vorbeugenden Immissionsschutzes<br />
ist es gerechtfertigt, die Schutzabstände <strong>im</strong> Rahmen der Flächenfindung<br />
pauschal so zu wählen, dass die Ausweisung von Eignungsflächen für Windenergienutzung<br />
<strong>im</strong> Hinblick auf dem Immissionsschutz (Lärmbelastung und Schattenwurf) einen<br />
sicheren Abstand gewährleistet („harte“ Ausschlussfläche).<br />
Das Ansetzen pauschaler Abstände <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie zur Ermittlung von<br />
Eignungsflächen für eine Windenergienutzung ersetzt nicht die Überprüfung des<br />
Einzelfalls <strong>im</strong> Rahmen ggf. nachfolgender Planungen und Verfahrensschritte.<br />
Die konkrete Einhaltung der Werte ist auf Ebene der Bauleitplanung vorhabenbezogen<br />
durch geeignete Messungen und Prognosen zu ermitteln und zu überprüfen.<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013