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Standortpotenzialstudie für Windparks im Stadtgebiet ... - Stadt Varel

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 49<br />

Altlastenverdächtige Flächen<br />

Der Kartenservers des Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie<br />

(www.nibis.lbeg.de, Stand August 2013) gibt auch Auskunft über bekannte Vorkommen<br />

von Altablagerung. Demnach liegen <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> mehrere Flächen für Altablagerungen<br />

oder Rüstungsaltlasten. Weiterhin weist der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Varel</strong> auf Flächen für Altablagerungen hin. Diese sind in der Karte 7 dargestellt. Da<br />

diese Belange einer Windenergienutzung nicht grundsätzlich entgegen stehen, werden<br />

die Flächen nur nachrichtlich dargestellt, eine Bepunktung hingegen erfolgt nicht. Zudem<br />

liegen die ermittelten Potenzialbereiche nicht in einem altlastenverdächtigen Bereich.<br />

Vorsorgegebiet Forstwirtschaft<br />

In Plan 7 werden weiterhin nachrichtlich die <strong>im</strong> Regionalen Raumordnungsprogramm<br />

des Landkreises Friesland verzeichneten „Vorsorgegebiete für die Forstwirtschaft“<br />

dargestellt. Die <strong>im</strong> Rahmen dieser Studie ermittelten Suchräume für Windenergie liegen<br />

nicht in einem Vorsorgegebiet für Forstwirtschaft. Dieser Belang wird nachrichtlich<br />

dargestellt, jedoch nicht mit Punkten gewertet.<br />

Richtfunktrassen<br />

Windenergieanlagen können grundsätzlich durch die Rotorbewegung Richtfunkstrahlen<br />

stören. In der Karte 7 ist nachrichtlich die Richtfunktrasse der E.ON Netz GmbH<br />

inkl. eines 50 m Abstandes zur Trasse dargestellt. Den Betreibern der Richtfunkstrecke<br />

sowie evtl. weiterer Richtfunkstrecken ist <strong>im</strong> Rahmen der Bauleitplanung frühzeitig Gelegenheit<br />

zur Stellungnahme zu geben, da die Zuständigkeit für die Gewährleistung<br />

des Trassenschutzes i. A., verursacht durch die ständige Anpassung des Mobilfunknetzes,<br />

bei den Betreibern von Richtfunkanlagen selbst liegt. Grundsätzlich ist also bei<br />

der konkreten Planung eines <strong>Windparks</strong> die genaue Lage der Richtfunktrassen zu ü-<br />

berprüfen und die Anordnung der Anlagen <strong>im</strong> Einzelfall mit den Betreibern abzust<strong>im</strong>men.<br />

Entsprechend unterliegt dieser Belang keiner Bepunktung.<br />

Sonstige Flächennutzungen<br />

Zudem werden in der Karte 7 der Geltungsbereich der Dorferneuerung Dangast sowie<br />

ein Trassenkorridor einer geplanten Ortsumgehung nordöstlich von <strong>Varel</strong> aufgezeigt.<br />

Diese Belange haben nur einen nachrichtlichen Charakter und werden <strong>im</strong> Weiteren<br />

nicht bepunktet.<br />

6.4 Belange der Erholung und des Landschaftsbildes ohne direkte Ausschlusswirkung<br />

(Plan 8)<br />

Vorsorgegebiet für Erholung (RROP)<br />

Im Vergleich zu Vorranggebieten und -standorten hat die Festlegung der Vorsorgegebiete<br />

eine abgeschwächte Bindungswirkung. In diesen Gebieten wird der Vorsorgeaspekt<br />

stärker betont. In Vorsorgegebieten sind alle raumbedeutsamen Planungen und<br />

Maßnahmen so abzust<strong>im</strong>men, dass diese Gebiete in ihrer Eignung und besonderen<br />

Bedeutung nicht beeinträchtigt werden. Ein grundsätzlicher Ausschluss von entgegenstehenden<br />

Nutzungen besteht jedoch nicht. Im <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> sind großflächig<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013

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