Standortpotenzialstudie für Windparks im Stadtgebiet ... - Stadt Varel
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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 28<br />
5.4 Harte und weiche Ausschlussflächen I: Wohnen, Verkehr, Gewerbe, Industrie,<br />
Sondergebiete, Versorgung (Plan 1)<br />
Im Rahmen der Bearbeitung der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> wurden <strong>im</strong> Vorfeld informell<br />
die angrenzenden Städte, Gemeinden und Landkreise beteiligt, um kommunale sowie<br />
regionale Planungen, die Auswirkungen auf eine Ausweisung von Windenergiestandorten<br />
<strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> haben können, zu berücksichtigen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> ist<br />
von den Gemeinden Bockhorn, Wiefelstede, Rastede und Jade umgeben (Landkreise<br />
Friesland, Ammerland und Wesermarsch). Im Norden grenzt der Jadebusen an das<br />
<strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong>.<br />
Weiterhin wurden die Betreiber von Ver- und Entsorgungsnetzen in der <strong>Stadt</strong> angeschrieben,<br />
soweit sie in Erfahrung gebracht werden konnten (u. a. E.ON Netz GmbH,<br />
EWE Netz GmbH, ExxonMobil Production Deutschland GmbH, TenneT TSO GmbH.<br />
Die in den erfolgten Stellungnahmen genannten Ausschlussbereiche bzw. Trassen<br />
werden <strong>im</strong> Plan 1 der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> dargestellt und die fachlich belegten Abstände<br />
berücksichtigt. In Anlage 2 findet sich eine Übersichtstabelle mit allen<br />
angeschriebenen Institutionen und eine Kurzfassung ihrer Antworten, in Anlage 3 sind<br />
alle Antwortschreiben in Kopie beigefügt.<br />
Die in Plan 1 angesetzten Werte sind als exemplarische Werte für 180 m hohe<br />
Windenergieanlagen (Gesamthöhe) anzusehen. Bei höheren geplanten WEA<br />
müssen eventuell <strong>im</strong> weiteren Verfahrensablauf die Abstandswerte dem Wert der<br />
geplanten Gesamthöhe angepasst werden.<br />
5.4.1 Besiedelter Bereich<br />
Im Fall der Siedlungsgebiete wurden u. a. Wohngebiete, gemischte Bauflächen, gewerbliche<br />
Bauflächen, Industriegebiete sowie Sondergebiete aus dem Flächennutzungsplan<br />
(FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006) als harte Ausschlussflächen dargestellt. Weiterhin<br />
wurden Wohngebäude außerhalb von Wohngebieten und sonstigen <strong>im</strong> FNP<br />
ausgewiesenen Bauflächen mit Wohnnutzung basierend auf den Darstellungen der<br />
ALK (Allgemeine Liegenschaftskarte) in den Plan als „harte“ Ausschlussflächen aufgenommen<br />
(s. Plan 1).<br />
Die gewählten und angesetzten Abstandskriterien zu den dargestellten städtebaulichen<br />
Belangen orientieren sich an den Schutzabständen basierend auf der TA Lärm<br />
(„harte“ Ausschlussflächen). Dafür werden zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und<br />
Schattenwurf pauschale Abstände zu Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten sowie zu<br />
Gebäuden <strong>im</strong> Außenbereich angesetzt, die entsprechend der unterschiedlichen<br />
Schutzansprüche gemäß ihrer Ausweisung <strong>im</strong> Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Varel</strong> sowie der angrenzenden Städte und Gemeinden (soweit verfügbar) modifiziert<br />
werden.<br />
Der Schutzanspruch von Flächen für den Gemeinbedarf, Grünanlagen sowie Sondergebieten,<br />
etc. sind - je nach zulässiger Nutzung - <strong>im</strong> Einzelfall auf Ebene der verbindlichen<br />
Bauleitplanung zu ermitteln und zu betrachten.<br />
Aufgrund des fortgeschrittenen Standes der Technik bei Windenergieanlagen (u. a.<br />
größere Nabenhöhen und Rotordurchmesser) werden in der vorliegenden Studie Mindestabstände<br />
zu Siedlungsgebieten (<strong>im</strong> FNP ausgewiesene Wohnbauflächen und ge-<br />
Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />
August 2013