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Standortpotenzialstudie für Windparks im Stadtgebiet ... - Stadt Varel

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<strong>Standortpotenzialstudie</strong> für <strong>Windparks</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> <strong>Varel</strong> 28<br />

5.4 Harte und weiche Ausschlussflächen I: Wohnen, Verkehr, Gewerbe, Industrie,<br />

Sondergebiete, Versorgung (Plan 1)<br />

Im Rahmen der Bearbeitung der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> wurden <strong>im</strong> Vorfeld informell<br />

die angrenzenden Städte, Gemeinden und Landkreise beteiligt, um kommunale sowie<br />

regionale Planungen, die Auswirkungen auf eine Ausweisung von Windenergiestandorten<br />

<strong>im</strong> <strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong> haben können, zu berücksichtigen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> ist<br />

von den Gemeinden Bockhorn, Wiefelstede, Rastede und Jade umgeben (Landkreise<br />

Friesland, Ammerland und Wesermarsch). Im Norden grenzt der Jadebusen an das<br />

<strong><strong>Stadt</strong>gebiet</strong> von <strong>Varel</strong>.<br />

Weiterhin wurden die Betreiber von Ver- und Entsorgungsnetzen in der <strong>Stadt</strong> angeschrieben,<br />

soweit sie in Erfahrung gebracht werden konnten (u. a. E.ON Netz GmbH,<br />

EWE Netz GmbH, ExxonMobil Production Deutschland GmbH, TenneT TSO GmbH.<br />

Die in den erfolgten Stellungnahmen genannten Ausschlussbereiche bzw. Trassen<br />

werden <strong>im</strong> Plan 1 der <strong>Standortpotenzialstudie</strong> dargestellt und die fachlich belegten Abstände<br />

berücksichtigt. In Anlage 2 findet sich eine Übersichtstabelle mit allen<br />

angeschriebenen Institutionen und eine Kurzfassung ihrer Antworten, in Anlage 3 sind<br />

alle Antwortschreiben in Kopie beigefügt.<br />

Die in Plan 1 angesetzten Werte sind als exemplarische Werte für 180 m hohe<br />

Windenergieanlagen (Gesamthöhe) anzusehen. Bei höheren geplanten WEA<br />

müssen eventuell <strong>im</strong> weiteren Verfahrensablauf die Abstandswerte dem Wert der<br />

geplanten Gesamthöhe angepasst werden.<br />

5.4.1 Besiedelter Bereich<br />

Im Fall der Siedlungsgebiete wurden u. a. Wohngebiete, gemischte Bauflächen, gewerbliche<br />

Bauflächen, Industriegebiete sowie Sondergebiete aus dem Flächennutzungsplan<br />

(FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Varel</strong> (2006) als harte Ausschlussflächen dargestellt. Weiterhin<br />

wurden Wohngebäude außerhalb von Wohngebieten und sonstigen <strong>im</strong> FNP<br />

ausgewiesenen Bauflächen mit Wohnnutzung basierend auf den Darstellungen der<br />

ALK (Allgemeine Liegenschaftskarte) in den Plan als „harte“ Ausschlussflächen aufgenommen<br />

(s. Plan 1).<br />

Die gewählten und angesetzten Abstandskriterien zu den dargestellten städtebaulichen<br />

Belangen orientieren sich an den Schutzabständen basierend auf der TA Lärm<br />

(„harte“ Ausschlussflächen). Dafür werden zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und<br />

Schattenwurf pauschale Abstände zu Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten sowie zu<br />

Gebäuden <strong>im</strong> Außenbereich angesetzt, die entsprechend der unterschiedlichen<br />

Schutzansprüche gemäß ihrer Ausweisung <strong>im</strong> Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Varel</strong> sowie der angrenzenden Städte und Gemeinden (soweit verfügbar) modifiziert<br />

werden.<br />

Der Schutzanspruch von Flächen für den Gemeinbedarf, Grünanlagen sowie Sondergebieten,<br />

etc. sind - je nach zulässiger Nutzung - <strong>im</strong> Einzelfall auf Ebene der verbindlichen<br />

Bauleitplanung zu ermitteln und zu betrachten.<br />

Aufgrund des fortgeschrittenen Standes der Technik bei Windenergieanlagen (u. a.<br />

größere Nabenhöhen und Rotordurchmesser) werden in der vorliegenden Studie Mindestabstände<br />

zu Siedlungsgebieten (<strong>im</strong> FNP ausgewiesene Wohnbauflächen und ge-<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede<br />

August 2013

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